Hallo zusammen,
gekauft ist eine einfacher Laser sicherlich schnell, aber ein sicherer und Gesetztes konformer Betrieb das andere.
Das einfachste ist, wie vom Vorredner beschrieben einfach die Finger davon zu lassen, wenn doch muss zwingend folgendes beachtet werden,
wenn man sich nicht wegen potenzieller Körperverletzung (der Augen der Gäste) strafbar machen möchte:
Option 1: Verwendung eines Laser bis maximal der Laserklasse 2M (z.B. Eurolite LED B-40 Laser Beam Effect). Wobei es nicht sehr viele Geräte am Markt gibt.
Option 2: Verwendung eines Laser ab Schutzklasse 3a und 3b, was auf die allermeisten Laser zutrifft nur zulässig zu betreiben (Projektion nicht ins Publikum und frei Umwelt):
a) Betrieb nur unter Aufsicht eines zertifizierten Laserschutzbeauftragten und
b) Projektion nicht ins Publikum d.h. Höhe mindestens 2,70 Meter über der Tanzfläche (oder im komplett abgesperrten Laserschutzbereich) und
c) Im Scannbereich des Lasers vorhandene Reflektionsflächen wie Spiegel, Metalle, etc. sowie Öffnungen wie Fenster müssen beachten und ggf. Strahlendicht abgedeckt werden oder per Software gesperrt werden und
c) Gilt nur für mobile und temporäre Anwendung, bei einer Festinstallation muss diese durch eine Strahlenschutz-Fachgutachter (z.B. TÜV) abgenommen werden.
Option 2: Verwendung eines Laser ab Schutzklasse 3a und 3b, was auf die allermeisten Laser zutrifft nur zulässig zu betreiben (Projektion ins Publikum):
a) Projekt sollte schriftlich geplant werden und die Programmierung der Abschwächung im Publikumsbereich und die Justage vor Ort müssen passen
c) muss zwingend vor Ort durch einen Strahlenschutz-Fachgutachter (z.B. TÜV) abgenommen werden
b) Betrieb nur unter Aufsicht eines zertifizierten Laserschutzbeauftragten
Gruß
DJ Nico