D
dos.groovy
Bekanntes Mitglied
Ich würde gern wissen, welche Handhabe ein Mitarbeiter der Gema gegen den Veranstalter und den DJ während einer Veranstaltung hat.
Wenn ich also während des Auflegens angesprochen werden sollte, kann ich dann nicht einfach eine Inspektion meines CD-Koffers verbieten? Grundlos darf mich in diesem Land nicht einmal ein Polizist nach meinem Ausweis fragen, warum sollte ich dann einem Fremden einen Blick auf mein Eigentum erlauben?
Bin ich denn überhaupt beweispflichtig, daß ich lediglich Originale spiele? Oder muß mir nicht vielmehr die Gema eine Urheberrechtsverletzung nachweisen? Das könnte sie nur, wenn sie CD für CD meine Koffer kontrolliert. Und wenn ich meine Koffer einfach nicht freigebe? Der ominöse Gema-Mitarbeiter müßte die Polizei rufen, die dann meine Koffer während der Veranstaltung sicherstellt. Wird die das tun, ohne einen hinreichenden Verdacht auf Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ich kann einem Kaufhausdetektiv schließlich auch den Blick in meine Tasche verweigern, dem bleibt nichts anderes übrig, als die Polizei zu rufen.
Ein kleiner Hinweis noch:
im AppleMusicStore gekaufte Titel dürfen nicht direkt vom Rechner aus live vor Publikum gespielt werden. Immer erst auf CD brennen, dann darf man die Titel wieder spielen!
So'n Schajz!
Wenn ich also während des Auflegens angesprochen werden sollte, kann ich dann nicht einfach eine Inspektion meines CD-Koffers verbieten? Grundlos darf mich in diesem Land nicht einmal ein Polizist nach meinem Ausweis fragen, warum sollte ich dann einem Fremden einen Blick auf mein Eigentum erlauben?
Bin ich denn überhaupt beweispflichtig, daß ich lediglich Originale spiele? Oder muß mir nicht vielmehr die Gema eine Urheberrechtsverletzung nachweisen? Das könnte sie nur, wenn sie CD für CD meine Koffer kontrolliert. Und wenn ich meine Koffer einfach nicht freigebe? Der ominöse Gema-Mitarbeiter müßte die Polizei rufen, die dann meine Koffer während der Veranstaltung sicherstellt. Wird die das tun, ohne einen hinreichenden Verdacht auf Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ich kann einem Kaufhausdetektiv schließlich auch den Blick in meine Tasche verweigern, dem bleibt nichts anderes übrig, als die Polizei zu rufen.
Ein kleiner Hinweis noch:
im AppleMusicStore gekaufte Titel dürfen nicht direkt vom Rechner aus live vor Publikum gespielt werden. Immer erst auf CD brennen, dann darf man die Titel wieder spielen!
So'n Schajz!