Tach Zusammen,
hab mir nun die 10 Seiten mehr oder weniger durchgelesen und kommentiere mal nen bisschen im Text rum
Laser ohne Tüv dürfen in Deutschland gar nicht vertrieben und/oder eingesetzt werden.
Laser ohne TÜV dürfen Vertrieben werden. Die TÜV-Abnahme bekommen sie in der Regel Vorort, wenn sie in der Location montiert sind. Wenn sie den Sicherheitsnormen nicht gerecht werden, fällt die Installation durch und darf nicht in Betrieb genommen werden.
Das die Sicherheitsbestimmungen auch eingehalten werden, dafür ist der LSB zuständig ...und auch haftbar![/B]
Grob gesehen, ist das richtig. Der LSB hat auf jeden Fall dafür zu sorgen, dass die Anlagen entsprechend der Sicherheitsrichtlinien betrieben wird. In wie fern er haftbar gemacht werden kann, hängt von verschiedenen Dingen ab. Das darzustellen, wäre zu aufwändig. Man wird als LSB "schriftlich bestellt", heißt, es gibt eine Art Vertrag. Da können Befugnisse drin geregelt werden.
Zum bedienen von Lasern wird es eh benötigt (wie vorher schon beschrieben)
Es ist nicht zwingend erforderlich, dass der LSB (Laserschutzbeauftagte) die Anlage bedient. Wie schon erwähnt wurde reicht es, wenn ein LSB anwesend ist (z.B. Geschäftsführer, etc..). Das Bedienpersonal muss jedoch eingehend eingewiesen werden!
Die einzigen meines Wissens nach, die das nicht brauchen, sind die SpookyBlue, da diese schon diese spezielle TÜV-Abnahme grundsätzlich haben.
Das ist kein Freifahrtschein!
Den Spookies liegt ein Gutachten bei, das anerkannt werden kann, aber nicht muss. Zudem müssendie Teile innerhalb der beiliegenden Bedingungen betrieben werden, sonst nutzt auch dieses pauschale Gutachten gar nix.
Bevor man sich zumKauf entschließt, sollte man diese Bedingungen lesen um auch beurteilen zu können, ob der Raum entsprechend groß ist - die Müssen "sehr weit weg" aufgehangen werden.
Ein Laser wird niemals direkt aufs Publikum gerichtet!
Nicht als stehender Stahl jedenfalls.
Das in's Publikum lasern nennt man z.B. "Audience-Scanning". Laserstrahl wird dabei über Ablenkungssysteme schnell bewegt, so dass der Strahl nur extrem kurz an einer Stelle steht - Ja tut er, nur so kurz, dass man es als Bewegung wahrnimmt. Ohne dieses Audience-Scanning wären Lasershows im Club extrem Langweilig
Außerdem kann der Laser in seinem Wellenlängenbereich an bestimmten Stellen gezielt abgeschwächt werden.
Jep - dazu richtet man so genannte Projektions-Zonen in der Laser-Software ein und regelt damit, welche Intensität die Projektionen in den Bereichen haben max. erreichen dürfen, bzw. werden prozentual abgeschwächt.
Wird z.B. dazu verwendet um einen Dirigenten, der nun höher als sein Orchester steht und auch in Richtung Laser schaut, von blendenden Laserstrahlen zu verschonen - gleiches bei TV bei Kameras oder auch bestimmten Publikumsbereichen.
Erstens stimmen die Leistungsangaben meistens nicht, zweitens sind die Galvos und Spiegel meist Schrott, es ist keine savety-schaltung vorhanden und das wichtigste, die Dinger haben niemals eine offizielle Tüvprüfung bestanden.
Das trifft bei dem importierten und billigem "China-Kram" all zu oft zu.
Die würden i.d.R. nie eine TÜV-Prüfung bestehen :d
Es Soll vom genannten Hersteller aber mittlerweile auch qualitativ bessere Systeme geben (auch mit Safety). Muss man ja fairer Weise auch mal sagen.
Die meisten sind Pulslaser, das ändert aber im Sinne von "Gefahr" nichts an deren Leistung
Ist nicht ganz richtig. Man muss zwischen Pulslaser und "Blanking-Laser" unterscheiden.
Puls-Laser geben bei jedem angefahrenem Punkt immer ihre volle Leistung ab.
Ein Kreis besteht z.B. aus extrem vielen, eng aneinander liegenden Punkten, an denen der Laserstrahl für eine extrem kurze Zeit stehen bleibt. Es geht auch anders, aber eine Software-Gestützte Lösung macht das in der Regel so.
Ok, Kreis ist nen blödes Beispiel. Nehmen wir nen Dreieck.
Wenn man nur 3 Punkte setzen würde (in den Ecken), würde der Laser jeweils schnell von einem Punkt zum anderen springen. Effekt: Keinen dreieckigen Tunnel, sondern nur 3 Beams. Also werden viele Zwischenpunkte gesetzt, so dass jeder Schenkel praktisch wie eine Linie aussieht - so entstehen die Flächen und Tunnel bei Lasershows.
Uff- etwas abgeschweift... Der Laser ist dabei dauernd an (muss ja eigentlich nicht unterbrochen werden) bzw. wird an bestimmten Punkten kurz geblankt (dunkelgetastet) - z.B. beim Übergang zu einem 2. Dreieck, was sich nebendran bewegt. das nennt man halt Blanking (TTL-Modulierte Laser). Das ganze gibt es auch in Analog -da geht dimmen...
Pulslaser sind extrem Leistungsstarke Laser und geben bei jedem "angeschossenen" Punkt die volle Leistung ab. Dürfen nicht für Audience-Scanning eingesetzt werden.
nunja wenn es z.b. die laser serie PRO von Laserworld ist dann ist es egal ob die ins publikum gerichtet sind da die strahlen größer sind als die pupile und daher nicht schädlich fürs auge
Alter Schwede...
Wurde aber auch schon beschrieben.
Es geht dabei um Leisungsdichte. Für die Berechnung einer MZB (Maximal zulässigen Bestrahlungsstärke" wird von den 7mm der Pupillenöffnung ausgegangen, wenn der TÜV anfängt zu rechnen oder Messungen durchführt.
Das heißt aber nicht, dass eine schädliche Leistungsdichte auf die Pupillengröße nicht erreicht werden kann, wenn der Strahl dicker ist
Richtig ist: Der Strahl wird z.B. für Spiegelkugeleffekte aufgeweitet, so dass sich die Leistung auf eine größere Fläche verteilt. Macht es sicherer, muss aber richtig dimensioniert sein, sonst schmorts die die Sehzellen trotzdem weg...
Ab Welcher Laserklasse ist ein LSB unerlässlich zum bedienen bzw in betrieb nehmen??
Glaube alles >Laserklasse 1.
Definitiv ab Laserleistung von bereits 5mW! (Milli-Watt).
Nur mal zum Verständnis: Man erwirbt die Sachkenntnis zum LSB nach BGV B2.
Zum Laserschutzbeauftragten wird man vom Betreiber der Disko oder mobilen Anlage bestellt, da ein solcher vorhanden sein muss (d.h. i.d.R. auch anwesend). Man kann sich auch selbst benennen. Es würde auch reichen, wenn der Geschäftsführer des Clubs das macht, wenn der immer da ist, oder der Security-Man, oder die Thekenkraft.
Dieser Posten bedeutet dann, dass man für den vorschriftsgemäßen Zustand und den sicheren Betrieb der Showlaseranlage verantwortlich ist und wenn was passiert haftet. Wer die Laser letztendlich bedient ist wieder was anderes.
Zum LSB kann man nicht benannt werden, sondern er muss "schriftlich Bestellt" werden (nicht per Einladungskarte
) - heißt, es gibt einen Vertrag.
Ohne schriftlich, kein LSB.
Ein LSB hat eine gewisse Verantwortung, wie die genau aussieht (Befugnisse), kann man in dem Vertrag festhalten.
Haftbar... das würde im Zweifel für jeden Unfall einzeln vor Gericht geklärt.
Handelt der Bediener der Anlage grob fahrlässig, z.B. er während einem Audience-Scanning die "Bildwiederholrate" des Gescannten Effektes runter dreht" - das führt dazu, dass der Laserstrahl an den "Punkten" länger verweilt, damit zum Anstieg der Einwirkdauer am Auftreffpunkt (ggf. Auge) - bekommt er dann ein Problem, wenn er hätte wissen müssen, dass das nicht gut ist (durch Einweisung).
Hat ein LSB dem Bediener die Einweisung gegeben, ist er glaube fein raus.
Er muss allerdings, wenn er mitbekommt, was da schief läuft, sich geschwind zum Pult begeben und auf den gesetzlich vorgeschriebenen NOT-AUS kloppen (danach dann auf den LJ)
So, dass wa mal ein Aufsatz zum Thema Laserzeugs in der Öffentlichkeit.
Der ganze Kram ist dort nämlich durch berufsgenossenschaftliche Vorschriften geregelt und zum Teil auch durch andere Gesetzmäßigkeiten.
Im Keller zu Hause gilt-wo kein Kläger, da kein Richter.
Passiert da ein Laserunfall, ist der Betreiber der Anlage definitiv am Ar*ch.
Billigzeug taugt meist nix und ist dementsprechend mit extremer Vorsicht zu genießen.
Laserpointer >1mW - übrigens in der EU verboten!
Dicke Pointer auf einer Veranstaltung gehören dem Besitzer in den ... geschoben. Referenzen dafür: Laserunfälle z.B. in Belgien,welche dazu beitragen, dass die Bedingungen irgendwann mal derart verschärft werden, dass man hier bald nix mehr darf. Bye bye Lasershow, wenns dumm läuft.
Bei dem hier erwähnten Laserunfall in Russland - das war übrigens ein Pulslaser...
Laserschutzbeauftragten-Seminare...
Beim TÜV sind die sehr allgemein gehalten - für alle betroffenen Berufssparten eben gedacht. Dazu gehören auch Techniker, die Lichtwellenleiterkabel reparieren und auch Mitarbeiter in der Metallbearbeitung. Showlaser -extrem am Rande....
Dahingehend würde ich zu Seminaren raten, die von Firmen gehalten werden, die sich (fast) ausschließlich mit dem Thema Lasershow beschäftigen.
Z.B. Medialas, HB-Laser, Tarm, usw.
Da gibt es entsprechende Praxis und Erfahrungswerte, genau zum Thema Showlaser...
Nu tun mir aber die Finger weh
ttdj.