nebengewerbe als dj und verleih von sound u. light

hardboost

hardboost

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hallo leute.
habe mal ne frage.
als was und wie muss man machen wenn man als dj ein nebengewerbe im dj u. verleih von sound u.light sich selbständig machen will.
was für eine gesellschaft muss man anmelden und in welchem bereich.
wie sieht es da mit steuern und all dem aus.
wir sind 2 dj und überlegen uns in diesem bereich ein nebengewerbe anzumelden.
gruß
hardboost
 
Erstens steht das meiste hier schon drinne, und zwar zigfach.

Zweitens: Was genau an Steuern auf dich zukommt, kann dir leider niemand sagen. Da müsste man schon wissen, was du sonst so für Einnahmen hast etc. Das ist was für denjenigen, der deine Steuererklärung macht.
 
Grundsätzlich ein Gewerbe anmelden.Ab zur KVR und einen Gewerbeschein holen.Kurz dein Vorhaben schildern und daß richtige Gewerbe wird für dich gefunden.Daß Finanzamt wird automatisch benachrichtigt.
Gewerbesteuern fallen an wenn der Umsatz 17500/Jahr Euro übersteigt.Am besten dafür einen Steuerberater kontaktieren für eine genaue Berechnung.

Anbei ein recht Infomativer link.

http://www.traum-projekt.com/forum/122-steuer-and-buchf-hrung/48395-faq-kleinunternehmer.html
 
Nun seid mal nicht so streng mit ihm. ;)

Gesellschaftsform ist abhängig vom Gewerbestatus.

- GbR als "Gesellschaft Bürgerlichen Rechts" mit mehreren Gesellschaftern auf Basis des BGB & Haftung mit Privatvermögen.

Dann auf jeden Fall einen Vertrag machen, wem was gehört :cool:

Steuer muß trotzdem jeder selbst machen mit der Einkommenssteuer & die Einnahmen versteuern

Sonst gibt es nur Ärger, davon kann ich ein Lied singen. Wenn Du nicht wirklich Vertrauen zu Deinem Geschäftspartner hast, geht das in die Hose.

- neu wäre eine sog. Ltd (Limited) mit 1 Pfund Sterling Stammkapital & Haftungsbeschränkung, dies machen einige Anbieter im IHK Magazin für ca. 1000 €. Dann Handelsregistereintragung in England & wie bei GmbH auch Bilanzveröffentlichung hier & dort.

Die Gewerbeanmeldung bei der Stadt kostet ca. 20 €. Dort kann man eigentlich fast Alles angeben. Reisegewerbe natürlich nicht, obwohl evtl. viel unterwegs.

" Discjockey - Dienstleistung, Vermietung & Verkauf von Veranstaltungstechnik." z. B.

Dann als Kleingewerbe nach § 19 USTG (Umsatzsteuergesetz) bis 17.500 € Umsatz p. a.

Dann darfst Du aus den Eingangsrechnung die Mehrwersteuer als sog. "Vorsteuer" nicht herausziehen & bei Ausgangsrechnungen die UST nicht aufführen, sondern nur den Gesamtbetrag angeben. (Sonst netto + 19% UST = Betrag)

Fragebogen d. Finanzamts zu Ausübung d. Gewerbes (ob man Steuerberater nimmt etc oder die Buchhaltung selbst macht) & IHK Mitgliedschaft

Ich nehme an, daß Ihr sonst sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer mit Krankenversicherung, Lohnfortzahlung etc abgesichert seid.

Eine Versicherung für Equipment etc sowie auch eine Gewerbehaftpflicht (für geschäftl. verursachte Schäden etc), Unfallversicherung wäre hilfreich & nicht so teuer.

Dort gibt es diverse Anbieter. Spezialisierte Versicherungsmakler www.vdmv.de mit Herrn Preuß www.preuss24.de oder Eberhardt Raidt & Partner www.erpam.de

Gruß Kai
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann auf jeden Fall einen Vertrag machen, wem was gehört :cool:

Da wäre ich mir nicht sicher, ob das anerkannt wird. Denn bei einer Auflösung wird das Geschäftsvermögen bei zwei Personen 50/50 aufgeteilt. Dabei ist es egal, wem was gehört. Ich habe es selber schon mitgemacht.
 
Ich auch fast. Jedoch konnte ich nachweisen, daß mir das Equipment schon vorher gehört hat & ich dies in die GbR mit eingebracht habe. ;)
 
hi,

zur ergänzung der versicherungen wäre noch:
safestage.de :)
zu nennen.
 

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