Mp3s auf die Platte pressen lassen??

Für die Statistik

Ich find es traurig das es außer Mando und noch drei vier weitere posts nicht mehr anständiges hier gibt, obwohl es mittlerweile schon 2 Seiten gibt. Konsequenter Weise könnte man den Thread auch um 80% kürzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kn0rtzsch schrieb:
hätte ja klappen können :D

aber ich muss schon sagen, die Idee mit den Mp3 pressen ist keine schlechte Idee, haken ist nur die GEMA....

Es gibt eine Klausel, die der GEMA-Anmeldung umgeht:

Bei einer Anzahl bis zu 500 Vinyl kann man das GEMAfrei pressen lassen (sofern es keine Originale 1:1 übernommen sind), sofern das nur für DJs und Clubs gedacht ist.

In diesem Falle kann man unbescholten sich von dieser MP3 eine Einzelvinyl anfertigen lassen, da sie ja nur für den Eigengebraucht genutzt wird und nicht zur Weiterverbreitung oder Vertrieb.

Daher gibts ja soviele Bootleggs und White Labels, die das in limitierter Auflage für DJs anbieten ;)
 
Wie gesagt, suche auf Ebay "CD-Vinyl Service". Pro Platte bezahlt man 30 euro und hat 12+12 Minuten insgesamt. Kannst auch irgendwelche Loops oder geräusche pressen lassen ;)

Was willst du eigentlich mit 500 Whitelabels? :eek:
 
DDD schrieb:
Yep - aber nur wenn es eine Reguläre MP3 ist und keine von Illegal gesaugtem
Material !

Als Einzelvinyl kannst Du Dir alles pressen lassen, da es für den Eigengebrauch ist.

Alles andere darf nicht in höheren Auflagen gepresst werden, wenn es sich hierbei um ein GEMA-Original handelt.

Wenn es lediglich Samples, diverse Bootlegg-Mixe etc. sind, ist das erlaubt, weil es das in dieser Form nicht gibt und daher diese sogenannte "Grauzone" für DJs und Clubs geschaffen wurde.

Das sehen zwar trotzdem die Urheber bzw. Labels nicht gerne, aber genau deshalb heissen sie Bootleggs bzw. White Labels, weil sie von keinem festen Label angeboten werden, sondern nur einmalig auf dem Markt geschmissen werden und das wars dann auch schon wieder.

Bestes Beispiel:
Daft Punk hat seine eigene Bootlegg-Serie auf dem Markt gebracht, wo in regelmässigen Abständen ein DJ-Pool mit diesen Remixen von Daft Punk versorgt wird, sei es von Madonna, über Kylie Minogue oder sonstwas.
Das ganze läuft nicht über deren Label "Roule" sondern eigenständig mit leidlgich einem Stempel "Daft Track", der weder Labelcode besitzt, noch als offizielles Label hervorgeht.
Und es darf zudem auch noch keine Werbung seitens Daft Punk gemacht werden. Die Recordshops dürfen es lediglich in Ihr Sortiment aufnehmen bzw. selbständig Ankündigen.

Alles im Rahmen der Stückzahl bis zu 500 Stück.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mag zwar alles sein, aber erstmal musste ein Presswerk finden, dass sich die Zeit nimmt, ich sag mal 100 Titel auf Platte zu pressen, jeden Track nur einmal. Also jedesmal ne Master ziehen, eine Platte pressen, Master wegschmeissen
Wer wird Dir das denn bitteschön machen????
Von mir aus kannste da recht haben. Und vielleicht ist es ne Lücke, die du da entdeckt hast. Fakt ist aber, dass es auch total unrealistisch und bescheuert ist, dass sich jemand nen Track als MP3 bei emule zieht um dann zum Presswerk zu gehen und sich davon ne Platte zu ziehen. Dafür dann 30-50Euro für die Platte zahlt für ne Platte, die er in jedem Plattenladen in Profiqualität, gemastert etc. für 6-7Euro bekommt.
Von mir aus ist es ne GesetztesLücke, aber wer sie ausnützen will muss schwachsinnig sein.
Mag sein, dass es bei Whitelabels lohnt sowas zu machen. Bloß da muss es auch ne gewisse Auflage geben bis sich das rechnet. Aber da gibt es immer noch nen Künstler, der den Titel/Remix SELBER produziert hat (und nicht aus dem Netz gezogen hat) und nur nicht die Rechte für die gesampelten Teile des Originals hat. Oder nen neuen Titel am Markt testen will. Dass das aber auch durchaus schiefgehen kann, sieht man an dem Denkmalremix, der verboten wurde und es zu Geldstrafen kam.

Anderes Beispiel. Angenommen ich würde mir sämtliche Harry Potterbücher illegal aus dem Netz runterladen. Dann brenne ich den Krempel auf CD, gehe ich zum nächsten Druckerei, lasse mir von meiner CD nen Ausdruck machen und als Buch binden. Das kostet ein Schweinegeld, macht auch überhaupt keinen Sinn und bei Ebay gibts die Bücher hinterhergeschmissen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich geh nur kurz drauf ein, sonst wirds wirklich zu komplex das ganze:


Ja aber nur wenn es vom Künstler /Label /Verlag auch erlaubt wurde.
Übrigens fallen auch Samples unter das Urheberrecht. (Aber das weisst Du ja)
White Labels und Bootleggs entfallen diesem Schema, weil sie ohne dem Einverständnis der Original-Urheber gepresst werden und garnicht zur Massenverbreitung beabsichtigt waren, sondern nur einem gezielten Kundenkreis, sprich Clubs und DJs herhalten sollen.

Bei einem eigenen offiziellen Release ist das was ganz anderes, da muss ich mich an die Urheberrechte etc. halten, weil es ja ganz öffentlich auf ein Label mit Labelcode gepresst wird und dort nicht auf irgendwelche Stückzahlen begrenzt ist.


Genau. Und deshalb hetze ich jedem der ohne vorherige Clearence etwas derartiges veröffentlicht, eine Meute Anwälte auf den Hals - als bis das er vollkommen ruiniert ist.
Da hättest Du viel zu tun, bei den monatlichen White Labels und Bootleggs, die in den Recordstores angeboten werden ;)

Darum heisst es ja auch Bootlegg bzw. White Label, weil keine Identität hervorgeht :)

Ich habe bis heute noch nie von einem gerichtlichen Verfahren in diesem Bereich gehört, kannst mich aber gerne eines besseren Belehren, wenn Du so einen Fall vorliegen hast.

Das ganze wird wahrscheinlich alleine wegen der Limitierung unter dem Tisch fallen gelassen, weil dadurch kein großer finanzieller Schaden entsteht und dadurch ein "Präsidenzfall" wäre, auch wenn es im Grunde genommen gegen das Urheberrechtsgesetz verstößt.
Ich meine wenn sich Daft Punk- selbst Remixt und Bootlegt - soll es mir Recht sein. Natürlich auch wenn das andere Künstler dulden.
Nein, eben nicht. Weder ein Michael Jackson, noch eine Madonna weiss offiziell von diesen Bootleggs und werden da auch rechtlich wohl kaum angehen können, weil es eben limitierte Bootleggs sind, die offiziell nicht angekündigt wurden.
Aber das mit der von Dir angesprochenen Grauzone kann nur für "genehmigte" Remixe gelten und dann eben auch nur bis zu den von Dir angegebenen 500 Stück- also der Anzahl bei der die Gema nicht so genau hinguckt.
Genau, das war meine Aussage, weil die GEMA dahinter kein Umsatzziel bzw. fnianziellen Missbrauch erkennen kann (da streng limitiert), im Vergleich zu Stückzahlen, die sich in dem Bereich ab einige Tausend Verkäufe resultieren.

Warum diese Grauzone existiert, müsste ich mal einen Freund von mir fragen, der Medienanwalt ist, wenn man das ganze jetzt bis zur Quelle verfolgen möchte, warum diese Gegebenheit so ist.
Wie Du schon geschrieben hast- "Kein 1:1 Original" - und damit eben nichts Illegal gesaugtes. Damit ist auch gemeint, das man sich keine per Peer to Peer
getauschten oder gesaugten Originale nachträglich durch Vinylcuts legalisieren kann.
Wenn man das bei einem oder anderen Track in Einzelauflage macht, interessiert das kein Schwein.
Letzendlich muss der Auftraggeber ja selbst die Presskosten dafür tragen und kann mit dieser Einzelanfertigung keinen Missbrauch betreiben.

Das mit dem "illegal saugen" ist völlig uninteressant, sofern es sich hierbei um ein "Einzelstück" handelt und nicht zur Weiterverbreitung oder Verkauf gedacht ist.
 
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Mag zwar alles sein, aber erstmal musste ein Presswerk finden, dass sich die Zeit nimmt, ich sag mal 100 Titel auf Platte zu pressen, jeden Track nur einmal. Also jedesmal ne Master ziehen, eine Platte pressen, Master wegschmeissen
Wer wird Dir das denn bitteschön machen????

Jenz, das wird Dir jedes Presswerk sehr gerne machen, sofern Du die Kohle dafür bezahlst ;)

Wer soviel Geld übrig hat, um diesen Unsinn zu machen, wer soll ihn daran hindern ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe bis heute noch nie von einem gerichtlichen Verfahren in diesem Bereich gehört, kannst mich aber gerne eines besseren Belehren, wenn Du so einen Fall vorliegen hast.
Nur ein Beispiel:
Das "Denkmal" Whitelabel (original von wir sind helden) wurde verboten, die Recordstores musste es zurückziehen. Diversen Leuten wurde Bussgeld angedroht, die diese Scheibe bei ebay verkaufen wollten.


Das mit dem "illegal saugen" ist völlig uninteressant, sofern es sich hierbei um ein "Einzelstück" handelt und nicht zur Weiterverbreitung oder Verkauf gedacht ist.
Natürlich ist es zur Verbreitung gedacht, zum an die Wandhängen werden Platten nicht gemacht.
Was Du schreibst macht insgesamt keinen Sinn.
Du schreibst immer wieder, dass keine großen finanziellen Interessen dahinterstehen, und eh keine große Auflage ist usw. Im Ernst, das ist der Gema und anderen Behörden sche!issegal, ob Du damit 20€ verdienst oder 100€ Verlust machst. Es ist völlig hirnrissig zu glauben, nur weil man ja keinen großen Profit macht darf man plötzlich Samples klauen, Mp3s kopieren und, und, und.
Dann klau ich meine CDs im Mediamarkt ab sofort mit der BEgründung, da ja kein großer finanzieller Verlust entsteht und ich ja auch keinen Profit damit mache-
 
Nur ein Beispiel:
Das "Denkmal" Whitelabel (original von wir sind helden) wurde verboten, die Recordstores musste es zurückziehen. Diversen Leuten wurde Bussgeld angedroht, die diese Scheibe bei ebay verkaufen wollten.
Hast Du dazu nähere Angaben, Quellen, Fakten etc. oder hast Du das nur "gehört?"

Ich hab von diesem Fall bisher noch nicht gelesen oder gehört.

Ich kann dazu auch keine Stellung beziehen, da ich nicht den Background dazu kenne, wie diese Scheibe und vor allem von wem diese angekündigt wurde, ob das Original 1:1 übernommen wurde, in welcher Auflage etc. etc. pp
Natürlich ist es zur Verbreitung gedacht, zum an die Wandhängen werden Platten nicht gemacht.
Was Du schreibst macht insgesamt keinen Sinn.
Wenn das für Dich keinen Sinn macht, wenn es zum Eigenzweck als DJ nur dienen soll, dann weiss ich auch nicht mehr, sorry.

Wenn es zur Verbreitung gedacht ist, dann steckt ein finanzieller Gedanke dahinter, was in diesem Falle nicht gegeben ist.

Wenn Verbreitung für Dich schon das "abspielen" dieser Platte bedeutet, hast Du diese Gegebenheit völlig falsch aufgefasst, hier gehts um die finanzielle Verbreitung, Vervielfältigung.
Das ist der Gema und anderen Behörden sche!issegal, ob Du damit 20€ verdienst oder 100€ Verlust machst. Es ist völlig hirnrissig zu glauben, nur weil man ja keinen großen Profit macht darf man plötzlich Samples klauen, Mp3s kopieren und, und, und.
Dann klau ich meine CDs im Mediamarkt ab sofort mit der BEgründung, da ja kein großer finanzieller Verlust entsteht und ich ja auch keinen Profit damit mache-
Wenn Du es in diesem Falle besser weisst und anscheinend damit Erfahrung und natürlich Ahnung in diesem Bereich hast, überlasse ich Dir diese Worte natürlich und werde mich hüten dagegenzureden, weil es sowieso nichts bringt.

Dann frage ich mal als ganz unwissender und naiver Mensch, warum monatlich unzählige Bootleggs und White Labels für DJs in den Shops zur Verfügung stehen.

Das kannst Du mir als Fachmann sicherlich auch beantworten, warum all diese Shops seit vielen Jahren trotzdem das Sortiment bereitstellen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mando Mango schrieb:
Hast Du dazu nähere Angaben, Quellen, Fakten etc. oder hast Du das nur "gehört?"

Ich hab von diesem Fall bisher noch nicht gelesen oder gehört.
Öh, ja es gab in diesem Forum einige Beiträge dazu. Auch in anderen Foren wurde dies diskutiert. Auch wenn Du bei Onlineshops nach dem Titel schaust, steht da oft "vom Vertrieb zurückgezogen" und ähnliches.
 
jenz schrieb:
Öh, ja es gab in diesem Forum einige Beiträge dazu. Auch in anderen Foren wurde dies diskutiert. Auch wenn Du bei Onlineshops nach dem Titel schaust, steht da oft "vom Vertrieb zurückgezogen" und ähnliches.

Schade, dass man jetzt die Grundlage von diesem Mix nicht nachvollziehen, kann warum das ganze gestoppt wurde.

Mich hätte wirklich interessiert, was der Auslöser für diese Klage war bzw. was dieser Mix beinhaltet hat.

Dann war es wirklich eine Aneinanderreihung von unglücklichen Zufällen, wenn Du mal selbst beobachtest, wieviele Bootleggs auf dem Monat geschmissen werdne und namhafte Tracks und Künslter da illegal verbraten werden.

Aber dazu kann ich ja dann bei DDD eingehen, sonst überschneidet man sich :)
 
Holla "ich weiss leider Deinen Namen nicht"

Da gibst Du mir jetzt aber Stoff :)


Im Business bin ich nun auch schon so um 25 Jahre.l
also als Beschäftigter/Freiberufler im Musikbereich? oder als DJ im DJ Business?
Als der Remix dann aber von einem Label veröffentlicht wurde das eine Samplerserie herausbringt- wurde das sehr wohl bemerkt.
Jetzt kommt meine Grundfrage:
Wurde dieser Remix als Relase von dem Label veröffentlicht?
Warum hat sich das Label nicht um die Lizenzen gekümmert?
War es eindeutig als Bootlegg bzw. White Label beabsichtigt?

Fragen über Fragen :)

Neben der üblichen Kosten, der Ersatzsumme und dessen was sein Equipment gekostet hat, kam der Knülch auf gut und gerne mind. 20000 Euro Kosten.
Und das hat Ihn erst mal ruiniert.
Ich finde übrigens ganz zu Recht.
Wow, von so einem Fall habe ich vorher noch nie gehört, aber selbst Schuld, würd ich mal sagen, wenn das nicht lizenziert war.
Dann: Wenn Du sagt jedes Presswerk wird Dir gegen Bares gerne Pressen was Du willst, dann mag das noch für die in der Tschechei gegolten haben bevor dei in der EU waren. Jetzt ist das mit Sicherheit nicht mehr so.
Auch nicht als Einzelanfertigung?
Dann haben sich da drastisch deren Regelungen geändert, was ich nicht mitbekommen habe.
Ich habe mir kürzlich (in Deutschland) eine Einzelvinyl anfertigen lassen von einem namhaften Artist, wo es diesen Remix nirgends auf Vinyl oder CD gibt und hatte keinerlei Probleme damit als Einzelanfertigung für mich als DJ.
Derjenige, der in eBay da die Einzelstücke ritzt, sichert sich auch nicht umsonst so umfangreich ab. Wenn Du mal die AGB dort gelesen hast, dann sind ja alleine die schon ne halbe Bibel.
Wer sowas im Ebay auch noch öffentlich ankündigt oder als Bootlegg deklariert, ist selbst schuld :)
Ich weiss im übrigen nicht ob überhaupt ein Interesse besteht einen sog. Präzedenzfall zu schaffen. Das hiesse aus rechtlicher Sicht ja auch
eine gewisse Summe zum Vorgang festzulegen.
Da der Schaden aber hierzulande individuell beurteilt wird und nicht unbedingt nach einer Präzedenzfall- Lösung- müsstest Du echt mal Deinen Kumpel da fragen.
Ich werd da meinen Freund mal nachhaken, wie da die derzeitige Rechtslage ist, da ich mich gerade noch im Urheberrecht und Lizenzen auskenne und den Paragraphendschungel doch lieber den Juristen überlasse ;)

Sicherlich ist jeder Fall im Muiskbiz oftmals individuell einzustufen und je nach Lage der Situation, wird von Grauzone bis zur rechtlichen Klage eingestuft.
Ich finde auch ehrlich gesagt - Deine Aussage - das ja kein grosser Schaden entsteht etwas bedenklich.
Wie willst Du bitte beurteilen können welcher Schaden entsteht?
Es entsteht deshalb kein finanzieller Schaden, weil es diesen Mix bzw. diese Form auf White Label bzw. Bootlegg niemals geben wird, ausser ein Label übernimmt die Lizenzen und veröffentlicht das natürlich (wie im Falle von dem Brandy Remix mit Lady "the boy is mine vs lady" - weiss jetzt den Originaltitel nicht mehr)

Das heisst, wenn die Leute diese Musik haben möchten, wollen sie natürlich nur diesen einzigen Remix von dem Stück und nicht das Original, das auf dem Markt ist. Zugleich ist das natürlich auch Werbung für den Originalartist.
Aber für einen Künstler (/Label) der (das) gerade mal selbst eine 500er/ 1000er Auflage auf eigene Kosten pressen lässt- macht das sehr wohl einen Unterschied aus.
Du weisst ja glaub ich selbst wie schnell das Zeugs heute im Internet ist.
Ich glaube, dass sich die Bootleggs meist auf große Clubhits beziehen, die meist mit anderen Tracks verbraten werden oder in neuer Form gemixt werden, da sind eher Kleinauflagen-Artist weniger davon betroffen.

Ich kann nur von meinen Verfolgen der letzten 15 Jahre in der Bootlegg Scene sprechen, wovon ich meist nur Bootleggs von wirklich namhaften Hits in der Hand hatte, die sich sowieso schon sehr gut verkauft haben auf dem Markt und das nur als "i-tüpfelchen" für alle DJs und Clubs gemacht wurde.
sondern schon bei jedem öffentlichen Anbieten der Bootlegs (z.B. durch Auslage an einem Verkaufsstand oder Versand von Angebotslisten). Das Lagern von Bootlegs zum Zwecke des Vertriebs kann bereits ein strafbarer Versuch gem. §§ 108 Abs. 2, 108a Abs. 2 UrhG sein (vgl. OLG Schleswig, Beschl. vom 31.03.99, - 3 Ws 404/98 -)
Hui, dann machen sich aber tausende von Recordshops und viele Online-Shops schon seit vielen Jahren strafbar. :)

tipp mal bei den Online-Shops "Bootlegg oder White Label" ein :)

Das bedeutet, dass Herstellung und Vertrieb von Bootlegs in praktisch jedem Fall strafbar sind. Lediglich die Herleitung des Schutzes kann verschieden sein.
Dass es nicht legal ist, wird jeden Bootlegg-Hersteller sehr eindeutig klar sein, jeodch wundert mich, warum dann tonnenweise von diesem Material seit vielen Jahren überall in der DJ Scene unterwegs ist, angeboten werden und verteilt werden.

Ich muss mich mal näher erkundigen, wie das nun mit dem Auflagenbereich ist, ob das jetzt nur noch gemafreie Tracks betrifft, die man nicht unter einer Stückzahl von 500 bei der GEMA anmelden muss, oder eben weiterhin auch bei White Labels etc. gilt.

Ebenso umgehen das viele Labels auch bei Testpressings, um der GEMA Anmeldung aus dem Weg zu gehen. (keine Bootleggs natürlich)

Ich trau mir aber wetten - wenn die IFPI da bald loszieht, sieht das gaaanz schnell anders aus. Und das da was im Potte ist - das kannst Du glauben.
Meinst Du, dass die noch vor den MP3 Verfolgungen da auf diese Bootleggs abgesehen haben?

Ich glaube, da ist der Aufwand größer, als der finanzielle Gewinn, was diese Leute daraus schlagen bei solch niedrigen Auflagen.
Daher wird das ja immer unterm Tisch gekehrt, weil der ganze Aufwand der Verfolgung viel zu groß ist, solange von dem Material nicht tausende von Songs verkauft werden und ebenso auf CD gepresst werden.

Aber die Zukunft wird es zeigen, wenn dem wirklich so ist.

Bei uns findet man jedenfalls in jedem gutsortierten DJ-Shop Bootleggs und White Labels bis zum abwinken.

Übrigens: Als ich mal kürzlich in München war - kam ich in nem Gebraucht- Plattenladen in der Fraunhoferstr. vorbei. Der hatte sogar Direkte Raubkopien (CD) im Regal stehen. Warum der das macht????
Dummheit??? Kalkül???


Hehe, da ich dort um die Ecke wohne, weiss ich, welchen Laden Du meinst.
Ja, die sind ziemlich naiv und haben dort unzählige Raubkopien zum Verkauf in der Auslage :)


ciao ciao

Armando

Ich bitte den User in Zukunft doch der Übersicht wegen die "Quote-Funktion" zu nutzen. Thomas K.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mando Mango schrieb:
Schade, dass man jetzt die Grundlage von diesem Mix nicht nachvollziehen, kann warum das ganze gestoppt wurde.

Mich hätte wirklich interessiert, was der Auslöser für diese Klage war bzw. was dieser Mix beinhaltet hat.
Der Mix beinhaltet die Originalgesangsspur und große Teile des Originalinstrumentals, nur leicht aufgemotzt durch Basedrumm etc. Das ganze lief unter dem Projekt Nu Disco. Der/die haben noch mehr Titel verhackstückt z.B. von No Doubt alles Whitelabel, kannste ja mal reinhören.
Nun ja, man kanns wohl so sehen: Irgendwo werden die Dinger im Ausland gepresst, auf den Markt geschmissen und dann gehofft, dass es der Originalkünstler/Label nicht merkt, bzw. der Sache positiv gegenübersteht. Wenn man halt Glück hat, sind die Teile verkauft bevor es nen Einspruch gibt oder man kann den Weg nicht zurückverfolgen wer dahintersteckt.
Im Falle von NuDisco war es wohl nicht so. Obwohl das Stück echt stark war und ich die Platte gerne hätte ;o) btw. wer es abzugeben hat...
Nuja. Aber wenn Du mal überlegst, damit wird ja definitiv Geld verdient (kosten ja mindestens genausoviel wie normale Tracks kommen aber ohne Cover, Beschriftung etc.).
 
jenz schrieb:
Nur ein Beispiel:
Das "Denkmal" Whitelabel (original von wir sind helden) wurde verboten, die Recordstores musste es zurückziehen. Diversen Leuten wurde Bussgeld angedroht, die diese Scheibe bei ebay verkaufen wollten.
-
Mal ne Frage anbei:
Ich habe die oben genannte Platte. Mach ich mich dann strafbar, wenn ich die spiele?
 
Schick sie mir. Ich werde sie dann ordnungsgemäß "entsorgen" um damit dem Recht genüge zu tun
 

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