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kr4x
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*Ich hatte mit meinen TT-500ern auch NIE probleme... finde sie top!
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Einer meiner TT500 ist grade mit Motorschaden beim Musicstore...
und ich hab se nur zu hause benutzt und kaum gescratcht...
schaun wa ma...
Gut das 3 Jahre Garantie drauf sind...
Einer meiner TT500 ist grade mit Motorschaden beim Musicstore...
und ich hab se nur zu hause benutzt und kaum gescratcht...
schaun wa ma...
Gut das 3 Jahre Garantie drauf sind...
Whaaaat!?!? Da hab ich wohl was verpasst.
3 Jahre Garantie, ist das bei Numark standart, oder kannst die irgendiwe verlängern?
Bei mir auf der Re. steht davon nichts drauf.
also ich hab bei thomann gekauft und hab auch 3 jahre garantie...
Also dan frag ich mal bei meinem Händler nach.
Bei Thoman hast also regulär 3 Jahre Garantie??
THX
Nö, Garantie wird dir vom Hersteller gegeben, dieser bestimmt auch den Zeitrahmen.Ich hatte auch 3 Jahre garantie... meine auchd as es immer so ist...
Nö, Garantie wird dir vom Hersteller gegeben, dieser bestimmt auch den Zeitrahmen.
Gewährleistung, bzw. neuerdings Sachmangelhaftung, ist gesetzlich verankert und beträgt 24 Monate.
Wenn ihr also 3 Jahre Garantie habt ist des ne Kulanzleistung vom Hersteller bzw. vom Vertrieb.
Die Gewährleitung von 24 Monaten ist also Gesetzlich verankert.
Die 3 Jahre Garantie kommen somit direkt vom Hersteller, in diesem Fall Numark.
Also gibt Numark 3 Jahre Garantie auf alles Produkte, egal in welchen Laden man sie gekauft hat.
Richtig,oder????????????
leider völlig falsch.nein vom vertrieb, also vom musikhaus selbst...Firmen sind nur gesetztlich dazu verpflichtet auf Neuwaren 24 Monate Gewährleistung zu geben, alles was darüber hinausgeht wird vom Vertrieb gemacht...das sind meistens Firmen mit eigener Werkstatt...
leider völlig falsch.
zur gewährleistung ist der VERKÄUFER aka händler aka vertrieb (unternehmer) gegenüber dem kunden (nur verbraucher!) verpflichtet (24monate, in den ersten 6 monaten wird vermutet dass ein auftretener mangel von anfang an da war, ab dann muss der käufer das beweisen, das ist allerdings fast unmöglich [beweislastumkehr])
garantie ist dagegen eine FREIWILLIGE leistung von seiten des händlers, herstellers oder sonstwem (die wenn bestandteil des kaufvertrages dann aber auch so verpflichtend geworden ist>> es gelten jeweils die garantiebedingungen die bestandteil des kaufvertrages geworden sind)
beweisen musst du es ja normalerweise nur bei der gewährleistung und das wenn die ersten 6 monate vorbei sind. im normalfall wird man meist die garantie in anspruch nehmen und die kann eben vom hersteller oder vom händler oder auch von beiden kommen. wie lange numark gibt weiß ich gerade nicht aber das steht in der nähe der bedienungsanleitung... läden wie thomann, deejayladen etc geben wiederum von sich aus 3 jahre
joa meinte ich doch: garantie kann praktisch "jeder" geben...Garantie kann aber auch der Hersteller geben.
Auf Seagate Festplatten gibt es z.B 5 Jahre, im Schadensfall wendet man sich direkt an den Hersteller.
Extrembsp. sei hier Tupperware, die geben 30 Jahre Garantie, (früher sogar Lebenslang), da ist die gesetzliche Gewährleistung schon lange verwirkt.