Ich kaufe mir bis dato immer originale CD's und kopiere mir diese aufn Laptop. Die originalen CD's habe ich bei jeder Veranstaltung dabei.
=> also muss der Veranstalter wegen den Kopien 30% mehr GEMA bezahlen?
=> und ich habe durch die CD's einen beweis dass die ganze Musik legal ist?
Ja, Aufschlag wird fällig. Nein, Du könntest die CDs ja auch gestohlen haben. Aber, sei beruhigt, Du musst Deine Unschuld nicht beweisen (Stand heute, kann sich jederzeit ändern). Man muss Dir eine Schuld beweisen (rechtstaatliches Prinzip, kann sich jederzeit ändern). Fazit: Lass die CDs zu Hause, wenn Du damit nicht auflegst.
ich wollte nun angfangen mir MP3's bei Amazon, Musicload etc. zu laden.
wenn ich die MP3's auf meinem "Auflege-Laptop" lade und dort in verschiedene Ordner verschiebe wird dann auch die 30% mehr GEMA bezahlt?
Ob er bezahlt wird, kann man nicht sagen, aber er wird fällig. Ich vermute, es gibt keinen Club/keine Disco mehr auf der (GEMA-)Welt, die diesen Aufschlag nicht zahlt.
Desweiteren steht in den AGBs und bei Nachfrage bei den genannten MP3-Download-Seiten dass man deren MP3's nicht gewerblich (mir dem Ziel gewinn zu machen) nutzen darf.
In diesem Forum habe ich auch gelesen dass man deren MP3's nur zum Auflegen darf wenn man diese auf cd's gebrannt hat und diese CD's direkt abspielt.
Der Umweg über die CD ändert genau gar nichts an der gewerblichen Nutzung der gekauften (linzensierten?) MP3. Ob man nun derartige MP3 gewerblich nutzen darf? Ich weiß es nicht, würde es aber riskieren. Was soll Amazon schon tun? AGB ist nicht BGB und schon gar nicht StGB! Und für die Gema ist der Veranstalter zuständig.
Also wie darf man nun die MP3's die man bei Amazon usw. geladen hat gewerblich auflegen?
Gibt es denn einen Fall, in dem Amazon seine AGB vor Gericht durchsetzen wollte gegen einen (gewerblichen) DJ?
Das größere Problem (bei Amazon-MP3) ist doch die fehlende Rechnung, war das nicht so?