Laserschutzbeauftragter

Weiß jemand wo man so einen Laserschein in nähe Leiprig machen kann?
Habe leider bis jetzt nichts in meiner nähe gefunden...
 
so hab mir jetzt noch nicht den ganzen thread durchgelsen und hab mal ne frage
und zwar bin ich mobiler dj und wollt mir ein laser zulgegen (laserschutzklasse 3b)

http://www.thomann.de/de/stairville_dj_lase_30g_green.htm

ein laserschein brauch ich dafür ja
aber wie soll das mit dem tüv ablaufen da ich ja immer wonanders bin und der tüv ja nicht immer dahin kommen kann
 
aber wie soll das mit dem tüv ablaufen da ich ja immer wonanders bin und der tüv ja nicht immer dahin kommen kann

Doch kann er und müsste er (macht er aber oft net).
Da du die Verwendung des Lasers, vorher beim Amt anmelden must, weiß ja auch immer jemand bescheid. Deswegen ist die Laser Geschichte im Mobilbetrieb auch so teuer. Ich habe die Sachkenntinis zum Laserschutzbeauftragten nach BGV B2 dieses Jahr auch erworben und seither bin ich mir sicher, dass ich keine Laser einsetzten werde! (Nicht nur wegen dem TÜV.)

P.S.: Die DJ Lase habe ich mir beim T im Showroom angesehen -> sieht besch.. aus und die Mitarbeiter sagen selbst, dass sie die niemandem raten/verkaufen würden (sie wären halt im Programm, weil der Chef meint, dass...)
Spooky Blue, kann ich nur sagen... und dann richtig angewendet wäre meine einzige Alternative zu nix. (Welches Gerät hat denn einen Shutter für den Fehlerfall? Und: Schlüssel am Gerät bringt 0,0 weil ich ja drankommen muss!)

Edit:
Nur mal zum Verständnis: Man erwirbt die Sachkenntnis zum LSB nach BGV B2.
Zum Laserschutzbeauftragten wird man vom Betreiber der Disko oder mobilen Anlage bestellt, da ein solcher vorhanden sein muss (d.h. i.d.R. auch anwesend). Man kann sich auch selbst benennen. Es würde auch reichen, wenn der Geschäftsführer des Clubs das macht, wenn der immer da ist, oder der Security-Man, oder die Thekenkraft.
Dieser Posten bedeutet dann, dass man für den vorschriftsgemäßen Zustand und den sicheren Betrieb der Showlaseranlage verantwortlich ist und wenn was passiert haftet. Wer die Laser letztendlich bedient ist wieder was anderes.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube das hier ist dann ein gutes Beispiel wie es NICHT gemacht wird....

Also ich hab NULLLL Ahnung von Lasersystem, gebe ich ehrlich zu.

Aber so wie der Laser in dem Video aufgestellt ist!!! Wurde ich nie zulassen. Das weis sogar ich:D.

Wenn ich mir einen Laser zulegen würde, und wie es hier schon geschrieben wurde ( nicht auf das Publikum richten ) würde ich denn an einer Truss mit der Ausgangslinse gerade aus befestigen, das er weit genug über die Köpfe der Leute hinweg strahlt. Der Laser kommt eh nur im Zusammenhang einer Nebelmaschine gut an. Und wenn er über die Köpfe hinweg strahlt ist es halt ein toller Blickfang würde ich mal behaupten.


Ansonsten holt man sich doch eh einen ILDA Laser mit dem man super tolle Shows machen kann. ( Das erstaunt und interessiert mich eh am meisten, wie man nur durch einen Strahl: ( Strahlteiler ) eine komplette Animierte Laser Show darstellen kann). Fasziniert mich am meisten.:cool::cool::cool:


MFG
Dominik
 
Hallo,

hab keinen anderen passenden Tread gefunden für meine Frage.

Frage:
Ab einer bestimmten Laser Klasse braucht man ja eine Einweisung / Schein.

Jetzt habe ich denn American DJ Emerald Scan II Effekt Laser gefunden.


Klasse: 3A


Im Wikipedia ( Laser ) steht unter der Klasse 3A Zitat:

Die zugängliche Laserstrahlung wird für das Auge gefährlich, wenn der Strahlungsquerschnitt durch optische Instrumente verkleinert wird. Ist dieses nicht der Fall, ist die ausgesandte Laserstrahlung im sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700 nm) bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer (bis 0,25 s), in den anderen Spektralbereichen auch bei Langzeitbestrahlung, ungefährlich. Je nach Wellenlänge werden diese Laser heute meistens in Klasse 2M oder 3R eingestuft.

Ist Ungefährlich wenn man denn Strahl durch Instrumente verkleinert wird. Wie sieht das jetzt aus??

Wird der Strahl schon durch die Linse des Scanners und des Spiegels gebündelt?

Darf ich denn jetzt so ohne Einweisung / Lehrgang / Schein betreiben?


MFG
Dominik
 
Ist Ungefährlich wenn man denn Strahl durch Instrumente verkleinert wird. Wie sieht das jetzt aus??
Die zugängliche Laserstrahlung wird für das Auge gefährlich, wenn der Strahlungsquerschnitt durch optische Instrumente verkleinert wird.
da steht, dass es dadurch gefährlicher wird ;)
Wird der Strahl schon durch die Linse des Scanners und des Spiegels gebündelt?
ja
Darf ich denn jetzt so ohne Einweisung / Lehrgang / Schein betreiben?
denke nicht
 
Bei Wikipedia steht nicht ob du den betreiben darfst oder nicht. Da steht nur, dass es gefährlich wird wenn du den Strahl weiter bündelst mit Linsen etc.
 
Ab einer bestimmten Laser Klasse braucht man ja eine Einweisung / Schein.

Jetzt habe ich denn American DJ Emerald Scan II Effekt Laser gefunden.


Klasse: 3A

Meines Wissens nach darf man ohne einen Schein, Laser bis 5mW betreiben. Hierzu zählen kleine SpookyBlue´s (die man aktuell kaum mehr bekommt) und auch der von dir erwähnt Laser von American DJ.

Man sollte aber wissen, dass solche Laser nicht (bis kaum) zu sehen sind und somit relativ nutzlos.
Besser ist es hier entweder einen Schein zu machen, wobei man dann immer auch jedes mal eine Tüv Abnahme benötigt (ausser bei einer festen Installation), oder gleich auf andere Geräte zu setzen.

Gerade die neuen LED Effekte sehen ähnlich aus und sind komplett ungefährlich, kosten zudem nur einen Bruchteil eines Lasers.
 
Meines Wissens nach darf man ohne einen Schein, Laser bis 5mW betreiben. Hierzu zählen kleine SpookyBlue´s (die man aktuell kaum mehr bekommt) und auch der von dir erwähnt Laser von American DJ.

Man sollte aber wissen, dass solche Laser nicht (bis kaum) zu sehen sind und somit relativ nutzlos.

Jo 5mW sind auch nicht so wie z.b. 100 mW. Dennoch sollte man einen Laser nie unterschätzen. Egal welcher.


Das ein Laser kein sichtbares Licht erzeugt, weiß ich auch. Dafür nimmt man zusätzlich Effekt Nummer 2. Nebel:cool:

Sonst bring ein Laser nichts.

MFG
Dominik
 
Nachdem ich nun zum 2. Mal den kompletten Thread durchgelesen habe ist mir aufgefallen, dass noch niemand die Sache mit dem "dicken" Laserstrahl richtig dargestellt hat.
Ich denke hier liegt ein Mißverständnis vor.

Es ist so, dass ein Laserstrahl eine extrem gebündelte Form von Licht ist, also viel Energie auf wenig Raum enthält, ich denke soweit sind wir uns einig.
Trifft jetzt ein Laserstrahl auf das menschliche Auge, so wird die Retina (Sehsinnesorgane) belichtet und wir können das Laserlicht "sehen", klar soweit?
Um eine Schädigung des Sinnesorgans Auge zu verhindern hat der Mensch Augenlider, welche sich reflexartig schließen, sobald eine "Gefahr" erkannt wird.
Als natürliche Regeleinheit für den Lichteinfall dient die Iris, welche sich den Lichtverhältnissen entsprechend anpasst um mehr oder weniger Licht ins Auge zu lassen. Die Pupille ist eigentlich nur das Loch, dass die Iris offen lässt und durch welches die Lichtstrahlen in unser Auge fallen. Seid ihr noch dabei?
Wenn es hell ist, ist die Pupille klein, da wenig Lichteinfall ausreicht um scharf sehen zu können. Ist es dagegen dunkel wird die Pupille größer um über einen größeren Lichteinfall besser sehen zu können. (Der Regelfall im Club! Dieser Effekt wird auch durch manche Drogen hervorgerufen! Zusätzlich wird durch Alkoholkonsum der Lidschlußreflex verlangsamt. => schlechte Voraussetzungen!)

Jetzt wieder zurück zum Laser:

Wir haben ja gesagt, dass der Laser gebündeltes Licht ist und viel Energie auf kleinem Raum enthält. Sagen wir mal er hat 1W und der Strahl ist 0,5mm im Durchmesser. Damit fällt der Strahl durch die Pupille auf die Netzhaut, d.h. ich bekomme das ganze 1W an Lichtenergie ab.
Jetzt kommt der "dicke" Strahl!
Gehe ich jetzt her und weite diesen Laserstrahl auf, so dass er bei gleicher Leistung (1W) jetzt 5cm Durchmesser hat, dann sinkt die Leistung im Bezug auf die bestrahlte Fläche. D.h., wenn sich 1 Watt vorher auf einen Punkt mit 0,5cm verteilt hat, verteilt sich nun die gleiche Leistung auf eine viel viel größere Fläche und die Strahlungsenergie pro "Pixel", wenn man mir die Näherung gestattet nimmt ab. Deswegen wird als Hilfsmittel zur Gefahrenreduktion (die Gefahr wird nur etwas weniger, sie geht keinesfalls auf "0"!) der Laserstrahl aufgeweicht (gestreut) und erscheint uns als Betrachter "dicker".
So, ich habe versucht das mal verständlich in Worte zu fassen. Ich entschuldige mich gleich mal bei den Experten, wenn es physikalisch nicht oberkorrekt war, aber schließlich soll man es ja möglichst ohne Vorkenntnisse kapieren können.
Ich möchte nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich um eine Abschwächung des Strahls handelt, genau wie die Spiegel, Prismen, Strahlteiler, u.ä. und dass dieser trotzdem noch immer sehr gefährlich ist!
 
Zuletzt bearbeitet:
Jo 5mW sind auch nicht so wie z.b. 100 mW. Dennoch sollte man einen Laser nie unterschätzen. Egal welcher.


Das ein Laser kein sichtbares Licht erzeugt, weiß ich auch. Dafür nimmt man zusätzlich Effekt Nummer 2. Nebel

Sonst bring ein Laser nichts.

Nur fürs Protokoll: Laser sind sehr wohl sichtbar. Vieleicht nicht die 5mw Funzel von Ebay, aber einer mit mehr (Milli-)Watt auf jeden Fall.
 
Auch Laserpointer (und damit die Lichtfrequenz des Lasers) sind sichtbar, sonst müsste ein Hörsaal ja immer voller Nebel sein.
 
Viel Text um nichts diesmal.
Es ist und bleibt gesundheitsschädlich!
Bei der genannten pro-line von laserworld ist, (wie ebenfalls schon erläutert), jeder laser = Klasse 4, dort ist es völlig irrelevant was mit dem Strahl angestellt wird, guckst dort direkt rein wird es immer bleibende Schäden hinterlassen!

Ich war heut Mittag schon drauf und dran den entsprechenden Passus zu löschen, leider verpennt, jetzt diskutieren wir diesen wohl noch mal aber dann kommt er weg ...ich denke niemand möchte für mögliche Schäden zur Verantwortung gezogen werden. ;)
 
Auch Laserpointer (und damit die Lichtfrequenz des Lasers) sind sichtbar, sonst müsste ein Hörsaal ja immer voller Nebel sein.

Nur fürs Protokoll die 2te.: Man darf den PUNKT nicht mit dem STRAHL gleichsetzen. Dass ich den PUNKT eines Pointers sehe ist ja wohl logisch.

Was man aber bei einem (Disco-)Laser will, ist ja wohl den STRAHL zu sehen und da benötigt es ordentliche Leistung. Wahlweise auch unterstützt von Nebel. Punkt.

So jetzt wurde aber alles wichtige gesagt.:eek:
 
Es ist und bleibt gesundheitsschädlich!
Bei der genannten pro-line von laserworld ist, (wie ebenfalls schon erläutert), jeder laser = Klasse 4, dort ist es völlig irrelevant was mit dem Strahl angestellt wird, guckst dort direkt rein wird es immer bleibende Schäden hinterlassen!

Das steht natürlich ganz klar und ich wollte dem auch keinen Abspruch tun, ich wollte lediglich erklären, warum man überhaupt den Laserstrahl "dicker" macht.
Wenn man die zulässige Strahlstärke berechnet spielt der Durchmesser des Strahls eben auch eine Rolle und da man manche "große Anlagen" eben nicht so ohne weiteres in eine kleinere Halle reinbekommt wird das halt gemacht um den Showplus-Mega-XXXXL-Laser in der Halle überhaupt betreiben zu dürfen.

Ich würde dir sofort alles unterschreiben, auf dem steht Sicherheit geht vor, gar keine Frage. Ich wollte es halt einfach nicht so unerklärt stehen lassen. (Das betrifft auch die ganzen Posts zum Thema Auge und quer sehen und so weiter.)

Und ich bleibe nach wie vor bei meinem Statement von vor ein paar Seiten:
Ich habe die Sachkenntnis zum LSB nach BGV B2 und setzte deshalb keine Laser ein!

P.S.: Nochmal zum Spooky Blue: Der hat zwar dieses Mustergutachten dabei, aber angemeldet muss er trotzdem werden. Es kann halt nur sein, dass die zuständige Behörde sagt: "Nachdem ich mir ihre Ausführungen und ihre Zeichung von der Halle (Bemaßung!), sowie ihre Berechnungen zu den MZB-Werten angesehen habe komme ich zu dem Schluss, dass der Laser wie im Mustergutachten beschrieben aufgebaut wurde und werde deswegen von einer weiteren Prüfung vor Ort absehen."
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist ja schön und gut aber darum ging es doch gar nicht.
Es ging darum das irgend so ein Hampel (sofern es denn wirklich stimmt) vom Musicstore behauptet hat das er mit der proline ruhig überall hin lasern kann und dies ist, und da wirst du mir sicherlich zustimmen, sowas von falsch, fahrlässig und grenzt schon fast an Körperverletzung allein durch diese Aussage!
 
Ich habe wohl mal wieder dem geneigten Leser zuviel zugemutet, da ich erwartet hatte, dass er sich das zwischen den Zeilen zusammenreimen kann.
Aber du hast recht, wenn einer keine Ahnung hat und blauäugig an das Thema rangeht muss man dass schon ausdrücklich und explizit schreiben!!!
 
einen Laser daheim zu betreiben ist also kein Problem...egal wie stark er ist!?!

wie schaut das denn auf "privaten partys" aus (sprich man mietet sich laser und geht auf einem grillplatz oder in eine halle und feiert dort mit ein paar leuten)

Kann da wer was sagen?
 
einen Laser daheim zu betreiben ist also kein Problem...egal wie stark er ist!?!

wie schaut das denn auf "privaten partys" aus (sprich man mietet sich laser und geht auf einem grillplatz oder in eine halle und feiert dort mit ein paar leuten)

Kann da wer was sagen?

Sobald es die Gesundheit anderer betrifft, wär ich vorsichtig. Was du daheim in deinem Keller machst und ob du hinterher nix mehr siehst (zumindest auf einem Auge vielleicht) interessiert erstmal keinen.
Aber:
Willst du allen Ernstes das Augenlicht deiner Freunde riskieren, nur weil keiner "was sagen" kann??? Das können dann aber keine guten Freunde sein.
Aber theoretisch kannst du privat grillen, wen du willst. Es kann nur sein, dass du das nächste Mal dann über seinen Anwalt von ihm hörst...
und dann wirds häßlich!

Außerdem habt ihr dass mit dem Nebel noch nicht so ganz verstanden, oder legt ihr um den Laser Feuer und strahlt durch die Rauchsäule?

Je nach Laser reichen Millisekunden um sich die Sehsinneszellen zu rösten und dann wirds unwiderbringlich dunkel, schnallt das endlich mal!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Laser auf Leute ...

Wie ist die Meinung der Laser-Experten zu diesem (und zu den anderen Videos)? ... eindeutig ein Laser auf die Leute gerichtet.

Ich habe das schon in einem anderen Forum kritisiert, den Poster der Videos selbst und die anderen Diskutierer in dem betreffenden Thread scheint es nicht zu interessieren.


eBill
 
Moin

Halte ich für unangemessen positioniert, ich erkenne allerdings nicht wirklich viel "Umfeld" in dem Video.
Ist aber doch auch "nur" irgendwas aus der Ecke american-dj oder dgl., also schwächeren Kalibers.
Das macht die Sache nicht ungefährlicher, aber stell dir einfach mal vor du würdest von so was direktes Dauerfeuer bekommen, da wird jedem einleuchten das des nicht gesund ist. ;)
 
Tach Zusammen,

hab mir nun die 10 Seiten mehr oder weniger durchgelesen und kommentiere mal nen bisschen im Text rum :cool:


Laser ohne Tüv dürfen in Deutschland gar nicht vertrieben und/oder eingesetzt werden.
Laser ohne TÜV dürfen Vertrieben werden. Die TÜV-Abnahme bekommen sie in der Regel Vorort, wenn sie in der Location montiert sind. Wenn sie den Sicherheitsnormen nicht gerecht werden, fällt die Installation durch und darf nicht in Betrieb genommen werden.

Das die Sicherheitsbestimmungen auch eingehalten werden, dafür ist der LSB zuständig ...und auch haftbar![/B]
Grob gesehen, ist das richtig. Der LSB hat auf jeden Fall dafür zu sorgen, dass die Anlagen entsprechend der Sicherheitsrichtlinien betrieben wird. In wie fern er haftbar gemacht werden kann, hängt von verschiedenen Dingen ab. Das darzustellen, wäre zu aufwändig. Man wird als LSB "schriftlich bestellt", heißt, es gibt eine Art Vertrag. Da können Befugnisse drin geregelt werden.


Zum bedienen von Lasern wird es eh benötigt (wie vorher schon beschrieben)
Es ist nicht zwingend erforderlich, dass der LSB (Laserschutzbeauftagte) die Anlage bedient. Wie schon erwähnt wurde reicht es, wenn ein LSB anwesend ist (z.B. Geschäftsführer, etc..). Das Bedienpersonal muss jedoch eingehend eingewiesen werden!

Die einzigen meines Wissens nach, die das nicht brauchen, sind die SpookyBlue, da diese schon diese spezielle TÜV-Abnahme grundsätzlich haben.
Das ist kein Freifahrtschein!
Den Spookies liegt ein Gutachten bei, das anerkannt werden kann, aber nicht muss. Zudem müssendie Teile innerhalb der beiliegenden Bedingungen betrieben werden, sonst nutzt auch dieses pauschale Gutachten gar nix.
Bevor man sich zumKauf entschließt, sollte man diese Bedingungen lesen um auch beurteilen zu können, ob der Raum entsprechend groß ist - die Müssen "sehr weit weg" aufgehangen werden.

Ein Laser wird niemals direkt aufs Publikum gerichtet!
Nicht als stehender Stahl jedenfalls.
Das in's Publikum lasern nennt man z.B. "Audience-Scanning". Laserstrahl wird dabei über Ablenkungssysteme schnell bewegt, so dass der Strahl nur extrem kurz an einer Stelle steht - Ja tut er, nur so kurz, dass man es als Bewegung wahrnimmt. Ohne dieses Audience-Scanning wären Lasershows im Club extrem Langweilig :rolleyes:

Außerdem kann der Laser in seinem Wellenlängenbereich an bestimmten Stellen gezielt abgeschwächt werden.
Jep - dazu richtet man so genannte Projektions-Zonen in der Laser-Software ein und regelt damit, welche Intensität die Projektionen in den Bereichen haben max. erreichen dürfen, bzw. werden prozentual abgeschwächt.
Wird z.B. dazu verwendet um einen Dirigenten, der nun höher als sein Orchester steht und auch in Richtung Laser schaut, von blendenden Laserstrahlen zu verschonen - gleiches bei TV bei Kameras oder auch bestimmten Publikumsbereichen.

Erstens stimmen die Leistungsangaben meistens nicht, zweitens sind die Galvos und Spiegel meist Schrott, es ist keine savety-schaltung vorhanden und das wichtigste, die Dinger haben niemals eine offizielle Tüvprüfung bestanden.
Das trifft bei dem importierten und billigem "China-Kram" all zu oft zu.
Die würden i.d.R. nie eine TÜV-Prüfung bestehen :d

Es Soll vom genannten Hersteller aber mittlerweile auch qualitativ bessere Systeme geben (auch mit Safety). Muss man ja fairer Weise auch mal sagen.

Die meisten sind Pulslaser, das ändert aber im Sinne von "Gefahr" nichts an deren Leistung
Ist nicht ganz richtig. Man muss zwischen Pulslaser und "Blanking-Laser" unterscheiden.
Puls-Laser geben bei jedem angefahrenem Punkt immer ihre volle Leistung ab.
Ein Kreis besteht z.B. aus extrem vielen, eng aneinander liegenden Punkten, an denen der Laserstrahl für eine extrem kurze Zeit stehen bleibt. Es geht auch anders, aber eine Software-Gestützte Lösung macht das in der Regel so.
Ok, Kreis ist nen blödes Beispiel. Nehmen wir nen Dreieck.
Wenn man nur 3 Punkte setzen würde (in den Ecken), würde der Laser jeweils schnell von einem Punkt zum anderen springen. Effekt: Keinen dreieckigen Tunnel, sondern nur 3 Beams. Also werden viele Zwischenpunkte gesetzt, so dass jeder Schenkel praktisch wie eine Linie aussieht - so entstehen die Flächen und Tunnel bei Lasershows.

Uff- etwas abgeschweift... Der Laser ist dabei dauernd an (muss ja eigentlich nicht unterbrochen werden) bzw. wird an bestimmten Punkten kurz geblankt (dunkelgetastet) - z.B. beim Übergang zu einem 2. Dreieck, was sich nebendran bewegt. das nennt man halt Blanking (TTL-Modulierte Laser). Das ganze gibt es auch in Analog -da geht dimmen...

Pulslaser sind extrem Leistungsstarke Laser und geben bei jedem "angeschossenen" Punkt die volle Leistung ab. Dürfen nicht für Audience-Scanning eingesetzt werden.

nunja wenn es z.b. die laser serie PRO von Laserworld ist dann ist es egal ob die ins publikum gerichtet sind da die strahlen größer sind als die pupile und daher nicht schädlich fürs auge
Alter Schwede... :rolleyes:
Wurde aber auch schon beschrieben.
Es geht dabei um Leisungsdichte. Für die Berechnung einer MZB (Maximal zulässigen Bestrahlungsstärke" wird von den 7mm der Pupillenöffnung ausgegangen, wenn der TÜV anfängt zu rechnen oder Messungen durchführt.
Das heißt aber nicht, dass eine schädliche Leistungsdichte auf die Pupillengröße nicht erreicht werden kann, wenn der Strahl dicker ist :rolleyes:
Richtig ist: Der Strahl wird z.B. für Spiegelkugeleffekte aufgeweitet, so dass sich die Leistung auf eine größere Fläche verteilt. Macht es sicherer, muss aber richtig dimensioniert sein, sonst schmorts die die Sehzellen trotzdem weg...

Ab Welcher Laserklasse ist ein LSB unerlässlich zum bedienen bzw in betrieb nehmen??
Glaube alles >Laserklasse 1.
Definitiv ab Laserleistung von bereits 5mW! (Milli-Watt).

Nur mal zum Verständnis: Man erwirbt die Sachkenntnis zum LSB nach BGV B2.
Zum Laserschutzbeauftragten wird man vom Betreiber der Disko oder mobilen Anlage bestellt, da ein solcher vorhanden sein muss (d.h. i.d.R. auch anwesend). Man kann sich auch selbst benennen. Es würde auch reichen, wenn der Geschäftsführer des Clubs das macht, wenn der immer da ist, oder der Security-Man, oder die Thekenkraft.
Dieser Posten bedeutet dann, dass man für den vorschriftsgemäßen Zustand und den sicheren Betrieb der Showlaseranlage verantwortlich ist und wenn was passiert haftet. Wer die Laser letztendlich bedient ist wieder was anderes.

Zum LSB kann man nicht benannt werden, sondern er muss "schriftlich Bestellt" werden (nicht per Einladungskarte ;) ) - heißt, es gibt einen Vertrag.
Ohne schriftlich, kein LSB.
Ein LSB hat eine gewisse Verantwortung, wie die genau aussieht (Befugnisse), kann man in dem Vertrag festhalten.

Haftbar... das würde im Zweifel für jeden Unfall einzeln vor Gericht geklärt.
Handelt der Bediener der Anlage grob fahrlässig, z.B. er während einem Audience-Scanning die "Bildwiederholrate" des Gescannten Effektes runter dreht" - das führt dazu, dass der Laserstrahl an den "Punkten" länger verweilt, damit zum Anstieg der Einwirkdauer am Auftreffpunkt (ggf. Auge) - bekommt er dann ein Problem, wenn er hätte wissen müssen, dass das nicht gut ist (durch Einweisung).
Hat ein LSB dem Bediener die Einweisung gegeben, ist er glaube fein raus.
Er muss allerdings, wenn er mitbekommt, was da schief läuft, sich geschwind zum Pult begeben und auf den gesetzlich vorgeschriebenen NOT-AUS kloppen (danach dann auf den LJ) ;)

So, dass wa mal ein Aufsatz zum Thema Laserzeugs in der Öffentlichkeit.
Der ganze Kram ist dort nämlich durch berufsgenossenschaftliche Vorschriften geregelt und zum Teil auch durch andere Gesetzmäßigkeiten.

Im Keller zu Hause gilt-wo kein Kläger, da kein Richter.
Passiert da ein Laserunfall, ist der Betreiber der Anlage definitiv am Ar*ch.

Billigzeug taugt meist nix und ist dementsprechend mit extremer Vorsicht zu genießen.
Laserpointer >1mW - übrigens in der EU verboten!
Dicke Pointer auf einer Veranstaltung gehören dem Besitzer in den ... geschoben. Referenzen dafür: Laserunfälle z.B. in Belgien,welche dazu beitragen, dass die Bedingungen irgendwann mal derart verschärft werden, dass man hier bald nix mehr darf. Bye bye Lasershow, wenns dumm läuft.

Bei dem hier erwähnten Laserunfall in Russland - das war übrigens ein Pulslaser...

Laserschutzbeauftragten-Seminare...
Beim TÜV sind die sehr allgemein gehalten - für alle betroffenen Berufssparten eben gedacht. Dazu gehören auch Techniker, die Lichtwellenleiterkabel reparieren und auch Mitarbeiter in der Metallbearbeitung. Showlaser -extrem am Rande....
Dahingehend würde ich zu Seminaren raten, die von Firmen gehalten werden, die sich (fast) ausschließlich mit dem Thema Lasershow beschäftigen.
Z.B. Medialas, HB-Laser, Tarm, usw.
Da gibt es entsprechende Praxis und Erfahrungswerte, genau zum Thema Showlaser...

Nu tun mir aber die Finger weh ;)
ttdj.
 

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