Nebenjob DJ - aktuelle Gesetzeslage in Österreich

Spanky

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D'N'B JUNKIE
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20 Aug 2010
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Graz
Hallo Leute.

Natürlich weiß ich das es den Beitrag "DJ als Nebenjob" schon gibt, jedoch hätte ich gerne aktuelle Infos zur Gesetzeslage in Österreich.
Da ich mir ziemlich sicher bin die Gesetze für Deutschland von 2005 nicht die selben sind wie die von Österreich 2012.

Naja, zum Thema:

Ich bin 18, leg ab und zu mit unserer Veranstaltungsgruppe Moonbass in kleineren Lokalen auf. Nach langer Suche hab ich mir jetzt auch einen einzigartigen Namen zugelegt und möchte nächstes Jahr anfangen mich bei mehrern Lokalitäten hier in Graz mit Mixtapes zu bewerben.

Meine Frage jetzt, welche vorraussetzungen muss ich erfüllen bzw. welche Formulare ausfüllen etc. um das Ganze legal zu machen?

Wenn ihr mir nur einen Link schicken könntet (Sowie: Hier musste dich anmelden > Link . kostet 400€ im Jahr wenn du soundsoviel verdienst) wär mir das schon viel geholfen. Danke! :)
 
Also mal ausgegangen vom gesunden Menschenverstand...Wenn du das wirklich regelmaessig und legal machen moechtest, is das alles kein Problem solange du deine einnahmen Versteuerst, denn dafuer bist du verantwortlich nicht der Veranstalter oder clubbetreiber. Geh doch einfach mal zum Finanzamt oder auf deren Homepage, da wirst du sicher Infos ueber einkommenssteuer und die gesetzeslage fuer personen wie dich finden! ;)
 
ok, danke erstmal!
Werd ich machen und ggf. hier posten
 
Ich denke auch nicht,dass du ein Gewerbe anmelden musst!

Jop poste deine ergebnisse einfach, dann ersparen sich fragen von weiteren Usern ;)
 
Wenn sarkatische Leute mit Leuten reden die keinen Sarkasmus verstehen ists halt schwierig.
Wenn ich jetz ein Gewerbe anmelden sollte, darf ich dann neue Platten, Eqip, anfahrtskosten etc. von der Steuer abschreiben?
 
Deine Ironie im ernsten post kam nich ganz raus. Naja Whatever...meines erachtens muss er kein gewerbe anmelden, da er das ganze ja nicht als Haupteinnahmequelle betreibt. Desweiteren hat jeder eine gewisse "freimenge" im Jahr die er nicht Versteuern muss, solang seine einnahmen darunter liegen, is es eh gegessen, wie das allerings in Österreich aussieht kann cih nich sagen.

Zudem hab cih gleich gesagt, dass ich kein Fachman bin! Also ganz ruhig brauner, sollten lediglich Tipps sein, nach was er sich erkundigen soll ;)
 
Zudem hab cih gleich gesagt, dass ich kein Fachman bin! Also ganz ruhig brauner, sollten lediglich Tipps sein, nach was er sich erkundigen soll ;)

Vorweg erstmal: das geht jetzt nicht persönlich gegen Dich, aber hier passt es gerade so gut.

Wenn man kein Fachmann ist, dann sollte man anderen auch nicht zu irgendwelchen Dingen raten.
Erst recht nicht, wenn es rechtliche oder sicherheitsrelevante Dinge betrifft.

Es gibt sicher genug Leser hier im Forum, denen es schwer genug fällt einen einzelnen Beitrag zu lesen, geschweige denn darüber nachzudenken und die Information zu bewerten.

Da kann aus bestem Halbwissen schnell mal ne Dummheit werden, die Anderen echte Probleme bereitet.

Also nochmal anders gesagt: vor dem Schreiben überlegen, ob man mit _gesichertem_ Wissen anderen Leuten weiterhelfen kann, ok?

So, weitermachen...;)
 
Ich finde es schade das mir hier nicht geholfen werden kann... :(
 
Ich finde es schade das mir hier nicht geholfen werden kann... :(

Du solltest dein Gewerbe anmelden (in D am einfachsten als GbR), damit du auch Rechnungen samt Steuernummer ausschreiben kannst. Das ist letztendlich auch das wichtigste an der Sache, gerade für deinen VA. Liegst du unter dem Freibetrag, brauchst du dich auch um sonst nichts zu kümmern.

Wenn du Zeug von der Steuer absetzen willst, musst du natürlich die jährliche Steuererklärung machen und auch selbst Steuern für deine Einnahmen abführen! Daher lohnt sich das für Hobby-DJs auch eher nicht …
 
Danke!
Und sollte ich dann den Wisch (Gewerschein/Gewerbeberechtigung) haben darf ich dann in verschiedenen Lokalen bis zu einem gewissen Freibetrag in Monat auflegen?
Gibt's sonst noch i-welche Formulare auszufüllen?
Kostet mich der Gewerbeschein bis auf die einmalige "Verarbeitungsgebühr" was?
 
Danke!
Und sollte ich dann den Wisch (Gewerschein/Gewerbeberechtigung) haben darf ich dann in verschiedenen Lokalen bis zu einem gewissen Freibetrag in Monat auflegen?
Gibt's sonst noch i-welche Formulare auszufüllen?
Kostet mich der Gewerbeschein bis auf die einmalige "Verarbeitungsgebühr" was?

Du darfst (auch in Österreich) jederzeit Geld verdienen mit deiner Auflegerei!

Wenn du es dauerhaft machst musst du ein Gewerbe anmelden.
Wenn Du Geld damit verdienst, musst du es in deiner Steuererklärung angeben.
Meines Wissens nach verursacht der Besitz eines Gewerbescheines auch in Österreich keine laufenden Kosten.

Am sinnvollsten ist es allerdings, diese Fragen
  1. deinem zuständigen Finanzamt zu stellen
  2. deinen Steuerberater zu fragen
  3. ein wenig in die Materie "Gewerbe" einzulesen

@Sg_Tom:
Wie du in Deutschland als Einzelunternehmer eine GbR anmelden willst würde mich brennend interressieren! ;)

Freibetrag / nix weiter zu tun?
Junge Junge, gaaaanz gefährliches Halbwissen hier im B&R-Bereich...
 
Wie du in Deutschland als Einzelunternehmer eine GbR anmelden willst würde mich brennend interressieren!

Stimmt, als Einzelperson ist man Kleinunternehmer, ist mir aber irgendwie grad durch den Kopf geschossen, da es bei uns in der Region recht üblich ist, zwei DJs als GbR anzutreffen.


Meinte natürlich die Einkommensgrenze von 17.500€ vorheriges Jahr/50.000€ laufendes Jahr (D).
 
Stimmt, als Einzelperson ist man Kleinunternehmer, ist mir aber irgendwie grad durch den Kopf geschossen, da es bei uns in der Region recht üblich ist, zwei DJs als GbR anzutreffen.

Nicht unbedingt!
Ich kann genauso auch ein Einzelunternehmen (ist nicht unbedingt ein Kleinunternehmer!!!!!) gründen.
Würde ich auch eher machen als 'ne GbR - ist aber ziemlich Geschmackssache!

Meinte natürlich die Einkommensgrenze von 17.500€ vorheriges Jahr/50.000€ laufendes Jahr (D).

(Achtung, geht grad am Fred vorbei: hier geht es um die Gesetzeslage in Österreich!)

Auch wenn du unter dem Freibetrag liegst, solltest du in D in den ersten Jahren eine Steuererklärung abgeben.
Irgendwann wird dir dein Gewerbe halt aberkannt, wenn deine Umsätze nicht steigen (Faustregel: Dein Erlös sollte kontinuierlich steigen, nach ca. 5 Jahre solltest du Gewinn erziehlen!), das FA stuft dein Gewerbe als Liebhaberei ein!
;)
 
Okey, vielen Dank DJ Bi und Sg Tom.
Ihr habt mir sehr geholfen! :)
 
Solange deine jährlicher Gewinn (heißt deine Gagen minus ALLEN Ausgaben, die im entferntesten mit DJing zu tun haben (von Platten bis Reisekosten) - hier wiederrum Honorarnoten, Rechnungen usw. aufheben) aller Nebeneinkünfte unter einem gewissen Betrag (->Google) liegen, musst du diese nicht versteuern.

DJing ist übrigens kein Gewerbe, sondern wird als "freischaffender Künstler" gewertet (außer du bist "Playlistenmacher" in irgendeiner Bar und stehst da jeden Abend und suchst Songs aus - aber das ist nicht das, was ich als "DJ" bezeichne).

Aber bevor du mir hier alles aus der Hand frisst - frag bei der Wirtschaftskammer nach, die Beratung dort ist kostenlos und dann kannst du dir sicher sein, dass du nichts falsch machst.

[OffTopic] Weil du MoonBass erwähnt hast - kennst du den Joschi?[/OffTopic]
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber bevor du mir hier alles aus der Hand frisst - frag bei der Wirtschaftskammer nach, die Beratung dort ist kostenlos und dann kannst du dir sicher sein, dass du nichts falsch machst.

Jo mach ich!

Werde dann hier reinschreiben was ich erfahren hab!
 
Zuletzt bearbeitet:
Solange deine jährlicher Gewinn (heißt deine Gagen minus ALLEN Ausgaben, die im entferntesten mit DJing zu tun haben (von Platten bis Reisekosten) - hier wiederrum Honorarnoten, Rechnungen usw. aufheben) aller Nebeneinkünfte unter einem gewissen Betrag (->Google) liegen, musst du diese nicht versteuern.

Daran denken: Steuererklärung musst du aber trotzdem machen!

DJing ist übrigens kein Gewerbe, sondern wird als "freischaffender Künstler" gewertet (außer du bist "Playlistenmacher" in irgendeiner Bar und stehst da jeden Abend und suchst Songs aus - aber das ist nicht das, was ich als "DJ" bezeichne).

Ich weiss zwar nicht, was du als "DJ" bezeichnest -- hier (in Deutschland) hast du so gut wie keine Chance, vom FA als freischaffender Künstler anerkannt zu werden!
 
soweit ich das in anderen (explizit österreichischen) foren mitbekommen hab, gab es bisher kein problem, das als "freischaffenden künstler" zu bezeichnen - aber der beste tipp ist, wie gesagt, noch immer die WKO.
 
ich war beim finanzamt und hab ein gewerbe als freischaffender künsteler mit bemerkung dj/musikproduzent angemeldet!

allerdings kommt hier noch die svag dazu. sozialversicherung.

steuern musst im endeffekt nichtzahlen ausser halt einkommenssteuer!
 

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