Nun seid mal nicht so streng mit ihm.
Gesellschaftsform ist abhängig vom Gewerbestatus.
- GbR als "Gesellschaft Bürgerlichen Rechts" mit mehreren Gesellschaftern auf Basis des BGB & Haftung mit Privatvermögen.
Dann auf jeden Fall einen Vertrag machen, wem was gehört
Steuer muß trotzdem jeder selbst machen mit der Einkommenssteuer & die Einnahmen versteuern
Sonst gibt es nur Ärger, davon kann ich ein Lied singen. Wenn Du nicht wirklich Vertrauen zu Deinem Geschäftspartner hast, geht das in die Hose.
- neu wäre eine sog. Ltd (Limited) mit 1 Pfund Sterling Stammkapital & Haftungsbeschränkung, dies machen einige Anbieter im IHK Magazin für ca. 1000 €. Dann Handelsregistereintragung in England & wie bei GmbH auch Bilanzveröffentlichung hier & dort.
Die Gewerbeanmeldung bei der Stadt kostet ca. 20 €. Dort kann man eigentlich fast Alles angeben. Reisegewerbe natürlich nicht, obwohl evtl. viel unterwegs.
" Discjockey - Dienstleistung, Vermietung & Verkauf von Veranstaltungstechnik." z. B.
Dann als Kleingewerbe nach § 19 USTG (Umsatzsteuergesetz) bis 17.500 € Umsatz p. a.
Dann darfst Du aus den Eingangsrechnung die Mehrwersteuer als sog. "Vorsteuer" nicht herausziehen & bei Ausgangsrechnungen die UST nicht aufführen, sondern nur den Gesamtbetrag angeben. (Sonst netto + 19% UST = Betrag)
Fragebogen d. Finanzamts zu Ausübung d. Gewerbes (ob man Steuerberater nimmt etc oder die Buchhaltung selbst macht) & IHK Mitgliedschaft
Ich nehme an, daß Ihr sonst sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer mit Krankenversicherung, Lohnfortzahlung etc abgesichert seid.
Eine Versicherung für Equipment etc sowie auch eine Gewerbehaftpflicht (für geschäftl. verursachte Schäden etc), Unfallversicherung wäre hilfreich & nicht so teuer.
Dort gibt es diverse Anbieter. Spezialisierte Versicherungsmakler
www.vdmv.de mit Herrn Preuß
www.preuss24.de oder Eberhardt Raidt & Partner
www.erpam.de
Gruß Kai