Kohlfahrt und Minderjährige

Picaresque

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Bremen
Hallo,

bei uns gibt so eine Art Kohlfahrt - nur heißt diese bei uns Dönerfahrt. :)d).

Nun ist es leider so, dass ich 14 Jährige bei diesen "Fahrten" betrinken und besoffen irgendwo einen Mist bauen. Wie sieht es rechtlich aus? Können die "Veranstalter", die die Leute zusammentrommeln, dazu irgendwie zur Rechenschaft gezogen werden? Von der Polizei oder sonst wem?
 
Kohlfahrt hab ich jetzt auch noch nicht gehört. Dem Kontext entnehme ich folgendes:
Ne Sauftour für 14 Jährige steht doch da....?
Und ja der Veranstalter, falls Du z.B. den Bus mietest und anbietest, hast dann die Verantwortung für die Jugendlichen. Übertragen der Aufsichtspflicht etc...
 
Heißt das nicht schlicht Bollerwagen, Anlage, Alkohol!?
Machen wir z.B am 1.Mai, Frauen und Kinder bleiben dabei allerdings @home!
 
ist der kohl nicht schon ü14:confused:

@topic
wenn das wirlich mit einem bus läuft könnt ihr ja niemand unter 18 in den bus reinlassen
wanderung oä. wo man es nicht so gut kontrollieren kann wer alles dabei ist würde ich da eher bleibenlassen
 
Als VA kannst du schon dafür zur Rechenschaft gezogen werden, dass die Kinder betrunken sind! jugendschutzgesetz
Siehe hier die §2, §7 und §9.

Verstöße hiergegen sind Ordnungswidrigkeiten, die mit bis zu 50.000 € geahndet werden. Und grad bei Kiddies sehen die Herren in grün relativ schnell rot!

Einzige Ausnahme ist hier i §9, Abs 2 geregelt:
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person
begleitet werden.

heisst im Klartext: wenn die Eltern der Kinder mitfahren ist der VA aus dem Schneider!


Aber auch bezüglich der Aufsichtspflichtverletzung kanst du als VA haftbar gemacht werden! die hast du von den Sorgeberechtigten nämlich übertragen bekommen. Wen die Kinder Schaden machen kannst DU als VA zur Not mit deinem Privatvermögen haftbar gemacht werden!

100% kontrollieren wer was trinkt kannst du natürlich nicht, aber ich würde ajF ne Altersbeschränkung ab min. 16 machen oder noch besser nen Haftungsausschluss von den Eltern unterschreiben lassen!

vlg, T.
 
"Die Teilnehmer an einer „Kohlfahrt“ veranstalten einen Ausflug durch die Natur zu einem Dorfgasthof, meist im tiefen Winter. Oft wird diese Wanderung mit geländegängigen Spielen wie Boßeln o. ä. verbunden. Zur Abwehr des Frostwetters und zur Vorbereitung auf das deftige Essen werden in einem Einkaufs- oder Bollerwagen ausreichend alkoholische Getränke (z. B. Korn, bei Seglern eher Sherry) mitgenommen, die anlässlich der Spiele oder sonstiger Unterbrechungen der Wanderung (z. B. an Wegkreuzungen oder Leitungsmasten) ausgeschenkt werden. Im Dorfgasthof wird der angeheiterten Gesellschaft dann Grünkohl wahlweise je nach Region mit [süßen (ist nicht jedermanns Geschmack)] Bratkartoffeln oder gekochten Salzkartoffeln und Kassler, Bregen-, Pinkel- oder Kohlwurst serviert. Dazu gibt es zur (vermeintlich) besseren Verdauung üblicherweise viel zu trinken (Bier, Korn). In manchen Gegenden gibt es nach dem Essen auch noch Musik und Tanz."

Also natürlich mit Saufen ;-)
 
Als VA kannst du schon dafür zur Rechenschaft gezogen werden, dass die Kinder betrunken sind! jugendschutzgesetz
Siehe hier die §2, §7 und §9.

Verstöße hiergegen sind Ordnungswidrigkeiten, die mit bis zu 50.000 € geahndet werden. Und grad bei Kiddies sehen die Herren in grün relativ schnell rot!

Einzige Ausnahme ist hier i §9, Abs 2 geregelt:

heisst im Klartext: wenn die Eltern der Kinder mitfahren ist der VA aus dem Schneider!


Aber auch bezüglich der Aufsichtspflichtverletzung kanst du als VA haftbar gemacht werden! die hast du von den Sorgeberechtigten nämlich übertragen bekommen. Wen die Kinder Schaden machen kannst DU als VA zur Not mit deinem Privatvermögen haftbar gemacht werden!

100% kontrollieren wer was trinkt kannst du natürlich nicht, aber ich würde ajF ne Altersbeschränkung ab min. 16 machen oder noch besser nen Haftungsausschluss von den Eltern unterschreiben lassen!

vlg, T.

/push
Da kann ich nur zustimmen, ich würde es sein lassen.
 
Was habt ihr denn mit 14 getrunken? Cola?

Selbstverständlich wird da was getrunken und wie ich die Jugend heut zu tage kenne, könnte man sagen eher gesoffen.
 
ou man... als ob das früher anders war... damals gabs halt keinen vodka, sondern bier und andere heute noch mehr oder weniger bekannte spirituosen...
 
Was habt ihr denn mit 14 getrunken? Cola?

Bist du irre? Da is doch Koffein drin!
-> Milch natürlich!
.
.
.
Klar saufen die!
Können sie meinetwegen auch machen, aber ich bin ja nicht der VA!
Hab jahrelang ehrenamtlich in der Jugendfürsorge gearbeitet, Ich weiss, was dir als sog. Erziehungsbeauftragter blühen kann! und das nicht nur strafrechtlich...

Wie gesagt:
Gib entweder die Verantwortung an die Eltern ab (schriftlich!!!) oder sperre die Geschichte für u18!

lg, T.

P.S.: achja, viel Spass bei der Kohlfahrt!
 
Danke für die Antworten. :)

Wir gehen halt von unserer Gemeinde hier in die nächst größere Stadt, trinken bisschen und gehen dann in dieser Stadt in ne Disco oder so. Der Rest fährt zurück mit Zug in die Gemeinde. Leider wird das mit den 14 Jährigen immer schlimmer. : o
 

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