Kleingewerbe und Gez bzw. Rundfunkbeitrag zahlen?

K

kristall35

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Hallo Zusammen,
Ich habe ein Schreiben von der ARD ZDF BEITRAGSERVICE erhalten.
Im Vorfeld: Ich bezahle meine GEZ bzw.Rundfunkbeitrag schon....
Jetzt denke ich,das die mich angeschrieben haben, da ich ein Gewerbe bzw.Kleingewerbe ( mobiler Dj) habe!
Anbei ein Antwortbogen, wobei man ankreuzen muss
1. Ich habe kein Gewerbe\ arbeite nicht freiberuflich und habe keine Berufsstätte.
2. Ich bereits alle Betriebsstätten und kfz angemeldet.

Jetzt die Frage:
Muss ich als mobiler Dj \ Allein Unterhalter nochmals Gebühren bezahlen???
Wer kann mir da eine simple Antwort geben?
Es gibt da schon viel zu lesen im www. Aber als Dj nochmals zu bezahlen??? Leider nicht!
Gruß&thanks kristall35
 
Du musst eben die GEMA beigräte zahlen, gegebenenfalls auf Festplatte oder Lepptop. Sollte das überhaupt in die sache hier fallen.

Ansonsten unterläuft es einem Normalen Gewerbe. Kleingewerbe

???
 
Bitte GEMA und GEZ nicht durcheinander schmeissen, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun!

Rundfunkbeitrag ist verpflichtend zu zahlen.
Wenn du als Unternehmer neben deinem privaten Radio/Fernsehanschluss (bzw Autoradio/Rechner usw) in DEINER FIRMA weitere Rundfunkgeräte hast, musst du diese Anmelden und dafür auch zahlen.

Das ist mit Berufsstätte gemeint.
 
Danke für die Antwort!
Also versteh ich es richtig, das auch nicht bezahlen müsste, auch wenn ich ein Laptop (Musik) & TV für Werbezwecke nutze?
 
GEZ
GEMA
Nochmal:
Was hat denn die GEZ (GebührenEinzugsZentrale für Rundfunkbeiträge) mit der GEMA zu tun???
Hier fehlt's aber essentiell!

Rundfunkbeiträge zahlt man für die (passive) Nutzung der öffentlich rechtlichen Radio- und Fernsehsender. Wenn du selber ein Webradio betreibst oder auf RTL 'nen Werbespot schaltest interessiert das die GEZ nicht!
Wenn du aber für den Spot ohne Erlaubnis die Titelmelodie von Rocky verwurstet könnte es sein, daß die Herrschaften der GEMA recht bald vor deiner Tür stehen.
Jetzt etwas klarer?
 
Wie schon DJ BI geschrieben hat, es geht hier nicht um das was du produziert, sondern wenn du konsumierst.
Egal ob Du ein Gewerbe als DJ, Schlosserei, Bäckerei oder sonst was hast. Hast Du einen Rundfunkempfänger in deiner Firma, dann musst du Rundfunkgebühren zahlen. Ein Laptop zählt dazu. Wäre vieleicht anders wenn du nur 2 CD Player und ein Mischpult hättest. Damit ist ja der Empfang nicht gegeben.
 
Nochmals DANKE an alle!
Ich habe mit der Tante von der GEZ gesprochen.....
Es gilt NUR um das Fahrzeug, womit du zur deiner Tätigkeit kommst!....Falls Du mit dem Fahrrad oder Heli :) zur Lokalität deines Gigs kommst, zahlst Du nichts.
Das Radio, das im Fahrzeug ist, ist entscheidend!
Egal wie es kommt....sobald ihr ein Schreiben von den Verein bekommt, zahlt Ihr 5.90€ monatl.
Und das auch noch rückwirkend von Januar 2013 an! :mad:
gruß kristall35
 
Hmm... Wenn Du einen Leihwagen buchst? Dann kannst du den auch von der Steuer absetzen.
Man muss mal gegenrechnen was der eigene Wagen + Rundfunkgebühr kostet im vergleich mit einen Leihwagen.
 
Nochmals DANKE an alle!
Ich habe mit der Tante von der GEZ gesprochen.....
Es gilt NUR um das Fahrzeug, womit du zur deiner Tätigkeit kommst!....
Das Radio, das im Fahrzeug ist, ist entscheidend!
Egal wie es kommt....sobald ihr ein Schreiben von den Verein bekommt, zahlt Ihr 5.90€ monatl.

Nur, wenn du neben deinem Privat-KFZ (für das du ja bereits brav GEZ zahlst ;) ) zusätzlich ein Firmenfahrzeug mit Radio hast.
 
Öhm man zahlt doch nur noch für Wohnungen - nicht mehr für Empfangsgeräte?!

€: Ah es gibt zusätzlich eine Sonderregelung für nicht privat genutzte Fahrzeuge. Setzt du dein Fahrzeug ab, zahlst du nochmal 6€ GEZ...
 
Richtig, man zahlt nur 1malig für Wohnungen.

EDIT: gerade nochmal nachgelesen, Ausnahme gibt's nicht mehr:

"Familien zahlen nur einen Rundfunkbeitrag: Unabhängig davon, wie viele Personen mit eigenem Einkommen in der Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte es dort gibt, zahlen alle Bewohner zusammen nur einen Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat."

Fahrzeug absetzen = Firmenfahrzeug.
Dann zahlst dafür separat (siehe oben)

"Zahlen Selbstständige oder Freiberufler, die zu Hause arbeiten, bereits für ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag, ist damit auch die Betriebsstätte in der Wohnung abgedeckt. Sie müssen dafür keinen gesonderten Beitrag zahlen. Es ist nur ein Rundfunkbeitrag für nicht ausschließlich privat genutzte Kraftfahrzeuge zu leisten: Pro Fahrzeug ist ein Drittelbeitrag – monatlich 5,99 Euro zu zahlen."

Quelle
 
Zuletzt bearbeitet:
Du sagst einfach, daß Du den Rundfunkbeitrag zahlst für die Wohnung. Weitere GEZ Beiträge sollten nicht anfallen, weil Du ja außerhalb auflegst, keine Ladenpräsenz oder Firma hast, in der gewerblich Radiogeräte etc laufen . Auch Autohäuser sollten für Ausstellungs-Wagen für Radios zahlen, einfach absurd, also abwimmeln, einen solchen Fragebogen hatte ich auch schon

Der Veranstalter zahlt dann Gema Gebühren an den Veranstaltungsorten.
 

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