lieder illegal downgeloaded ?!

naja aber ihr verkauft eure lieder ja nicht. von daher sind sie lizenfrei.
quassi könnte ich ohne euch zu fragen dieses lied auch covern so oft wie ich will.
zitat:
Wer als Autor freie Musik unter einer freien Lizenz anbietet,

stellt sein Werk unwiderruflich der Öffentlichkeit zur Verfügung,
bietet sein Werk ohne Anspruch auf Vergütung weltweit an,
und zwar für die gesamte Schutzdauer.

Du musst das auch richtig lesen!

Wer als Autor freie Musik unter einer freien Lizenz anbietet

Wenn der Track vom Autor also z.B. nicht zum Downloaden bereitgestellt wird, der Track aber trotzdem von jemand anders verwendet wird, ist dies nicht rechtens. Ist klar, wenn ich etwas bereitstelle ich damit rechnen muss, dass es benutzt wird. Wenn ich das als Urheber nicht will, bin ich im Recht.

Außerdem besteht das Urheberrecht zu jeder Zeit (bis 70 Jahre nach dem Tod).

Die Gema hat:

das Aufführungsrecht
das Senderecht für Hörfunk und Fernsehen
das mechanische Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht für Ton-, Bildton- und Multimediaträger
das Recht der öffentlichen Wiedergabe von Hörfunk- und Fernsehsendungen
das Recht der öffentlichen Wiedergabe durch Ton- und Bildtonträger
das Filmvorführungsrecht und (eingeschränkt) das Filmherstellungsrecht
die gesetzlichen Vergütungsansprüche, wie die sog. „Geräteabgabe“ und „Leermedienabgabe“ („Leerkassettenvergütung“)
das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das heißt, Musik im Internet oder in ähnlicher Weise so bereitzustellen, dass sie Musiknutzern jederzeit und überall zugänglich ist
das Recht, Musik als Ruftonmelodie zu nutze

(GEMA)

Das Urheberrecht bleibt beim Urheber und ist auch ohne Gema geschützt.



EDIT:

anderseits wurde dieses lied ja auch nicht frei zum downloaden gestellt. wenn mich nicht alles täuscht ist das ja quassie ein kopier schutz der umgangen wurde... also das wäre vielleicht nach zuhacken ...
;)

So sehe ich das auch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du musst das auch richtig lesen!

Wer als Autor freie Musik unter einer freien Lizenz anbietet

Wenn der Track vom Autor also z.B. nicht zum Downloaden bereitgestellt wird, der Track aber trotzdem von jemand anders verwendet wird, ist dies nicht rechtens. Ist klar, wenn ich etwas bereitstelle ich damit rechnen muss, dass es benutzt wird. Wenn ich das als Urheber nicht will, bin ich im Recht.

Außerdem besteht das Urheberrecht zu jeder Zeit (bis 70 Jahre nach dem Tod).

Die Gema hat:

das Aufführungsrecht
das Senderecht für Hörfunk und Fernsehen
das mechanische Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht für Ton-, Bildton- und Multimediaträger
das Recht der öffentlichen Wiedergabe von Hörfunk- und Fernsehsendungen
das Recht der öffentlichen Wiedergabe durch Ton- und Bildtonträger
das Filmvorführungsrecht und (eingeschränkt) das Filmherstellungsrecht
die gesetzlichen Vergütungsansprüche, wie die sog. „Geräteabgabe“ und „Leermedienabgabe“ („Leerkassettenvergütung“)
das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das heißt, Musik im Internet oder in ähnlicher Weise so bereitzustellen, dass sie Musiknutzern jederzeit und überall zugänglich ist
das Recht, Musik als Ruftonmelodie zu nutze

(GEMA)

Das Urheberrecht bleibt beim Urheber und ist auch ohne Gema geschützt.



EDIT:



So sehe ich das auch.

ihr habt aber eure lieder zur verfügung gestellt für jedermann.
natüprlich liegt das uhrheber recht bei euch . sofehrn ihr in euren liedern nicht selber covert ;)
sondern rein von euch stammt.
aber auch da ist es wieder lizenzfrei ihr verdient kein geld damit . euch wird dadurch kein finanzieller schaden zugefügt.
ihr habt lediglich nur angst das ihr euch damit lächerlich machen könntet.
was da nach meiner ansicht nach wohl der fall ist das ihr angst habt das eure lieder einfach nur grotten schlecht sind und mann euch auslacht ..
sorry dann stelle ich das nicht ins netz...

wie willst das ein richter erklären ???
wir wollen nicht das unsere musik gedownloadet wird aus angst man lacht uns damit aus ???

was sind das für uhrheber ansprüche, hör mal ? was denkst du wie weit ihr damit kommt ?? wie bereits gesagt wurde : ihr macht euch damit erst recht zur lachnummer ...

ihr könnt dann nur etwas machen wenn irgendetwas hinzugefügt wurde was euren ruf schädigt . wie zb . dieses grottenschlechte akustische speermüll produkt wurde von zwei a...löchern produziert nammens x y z.

dann könnt ihr zivilrechtliche schritte eingehen.
ist das der fall ????

ansonsten verschwindet das ganze in den akten unter fehrner liefen...
ihr seid nunmal keine stars die man finaziel schädigt und der staat dabei abkassieren kann wenn es zur verhandlung kommt ...

kannst höchstens das video melden bei youtube . mehr geht nicht.
 
@davy'o und matze b:

Wer als Autor freie Musik unter einer freien Lizenz anbietet,

das ist da der knackpunkt, nicht "anbieten". stichwort cc-lizenzen etc. selbst tracks, die als freien download zur verfügung stehen, sind da meist durchs urheberrecht geschützt.
 
@davy'o und matze b:

Wer als Autor freie Musik unter einer freien Lizenz anbietet,

das ist da der knackpunkt, nicht "anbieten". stichwort cc-lizenzen etc. selbst tracks, die als freien download zur verfügung stehen, sind da meist durchs urheberrecht geschützt.

ja im fall von covern oder zu sagen das ist mein song was es nicht ist .. da greift das uhrheberrecht, da er das original produzierte, nicht wenn ich freie musik downloade für private zwecke...
aber da er es ja garnicht zum download angeboten hat, ist dieses eine umgehung des kopierschutzes. damit kann er ihn kommen. sonst nicht ...
 
BTW: Ich habe mit diesen Tracks nichts zu tun, bin nicht der Producer...

Wollte nur meinen Senf dazugeben.


nicht wenn ich freie musik downloade für private zwecke...

Was heißt denn bei dir "freie Musik"?

Die besagten Tracks wurden aber nie zum Download angeboten, egal für welche Zwecke!

EDIT:
Wer sagt denn, dass eigens produzierte Tracks lizenzfrei sind?

Lizenz laut Wikipedia:
Allgemein ist eine Lizenz (v. lat. licet, „es ist erlaubt“; PPA: licens, „frei“) eine Erlaubnis, Dinge zu tun, die ohne diese verboten sind.

Es geht hier um Nutzungsrechte, die ich doch als Produzent der vollkommen eigenen Tracks inne haben würde. Wenn ich niemanden Nutzungsrechte an meinen Tracks gebe, besitzt er schlichtweg keine und dürfte die Tracks nicht verwenden. Sehe ich das richtig?
 
Zuletzt bearbeitet:
BTW: Ich habe mit diesen Tracks nichts zu tun, bin nicht der Producer...

Wollte nur meinen Senf dazugeben.




Was heißt denn bei dir "freie Musik"?

Die besagten Tracks wurden aber nie zum Download angeboten, egal für welche Zwecke!

frei musik heisst quassi das der uhrheber die musik zur verfügung stelt für jedermann ohne daran zu verdienen oder rechte daran rechtens zu machen.

einfach nur so musik gemacht die jeder hören darf ohne zu zahlen oder zu kaufen...

sicherlich gehört das lied weitehin den produzenten. in falle von covern oder zu behaupten das lied hättest zb du oder ich gemacht endspricht den urheber richtlinien, dazu müsste man den urheber fragen ob mann es darf. geld darf er nicht dafür verlangen da es freie musik ist .wenn allerdings mal angenommen du jemanden erlaubst das lied zu remixen oder zu covern . und dieser jenige das lied nun zb zum riesen erfolg macht und damit wundersammer weisse zb in den charts kommt . bist du der komponist und produzent des liedes und kannst ansprüche des gewinns rechtens machen ...

also wenn du ein lied machst diese einstellst und auch zum download stellst endsagst du jegliche rechte daran ausser den urheberrecht des coverns remixen oder zu behaupten das es wem anders gehört. der download als solches und die vervielfältigung zb endfällt als recht.

hier wurde das lied aber nicht frei zum download angeboten sondern mittels eines converters geknackt... das verletzt den kopierschutz.

da könnte mann den downloader ein mit rein würgen ...
aber ich glaube das diese wieder ein zivilverfahren geben wird und unter fehrner liefen abgestempelt wird ..

mal von ab wenn man angst hat damit lächerlich gemacht werden zu können stelle ich das nicht ein . muss ja den eine begründung haben wieso die angst vorliegt ...
 
Zuletzt bearbeitet:
sicherlich gehört das lied weitehin den produzenten. in falle von covern oder zu behaupten das lied hättest zb du oder ich gemacht endspricht den urheber richtlinien, dazu müsste man den urheber fragen ob mann es darf. geld darf er nicht dafür verlangen da es freie musik ist .

also wenn du ein lied machst diese einstellst und auch zum download stellst endsagst du jegliche rechte daran ausser den urheberrecht des coverns remixen oder zu behaupten das es wem anders gehört. der download als solches und die vervielfältigung zb endfällt als recht.

hier wurde das lied aber nicht frei zum download angeboten sondern mittels eines converters geknackt... das verletzt den kopierschutz.

da könnte mann den downloader ein mit rein würgen ...
aber ich glaube das diese wieder ein zivilverfahren geben wird und unter fehrner liefen abgestempelt wird ..

mal von ab wenn man angst hat damit lächerlich gemacht werden zu können stelle ich das nicht ein . muss ja den eine begründung haben wieso die angst vorliegt ...

Du wiederholst dich... :d

EDIT:
Der Produzent hat die vollen Nutzungs- und Urheberrechte!
 
Zuletzt bearbeitet:

Meinst du soetwas?
uhrheber-16172.jpg



OT: Ich finde es immer wieder erschreckend, wer sich hier tummelt und sein (wenn überhaupt) Halbwissen hier kund tut - von der Rechtschreibung und Zeichensetzung mal abgesehen.


Die Lizensierung hat mit den technischen Sachen (Umgehung des Kopierschutzes) 0 zu tun.
 
Ich finde alleine schon die Qualität zu schlecht um sowas zu machen, da kauf ich mir lieber eine gute Vinyl oder kaufe mir die mp3 bei Beatport
 

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