Nachnahmepaket Inkasso

Saschljk

Saschljk

Audiotherapeut
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Karlsruhe
Hallo,
ist evtl. n bissl überzogen, was ich hier machen will, aber lest selbst...

Vor ca. 2 Monaten hab ich was über ebay verkauft. In der zwischenzeit hab ich was-weiß-ich wie oft mit dem Käufer per email kommuniziert, daß er doch zahlen möchte. Der Käufer hat sich erst nach der ebay-Benachrichtigung gemeldet und das mit einer vermutlichen Ausrede von wegen Todesfall und desshalb neben der Spur. Ich war so gutmütig das sogar 2 Mal zu akzeptieren. Als ich ihm dann echt Dampf machte, meinte er, ich soll es per Nachnahme schicken. Ich fragte dann bei der Post was es kostet und fragte ihn, ob er die Kosten übernimmt. Er hat sich auch einverstanden erklährt. Also hab ich das Paket per Nachnahme verschickt.
Nach fast 2 Wochen kam es zurück, mit dem Vermerk nicht abgeholt. Die Portokosten von 10,90 Euros habe ich also für nichts und wieder nichts gezahlt. 10,90 Euro sind natürlich nicht die Welt, aber es geht hier schon eher ums Prinzip. Das ist einfach eine bodenlose Frechheit.
Meine Frage ist nun, kann ich das mit Inkasso eintreiben lassen?

Grüße
Sasch
 
wie inkasso? über ein inkassounternehmen?
was soll das bringen. wenn der nicht zahlen will, zahlt er nicht. ein inkassounternbehmen hat auch nicht mehr rechte als jeder andere.
da musst du dann schon gerichtlich einen titel erwirken. dann macht das der gerichtsvollzieher. aber wegen 10,90€ scheint mir das ein wenig viel aufwand.

ich schätze mal, du wirst das als "wieder was gelernt" verbuchen müssen.
 
wenn du den e-mail verkehr gespeichert hast, würde ich die person einfach verklagen. auf ebay schließt man verträge ab, die bindend sind. du kannst eigentlich nur gewinnen. inkasso ist mist, sowas schmeissen die leute heutzutage meistens einfach in den müll.
 
ich würde es auch unter "ebay kann auch in die hose gehen" erfahrung verbuchen.
ist ärgerlich aber der aufwand lohnt sich einfach nicht.
stell das ding wieder bei ebay rein und fertig.
 
Als ob ein Inkassounternehmen sich überhaupt den Finger krum machen würde für einen betrag unter 1000€.
 
Lohnen tut sich das ab ca. 20Euro, das ist auch die magische Grenze ab der Amazon das Porto fallen lässt.... Man denke mal drüber nach
 
Ein Inkassounternehmen kann erst bei einem Vollstreckungsbescheid aktiv werden. Den musst Du beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Vordrucke gibt es im Schreibwarenhandel und im Internet. Zuvor und zwischendrin muß der Käufer angemahnt werden.

Langwierige Sache und wegen 10,90 Euro lächerlich.

Zum Thema Prinzip: Als Händler kommt es uns alle Tage vor, dass Leute bestellte Ware nicht bezahlen, nicht abholen/annehmen oder für 12 Euro Porto zurücksenden, obwohl der Inhalt nur ebensoviel wert ist. Da wachsen mir keine grauen Haare mehr. Zählt halt unter Verbraucherfreiheit im Internetzeitalter. :)

Ich würde den nochmal freundlich anmahnen und das Thema ansonsten vergessen.
 
Ein Inkassounternehmen kann erst bei einem Vollstreckungsbescheid aktiv werden. Den musst Du beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Vordrucke gibt es im Schreibwarenhandel und im Internet. Zuvor und zwischendrin muß der Käufer angemahnt werden.

Langwierige Sache und wegen 10,90 Euro lächerlich.

Auch falsch... Creditreform zB. macht ALLES (legale), wenn du es wünschst und mahnen brauchst du überhaupt nicht, wenn Verzug, dann Verzug.

Außerdem: Verzug -> Mahnbescheid -> Wenn kein Einspruch: Vollstreckungsbescheid -> Pfändung / Wenn Einspruch: Klagen -> Pfändung

Muss dir allerdings zustimmen, dass es bei dem Betrag sinnlos ist... Abhaken und weiterverkaufen... Bei anderen Sachen lohnt es sich aber ggf. den vermeintlichen Käufer, der's nicht abgenommen hat auf Schadenersatz zu verklagen.

Bspw. du verkaufst eine Stereoanlage für 3000 € und der Käufer A holt sie nicht bei der Post ab. Du verkaufst sie nochmal an Käufer B, diesmal aber für 2500 €, dann kannst du dir die entgangenen 500 € von Käufer A einklagen. Dazu muss aber ein Vertrag zustandegekommen sein, also Beweise für Annahme des Angebots von Käufer A muss man schon haben, sonst wird das nix...
 
Okay hätte statt Inkassounternehmen Gerichtsvollzieher schreiben sollen. Erstere betreiben tatsächlich ein außergerichtliches Inkasso. Wusste ich so nicht, danke für den Hinweis.
 
Ich würde mir an deiner Stelle auch überlegen, ob es Sinn macht, mit dem Inkassounternehmen. Weißt du, was dort für Kosten auf dich zu kommen ? Das wäre es mir persönlich nämlich nicht mehr wert. Wenn ich dort nochmal ordentlich draufzahlen müsste.
 
Erst mal danke, für die vielen Antworten.
Die Geschichte is halt richtig Ärgerlich. Vor allem in Moment muß ich jeden Cent 2 mal umdrehen.
Inkassogebühren hat ja der Schuldner zu zahlen, vorausgesetzt, die Forderung ist rechtens. Das weiß ich halt nicht bei meinem Fall.
Angemahnt hab ich den übrigens schon. Vielleicht wird er doch noch einsichtig, was ich kaum glaub.
 
Erst mal danke, für die vielen Antworten.
Die Geschichte is halt richtig Ärgerlich. Vor allem in Moment muß ich jeden Cent 2 mal umdrehen.
Inkassogebühren hat ja der Schuldner zu zahlen, vorausgesetzt, die Forderung ist rechtens. Das weiß ich halt nicht bei meinem Fall.
Angemahnt hab ich den übrigens schon. Vielleicht wird er doch noch einsichtig, was ich kaum glaub.

Naja, wenn sie die nicht vom Schuldner bekommen, holen sie sich ihre Gebühren eben von dir... ;) Klar, gibt noch sowas, wie Factoring aber da lachen die dich wegen den 10 € wirklich aus... :)
 
unter 25EUr arbeitet kein inkasso unternehmen ;)
ansonsten kann ichs verstehen, immerhin ist ein kaufvertrag zu stande gekommen, von dem er aber innerhalb von 14tagen denke ich offiziel zurücktreten musste/müsste. wenn er das nciht getan hat hast du denke ich gute chancen, allerdings natürlich nciht wegen der 10,90, die kommen nur dazu, sondern wegen des tatsächlichen streitwertes, also der kauf sache ;)
 
Inkassogebühren hat ja der Schuldner zu zahlen, vorausgesetzt, die Forderung ist rechtens.

soweit ich weiss muss man dem inkassobüro erst mal die ausgaben vorstrecken
ich hab vor kurzem so einen fall von einem freund miterlebt wo aus 350€ 1000irgendwas geworden sind, dann ist der schuldner verstorben und der gläubiger ist auf den kompletten kosten sitzengeblieben
 

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