Musterrechnung : Da habt ihr sie ;)

DJ Cannonball

DJ Cannonball

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Hallo alle beisammen!
Oft wurde hier gefragt und auch ich war mittels SuFu nicht wirklich fündig geworden!

Was ich suchte war eine Art Vorlage für Rechnungen...
fand diese aber nicht und so kam ich zu dem Entschluss, selber eine für euch zu erstellen!

Zunächst erstmal der Link zu den zwei Dokumenten:
*edit* (alter link entfernt)

!!! NEUER LINK ZU DEN RICHTIGEN RECHNUNGEN !!!

http://rapidshare.com/files/128949551/rechnung.zip.html


Die eine ist mit Mehrwertsteuer die Andere ohne!

Ihr müsst einfach nur eure Daten angleichen, mehr nicht!

Ich hoffe euch gefallen diese Vorlagen!

MFG
Cannonball
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo!

Leider finde ich nicht inder rechnung ohne MwSt. den Hinweis auf auf die umsatzsteuerbefreieung laut § 19 UStg. der müsaste noch hinzugefügt werden.

eine quelle für eine musterrechnung wäre zum beispiel :

http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/finanzwesen/pflichtangaben-auf-rechnungen.html

Uwe
danke für den hinweis...
ich habe eine neue "version" der dokumente hochgeladen... link siehe oben!

MFG
Cannonball
 
Nicht ganz richtig.

Finanzamt-taugliche Rechnungen beinhalten zumind. die Steuer Nr. bzw. auch die Umsatzsteuer-Ident Nr. mit DE xxx xxx xxx bei Ausweisung der 19% MWST, sonst bei Kleingewerbe nach § 19 USTG keine Ausweisung der MWST möglich & demnach kein "Ziehen" der Vorsteuer für den Auftraggeber
 
Na gut, die PDF öffnet sich aber nur für Mitglieder d. Forums dort :rolleyes:
 
-.- ich meinte in der fußnote meiner rechnung!
 
so... Da ich recht viel mit Rechnungen zu tun habe hier eine Muster Rechnung .
Wer mehrere Rechnungen schreiben muss, mit einem festen Kundenstamm empfehle ich RechnungEasyDS-OOo
für OpenOfice.(von www.swierkowski-online.de )
 

Anhänge

  • Rechnung Nr. 9997.pdf
    88,8 KB · Aufrufe: 1.134
hallo zusammen,

hab auch mal ne spezielle Frage:

wir sind immer zu zweit am Auflegen, also ein DJ-Team, wie machen wir da das mit der Rechnung? Soll man da eine GbR gründen? Gewerde anmelden?

laut FAQ: der Verdienst ist sicher unter dem Steuerfreibetrag vom 7664 Euro jährlich, also Gewerbeanmeldung nicht notwendig, richtig?

soll man statt einer rechnung das mit ner quittung machen?
danke für die hilfe und schönes Wochenende :cool:

chris
 
Hallo,

ich habe mir die Rechnung jetzt mal als Vorlage genommen.
Nun hab ich aber doch mal eine frage.

Die mwst. kommt die noch auf die fest vorher vereinbarte Gage noch mit oben drauf oder ist die in der vorher vereinbarten Gage schon mit drin?

LG Sascha
 
Kommt darauf an ob du Steuer ausweisen darfst.
Wenn ja, dann würde ich die Steuer draufschlagen (ist eh ein Durchlaufposten für den VA), es sei denn, es wäre vorher anders vereinbart!
 
Naja vereinbart war halt die feste Gage und danach sagte er noch er bräuchte eine Rechnung und an der sitze ich grad und weiß halt nicht ob mwst. noch mit oben drauf.
 
Hallo!

Das kommt nun ganz darauf an ob man einen Endkunden hat oder einen Geschäftskunden.

Wenn man mit einem Privatmann einen Preis aushandelt muss dieser laut Preisangabenverordnung immer inklusive der Mehrwertsteuer sein.

Bei geschäftskunden muss man vorher verhandeln und den preis entweder zzgl oder incl MwSt. festlegen. Üblicher weise rechnet man aber zzgl. Steuer.

Allerdings fällt alles an Mehrwertsteuer unter den Tisch wenn du von dieser laut Kleingewerberegelung befreit bist, bzw. dich davon hast befreien lassen.
 
Naja vereinbart war halt die feste Gage und danach sagte er noch er bräuchte eine Rechnung und an der sitze ich grad und weiß halt nicht ob mwst. noch mit oben drauf.

Also ganz vorne weg: Eine Rechnung sollte niemals den Betrag überschreiten von dem was vorher vereinbahrt wurde. Das heißt, steuer muss incl sein wenn es vorher nicht speziell vereinbahrt wurde das sie aufgeschlagen wird.

Nimm es als Lehrgeld hin und mache es das nächste mal besser.
 
Frag doch einfach nochmal nach ob zzgl. Mwst oder inkl.
Das ist nicht ungewöhnlich, wenn der Deal "zwischen Tür und Angel" ausgehandelt wurde.

Und wie Jamson schon anspricht: führst Du überhaupt Mwst ab?
 
Wenn du Mwst. abführst: schlag sie auf den vereinbarten Betrag drauf. Dem Veranstalter ist das Jacke wie Hose, da es für ihn nur ein durchlaufender Posten ist.

Wenn Du keine abführst schlägst Du natürlich auch keine Mwst auf, sondern stellt die Rechnung ohne aus, dafür mir dem Hinweis, dass Du von der Kleinunternehmerregellung gemäß § 19 UStG gebrauch machst und deshalb die Rechnung keine Mwst enthält.
 
Wenn du Mwst. abführst: schlag sie auf den vereinbarten Betrag drauf. Dem Veranstalter ist das Jacke wie Hose, da es für ihn nur ein durchlaufender Posten ist.

Das ist Quatsch. Durchlaufposten hin oder her.
Wenn auf einen als brutto vereinbarten Betrag 19% draufkommen wird es für den Verstanstalter einfach mal 19% teurer. Daher ist die Frage ja: was war abgesprochen.
 
Das ist Quatsch. Durchlaufposten hin oder her.
Wenn auf einen als brutto vereinbarten Betrag 19% draufkommen wird es für den Verstanstalter einfach mal 19% teurer. Daher ist die Frage ja: was war abgesprochen.


LOL.

Vielleicht beschäftigst Du Dich erstmal mit den Themen Mwst. bzw. Vorsteuerabzug, bevor Du die Aussagen anderer als Quatsch bezeichnest.

Der Veranstalter zahlt den Bruttobetrag und holt sich über den Vorsteuerabzug die Mwst. zurück bzw. reduziert seine Mehrwertsteuerzahllast ans Finanzamt entsprechend.

Egal ob mit oder ohne Umsatzssteuer, es kostet den Veranstalter exakt das Selbe! Er zahlt dem DJ die Gage. Falls er dazu noch Mehrwertsteuer zahlt holt er sie sich wie gesagt zurück bzw. muss weniger ans Finanzamt abführen.


Übrigens: im geschäftlichen Bereich ist davon auszugehen, dass vereinbarte Preise immer netto sind, da nur diese für die Beteiligten relevant sind.
 
LOL.

Vielleicht beschäftigst Du Dich erstmal mit den Themen Mwst. bzw. Vorsteuerabzug, bevor Du die Aussagen anderer als Quatsch bezeichnest.

Der Veranstalter zahlt den Bruttobetrag und holt sich über den Vorsteuerabzug die Mwst. zurück bzw. reduziert seine Mehrwertsteuerzahllast ans Finanzamt entsprechend.

Egal ob mit oder ohne Umsatzssteuer, es kostet den Veranstalter exakt das Selbe! Er zahlt dem DJ die Gage. Falls er dazu noch Mehrwertsteuer zahlt holt er sie sich wie gesagt zurück bzw. muss weniger ans Finanzamt abführen.


Übrigens: im geschäftlichen Bereich ist davon auszugehen, dass vereinbarte Preise immer netto sind, da nur diese für die Beteiligten relevant sind.

Hast Du den ganzen Verlauf gelesen?
Lehn Dich zurück, ich erklär es Dir in Ruhe.

Der Veranstalter macht aus: 100 Euro plus 19 Euro Mwst.
Also 119 Euro. Nun rätst Du (zumindest kam es bei mir so an, da wir ja nicht wissen, was beim Fragesteller ausgemacht ist) einfach pauschal 19% MWST aufzuschlagen. Die sind aber (unter Umständen ... siehe Klammer zuvor) schon im Betrag.
Was in dem Fall ja dann 141,61 Euro wären. Was wiederum dem Veranstalter (in diesem fiktiven Fall) nicht gefällt, da es ja 19% mehr, als ursprünglich ausgemacht waren, sind.
Hat mit Vorsteuer, Mehrwersteuer, Umsatzsteuer, brutto, netto und so nix zu tun. Nur mit Logik. Und insofern ist Deine Aussage QUATSCH.

Man müsste also wissen: was ist ausgemacht?
Wer so eine Frage stellt, wie der Fragesteller zur Ausgangsfrage ... dem ist das mit "B2B-Angebote immer netto" sicher nicht geläufig. Weil --- tätätä --- da gäb es die Frage gar nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Übrigens: im geschäftlichen Bereich ist davon auszugehen, dass vereinbarte Preise immer netto sind, da nur diese für die Beteiligten relevant sind.

Das denken immer viele. Wenn man einen Nettopreis macht muss dieser auch entsprechend eindeutig gekennzeichnet werden. Ansonsten ist der angebotene Preis brutto.
 
Der Veranstalter macht aus 100 Euro plus 19 Euro Mwst.
Also 119 Euro. Nun rätst Du (zumindest kam es bei mir so an, da wir ja nicht wissen, was beim Fragesteller ausgemacht ist) einfach 19% aufzuschlagen.
Was in dem Fall ja dann 141,61 Euro wären. Was wiederum dem Veranstalter (in diesem fiktiven Fall) nicht gefällt, da es ja 19% mehr, als ursprünglich ausgemacht waren, sind.
Hat mit Vorsteuer, Mehrwersteuer, Umsatzsteuer, brutto, netto und so nix zu tun. Nur mit Logik.


HÄH?? :confused::confused:

Wieso und vor allem wie macht der Veranstalter aus welchen 100 € dann 119 €??

Die Frage war doch letztlich, welche der folgenden Rechnungen der Fragesteller dem Veranstalter stellen soll (wenn wir mal von einer Gage von 100 € ausgehen):

Variante 1:

Gage 100 €

Rechnungsendbetrag 100 €


Diese Rechnung ist gemäß § 19 UStG umsatzsteuerfrei.


Der Veranstalter überweist dem Fragesteller 100 € und gut ist.

Variante 2:

Gage 100 €
zzg. 19% Mwst. 19 €
Rechnungsendbetrag 119 €


Der Veranstalter überweist dem Fragesteller 119 € und holt sich 19 € vom Finanzamt zurück während der Fragesteller die 19 € ans Finanzamt weiterleitet. Am Ende haben alle exakt genauso viel wie in Variante 1.

Lehn Dich zurück, ich erklär es Dir in Ruhe.

Vielen Dank, lieber Erklärbär. Ich hab's zwar nicht verstanden aber es war trotzdem sehr entspannend :)
 
Zuletzt bearbeitet:
ErklärBär again. :)

Generell hast Du Recht und das wollte ich nicht in Abrede stellen. Wir sind uns da einig.

Nur Problem war / ist: Wir wissen ja nicht ob der Fragesteller Variante 1 oder Variante 2 gewählt hat bzw. - genauer - wovon sein gegenüber, der Veranstalter - ausgeht. Nun nahm ich an, der geht von 119 Euro brutto Endbetrag aus. Und wenn Du dann dem Fragesteller anträgst "Wenn du Mwst. abführst: schlag sie auf den vereinbarten Betrag drauf. Dem Veranstalter ist das Jacke wie Hose, da es für ihn nur ein durchlaufender Posten ist.", dann wären das 19% mehr, als ursprünglich ausgemacht waren. Vastehtse? ^^

PS: Wir sollten einfach warten bis sich der Fragesteller wieder meldet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur Problem war / ist: Wir wissen ja nicht ob der Fragesteller Variante 1 oder Variante 2 gewählt hat bzw. - genauer - wovon sein gegenüber, der Veranstalter - ausgeht. Nun nahm ich an, der geht von 119 Euro brutto Endbetrag aus. Und wenn Du dann dem Fragesteller anträgst "Wenn du Mwst. abführst: schlag sie auf den vereinbarten Betrag drauf. Dem Veranstalter ist das Jacke wie Hose, da es für ihn nur ein durchlaufender Posten ist.", dann wären das 19% mehr, als ursprünglich ausgemacht waren. Vastehtse? ^^


Langsam versteh ich was Du meinst.

Ich denke aber, dass der Veranstalter grundsätzlich davon ausgeht, dass der Betrag netto ist. Zum einen wegen "geschäftlicher Gewohnheit" zum anderen, weil er ja ohne Rechnung vorher auch keinen Vorsteuerabzug hätte machen können.

Anders wäre die Situation, wenn der VA dem Fragesteller die Kohle schon ausgezahlt hat und jetzt im Nachhinein noch eine Rechnung will. Dann wäre davon auszugehen, dass der ausgezahlte Betrag brutto ist.
In dem Fall wäre es besser, wenn der Fragesteller gemäß $ 19 keine Mwst. ausweist, weil er dann den Gesamtbetrag behalten kann und nicht noch einen Teil ans Finanzamt abdrücken muss.

PS: Wir sollten einfach warten bis sich der Fragesteller wieder meldet.

Klingt sinnvoll. Bevor wir uns hier so kurz vor dem Wochenende noch streiten :cool:
 
Hallo!
Und ich wollte mich mal herzlich bedanken für die Erstellung und das
zur Verfügung stellen der Musterrechnungen:)

mfg,DJ Popeye;)
 
Das denken immer viele. Wenn man einen Nettopreis macht muss dieser auch entsprechend eindeutig gekennzeichnet werden. Ansonsten ist der angebotene Preis brutto.
Bei gewerblichen Veranstaltern handelt es sich mehr oder weniger um eine kaufmännische Handlung, also B2B - und die wird grundsätzlich in netto gehandelt.

Es sei denn der Vertrag kommt mit einer Privatperson zustande (Hochzeit, priv. Geburtstag etc.) Sprich die Leistung wird an einen nichtgewerblichen Endkunden verkauft. Dann gilt Brutto, bzw. das sollte vorher geklärt werden.
 

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