Laser Schutzklassen

DeeJay Sharty

DeeJay Sharty

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Hallo Leute!

Ich habe vor mir ein neues Licht Setup zu kaufen für meine Mobile Disco. Möchte dabei auch einen Laser einbauen: Auf was muss ich dabei achten im Bezug auf Laser Schutzklassen bzw. ab wann Brauche ich dafür eine Behördliche Genehmigung und einen Laser Beauftragten?

Würde mich sehr über Tipps und Hilfe Freuen.

LG DeeJay_Sharty
 
Meine Empfehlung lautet:
Wenn du nicht regelmäßig Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen hast, dann lass das mit den Lasern sein.
Es gibt sehr viele Geräte die relativ nahe an den Lasereffekt herankommen ohne die ganzen behördlichen Auflagen und Vorschriften.
Einfachstes Beispiel wäre ein normaler Videobeamer. Mit der passenden Software z.B. Madrix kannst du da schon richtig viel anstellen.

Ansonsten sind Geräte mit einer Baumusterzulassung (z.B. Spooky Blue) dein Freund. Diese können entsprechend den Vorgaben aufgebaut und eingesetzt werden und man braucht nicht bei jeder Veranstaltung eine Abnahme durch einen Sachverständigen.
Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Laserschutzbeauftragten für dein Unternehmen bleibt davon selbstredend unberührt.
Passende (Not-)Abschalteinrichtungen und Hinweistafeln braucht man natürlich ebenfalls trotzdem.
 
Hallo zusammen,

gekauft ist eine einfacher Laser sicherlich schnell, aber ein sicherer und Gesetztes konformer Betrieb das andere.
Das einfachste ist, wie vom Vorredner beschrieben einfach die Finger davon zu lassen, wenn doch muss zwingend folgendes beachtet werden,
wenn man sich nicht wegen potenzieller Körperverletzung (der Augen der Gäste) strafbar machen möchte:

Option 1: Verwendung eines Laser bis maximal der Laserklasse 2M (z.B. Eurolite LED B-40 Laser Beam Effect). Wobei es nicht sehr viele Geräte am Markt gibt.

Option 2: Verwendung eines Laser ab Schutzklasse 3a und 3b, was auf die allermeisten Laser zutrifft nur zulässig zu betreiben (Projektion nicht ins Publikum und frei Umwelt):
a) Betrieb nur unter Aufsicht eines zertifizierten Laserschutzbeauftragten und
b) Projektion nicht ins Publikum d.h. Höhe mindestens 2,70 Meter über der Tanzfläche (oder im komplett abgesperrten Laserschutzbereich) und
c) Im Scannbereich des Lasers vorhandene Reflektionsflächen wie Spiegel, Metalle, etc. sowie Öffnungen wie Fenster müssen beachten und ggf. Strahlendicht abgedeckt werden oder per Software gesperrt werden und
c) Gilt nur für mobile und temporäre Anwendung, bei einer Festinstallation muss diese durch eine Strahlenschutz-Fachgutachter (z.B. TÜV) abgenommen werden.

Option 2: Verwendung eines Laser ab Schutzklasse 3a und 3b, was auf die allermeisten Laser zutrifft nur zulässig zu betreiben (Projektion ins Publikum):
a) Projekt sollte schriftlich geplant werden und die Programmierung der Abschwächung im Publikumsbereich und die Justage vor Ort müssen passen
c) muss zwingend vor Ort durch einen Strahlenschutz-Fachgutachter (z.B. TÜV) abgenommen werden
b) Betrieb nur unter Aufsicht eines zertifizierten Laserschutzbeauftragten

Gruß
DJ Nico
 
Das Problem ist, dass diejenigen Geräte die vom Ergebnis her interessant sind eigentlich alle in die höheren Schutzklassen fallen.
Die kleinen meist "Grating-Laser" (Der Strahl wird aufgebrochen und so abgeschwächt, ähnlich wie bei einem Flower-Effekt.) gestützen China-Müll Spielzeuge machen keine "Lasershow". Zusätzlich weiß man oft nicht was da wirklich verbaut ist und ob da wirklich nur das drin ist, was drauf steht.

Problem: Genau wie beim Lärm gibt es eine Beweislastumkehr.
Das bedeutet der Betreiber einer Laseranlage muss im Zweifelsfall nachweisen dass ein entstandener Schaden nicht durch seine Anlage verursacht wurde.
 

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