Ist Deejaying steuerrechtlich eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit

Wenn ich mit der Faust auf einen Mülleimer haue und es aus unerklärlichen Gründen dann ein Publikum gibt, dass dafür Geld bezahlt, damit sie dieses Ereignis hören kann, dann bin ich automatisch freiberuflicher Künstler, Komponist, etc…


loooool

da haste sogar recht damit :D:D:D:D

DU BIST DEUTSCHLAND sag ich da nur xDDD das Kunstverständnis in diesem Land ist wirklich langsam bei 0 angekommen.



Aber noch eine andere Frage........

Wenn ich jetzt z. B. ein Gewerbe anmelde als DJ, aber ich in einem Jahr 0 Aufträge hätte, also 0 Einnahmen. Muss ich da trotzdem irgendwas an den Staat zahlen? Grundgebühr sozusagen? ^^

MFG
 
Freiberufler oder Freelancer stzen einen Akademischen grad voraus.


"Zu den freien Berufen gehört danach die selbstständig ausgeübte
wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder
erzieherische Tätigkeit sowie die persönlichen Dienstleistungen qualifizierter
Art, die eine höhere Bildung erfordern.

Als zweites die sogenannten Katalogberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte,
Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure,
Architekten, Handelschemiker, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, beratende
Volks- u. Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Heilpraktiker, Dentisten,
Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer,
Lotsen.

Eine weitere Gruppe wird von den ähnlichen Berufen gebildet, also den
Berufen, die dem typischen Bild eines der oben genannten Katalogberufe
ähnlich sind. Den Katalogberufen ähnlich können z.B. verschiedene Berufsbilder
aus der Gruppe der jungen IT-Berufe sein (u. a. Web-Designer und
Berater mit Hochschulausbildung).

Damit wird deutlich, dass die Aufzählung der freien Berufe in § 18 EStG
nicht abschließend ist.

Ebenso wird erkennbar, dass die Zulassung zu den freien Berufen sehr
unterschiedlich geregelt ist.

Für die freiberufliche künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit
bestehen keine Zulassungsvoraussetzungen."

Für die Abgrenzung vom Gewerbebetrieb kann aber z.B. die Frage relevant
sein, ob es sich um freie, zweckfreie Kunst handelt, oder eher um Kunsthandwerk
mit hohem praktischen Gebrauchswert und ohne besondere
Gestaltungskraft. (DJ?)


<WEITERES HIER>
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, ich mache das alles ja nun auch schon ein wenig länger...

Das reine DJ-ing, das Auflegen irgendwo im Club, auf Parties etc. gegen Gage ist als Gewerbe anzumelden.

"Eine gewerbliche Tätigkeit liegt bspw. bereits dann vor, wenn Waren oder Dienstleistungen regelmäßig mit Gewinnabsicht angeboten werden"

Hier: Dienstleistungen mit Gewinnabsicht. Gewinnabsicht wird immer unterstellt. Wenn Ihr das tatsächlich nur als Hobby betreibt und schön Geld reinbuttert, wird es das Finanzamt genau so sehen und die Tätigkeit als "Liebhaberei" einstufen. Wie das dann aber mit Rechnung schreiben etc. ausssieht, weiß ich nicht.

Wie auch immer Freiberufler im Sinne vom Künstler seid Ihr erst, wenn Ihr etwas eigenes schafft. Das muss dann aber auch der Mittelpunkt / Schwerpunkt des Schaffens sein. Wenn ich z.B. 200 Dj-Termine mache, reicht mir 1 Remix-Auftrag oder 1 bezahlte Musikprod nicht aus, um eine Einstufung als Freiberufler zu ergattern.

By the way... Gewerbe ist im Ernst eh besser. MWSt, Fahrtkosten (KFZ) etc..

Die EÜR müsst Ihr natürlich machen. Da müsst Ihr teuflisch aufpassen mit Fahrzeug (1%-Regelung) USt. etc..

Das Programm WISO soundso für Unternehmen ist für den normalen Rahmen ganz ok.

Ach ja, die Meinungen wie "das müssen die erst mal beweisen" würde ich vergessen. Wer schon einmal eine Steuerprüfung hatte, weiß ganz ganau, dass man selbst in der Beweispflicht ist. "Die" stellen nur richtig und müssen gar nichts beweisen. Sie nehmen die vorhandenen Daten und bewerten sie. Wenn dann andere Ergebnisse als die "gewünschten" rauskommen müsst IHR das Gegenteil beweisen. Also ACHTUNG Immer alls ordentlich machen.

Ach ja, die Ämter prüfen total gerne Privatpersonen, die "Musik für alle Feste" und so inserieren....

MAch nix schwarz. 1. Macht es den Markt kaputt und 2. Tut Ihr Euch und der ganzen Branche keinen Gefallen damit!


Lg
Harry
 
Das Ganze sieht folgendermaßen aus:

Um eine freiberufliche Tätigkeit i.S.d. § 18 EStG auszuüben müssen zunächst die positiven Tatbestandmermale des § 15 Abs. 2 EStG erfüllt sein, die Folgendes voraussetzen:
  • selbstständig
  • nachhaltig
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlcihen Verkehr

Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, ist zu überprüfen, um welche Art von freien Beruf es sich handelt und was hier speziell beim Berufsbild "DJ" zutrifft.
Dabei scheiden zunächst die Katalogberufe des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus.
Das heißt, es verbleiben neben den Nr. 2, 3 und 4 noch die wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten über.

Speziell hier greift dann die künstlerische Tätigkeit. Die Definition der künstlerischen Tätigkeit besagt, dass es sich um eine eigenschöpferische Tätigkeit auf einer bestimmten Gestaltungshöhe auf einem der Kunst zuzuordnenden Gebiete handeln muss, die selbst hervorgebracht wird.

Dabei ist weiterhin in zweckfreie Kunst und Gebrauchskunst zu unterscheiden.

Zweckfreie Kunst stellt Kunst dar, wo allein die Allgemeinheit entscheidet, ob es sich um Kunst handelt oder nicht. Dies ist der Fall, wenn Leute bspw. Eintrittgelder für Konzerte bezahlen oder Bilder von Malern kaufen.
Bei der Gebrauchskunst hingegen entscheidet ein Gutachter, ob es sich um Kunst handelt oder nicht.

nach obigen Ausführungen ist deutlich erkennbar, dass der DJ eine freiberufliche Tätigkeit durch die künstlerische (zweckfreie Kunst) erbringt.
Denn die Besucher von Clubs und Co., quasi diejenigen, welche oben als "Allgemeinheit" definiert wurden bezahlen Eintritt, um dem DJ zuzuhören und erkennen somit seine Musik als künstlerische Tätigkeit des § 18 EStG an.

Nachzulesen ist das Ganze auch im BFH vom 11.07.1991 - BStBl 1992 II S. 353 und in H 15.6 "Künstlerische Tätigkeit" EStH (link)

Grüße Serge
 
NEIN!

Ich zitiere aus Deinem Link:

"Da die künstlerische Tätigkeit in besonderem Maße persönlichkeitsbezogen ist, kann sie als solche nur anerkannt werden, wenn der Künstler auf sämtliche zur Herstellung eines Kunstwerks erforderlichen Tätigkeiten den entscheidenden gestaltenden Einfluss ausübt (BFH vom 2. 12. 1980 — BStBl 1981 II S. 170)."

Das bloße Aneinanderreihen von Musikstücken ist KEINE künstlerische Tätigkeit im Sinne des Gesetzes, so lange es der Unterhaltung in einem Club oder auf einer Veranstaltung geht.
Würdest Du nur Deine eigenen Produktionen abspielen, dann ja. Aber wer macht das schon?
Eine Ausnahme sind (manchmal) MIX-CDs, da diese je nach Proudktionsaufwand ein gewisses künstlerisches Potenzial haben.
Auch das (regelmäßige) Herstellen von Remixes wird teilweise als künstlerische Tätigkeit gesehen (str.) .

Der DJ an sich ist Dienstleister und kein Künstler im Sinne des Gesetzes. ( Auch wenn wir unseren Set sicherlich kreativ gestalten) !!!

Ich empfehle: Fragt Euer zuständiges Finanzamt. Das sind keine Wehrwölfe, sondern geben gerne diese Auskunft. Dann seid Ihr auf jeden Fall auf der sicheren Seite!!!

Immer blöd, wenn man für 10 Jahre Steuern nachzahlen muss und Ommas Häuschen dafür verscherbeln darf...

Also:
Einfach bei FA nachfragen. Sicherlich gibt es da auch regionale Unterschiede.
Vielleicht könnte man ja mal ein Posting mit diesem Thema machen, wo wir wie behördlich anerkannt werden.

Viele Grüße
Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo!

Ich möchte als Einzelunternehmer eine Rechnung schreiben. Dazu muss ja u.A. meine Steuernummer auf die Rechnung mit drauf (bin umsatzsteuerbefreit). Diese Steuernummer hat mir allerdings das Finanzamt nach Aufnahme des Gewerbes bzw Anmeldung beim Finanzamt nicht nochmal mitgeteilt. Geh ich richtig in der Annahme, dass diese Steuernummer die gleiche ist wie die Identifikationsnummer auf der Lohnsteuerkarte?

Gruß

Nimda05
 
@Nimda:
Nein. Deine Identifikationsnummer ist nicht Deine Steuernummer.
Ich gehe davon aus, dass Du bisher nur Angestellte/r warst, und somit eine Steuernummer xxx/xxxx/xxxx in diesem Format hast. Mit Anmeldung eines Gewerbes ändert sich jedoch mindestens der Mittelblock da dieser klassifiziert welche Einkünfte Du hast. Die neue Nummer teilt das FA in der Regel mit, sobald Du den Bogen zur steuerlichen Erfassung eingereicht hast und dieser ausgewertet wurde. Frag mal bei Deinem FA nach. I.d.R. können die Dir Deine neue Nummer dann schnell sagen.


@Topic:
Es sieht so aus als ob die Finanzämter verschiedene Auskünfte geben und die Sachbearbeiter dieses Thema mit DJ's als Einzelfallentscheidung auslegen. Dies entspricht jedoch nicht der gültigen Gesetzlage. Ein DJ, der sich FERTIGER Musikstücke bedient ist zwingend Gewerbetreibend (Nachzulesen in den Kommentaren zum Einkommensteuergesetz), denn hier liegt keinerlei Künstlerische Grundlage vor. Wenn also euer Sachbearbeiter etwas anderes sagt, dann lässt der das zwar vielleicht durchgehen, aber wenn eine Betriebsprüfung ansteht, ist dieser Sachbearbeiter KEIN Massstab mehr! Das sollte sich jeder vor Augen halten. Vergleiche können zwar glimpflig ausgehen, aber der Vorwurf der Steuerhinterziehung (Hier: Gewerbesteuer) bleibt trotzdem im Raum!
Einzig solche DJs, die Live Medien "auflegen", welche aus diversen Einzeltönen bestehen (Bsp.: Ein Turntable spielt die Beats, der andere die Melodies) dürfen sich "künstlerisch nennen, da hier keine "fertigen" Musikstücke vorliegen.

Ich komme aus dem Steuerfach und zugleich bin ich als DJ aktiv, demnach habe ich mich ganz genau in das Thema eingelesen und auch diverse Gespräche geführt. Sicher ist nur der, der hier nicht auf Dinge hofft, sondern sich an die auf Papier gedruckte Gesetzeslage hält.
 
@Nimda:
Nein. Deine Identifikationsnummer ist nicht Deine Steuernummer.
Ich gehe davon aus, dass Du bisher nur Angestellte/r warst, und somit eine Steuernummer xxx/xxxx/xxxx in diesem Format hast. Mit Anmeldung eines Gewerbes ändert sich jedoch mindestens der Mittelblock da dieser klassifiziert welche Einkünfte Du hast. Die neue Nummer teilt das FA in der Regel mit, sobald Du den Bogen zur steuerlichen Erfassung eingereicht hast und dieser ausgewertet wurde. Frag mal bei Deinem FA nach. I.d.R. können die Dir Deine neue Nummer dann schnell sagen.


@Topic:
Es sieht so aus als ob die Finanzämter verschiedene Auskünfte geben und die Sachbearbeiter dieses Thema mit DJ's als Einzelfallentscheidung auslegen. Dies entspricht jedoch nicht der gültigen Gesetzlage. Ein DJ, der sich FERTIGER Musikstücke bedient ist zwingend Gewerbetreibend (Nachzulesen in den Kommentaren zum Einkommensteuergesetz), denn hier liegt keinerlei Künstlerische Grundlage vor. Wenn also euer Sachbearbeiter etwas anderes sagt, dann lässt der das zwar vielleicht durchgehen, aber wenn eine Betriebsprüfung ansteht, ist dieser Sachbearbeiter KEIN Massstab mehr! Das sollte sich jeder vor Augen halten. Vergleiche können zwar glimpflig ausgehen, aber der Vorwurf der Steuerhinterziehung (Hier: Gewerbesteuer) bleibt trotzdem im Raum!
Einzig solche DJs, die Live Medien "auflegen", welche aus diversen Einzeltönen bestehen (Bsp.: Ein Turntable spielt die Beats, der andere die Melodies) dürfen sich "künstlerisch nennen, da hier keine "fertigen" Musikstücke vorliegen.

Ich komme aus dem Steuerfach und zugleich bin ich als DJ aktiv, demnach habe ich mich ganz genau in das Thema eingelesen und auch diverse Gespräche geführt. Sicher ist nur der, der hier nicht auf Dinge hofft, sondern sich an die auf Papier gedruckte Gesetzeslage hält.


Kann mich nicht erinnern hier im Forum schon einen konstruktiveren ersten Beitrage gelesen zu haben. Glückwunsch und weiter so :)
 
Denkt mal bei diesen Diskussionen immer daran:

DJs sehen sich gerne als Künstler - Trotzdem ist es manchmal besser sich als Dienstleister darzustellen!
Grund: Sobald man dir eine künstlerische Tätigkeit unterstellen kann meldet sich die Künstlersozialkasse.. Deren Beitragssätze könnt ihr ja gerne mal googlen
 
Auf was man im Vorfeld auch immer spekulieren mag... dazu ein Tipp:

Vereinbart mir dem für Euch zuständigen Finanzamt/Sachbearbeiter einen persönlichen Gesprächstermin.

Nach ein paar Fragen und Antworten und ggf. einem ausgefülltem Fragebogen, bekommt man eine verbindliche Anwort und ein Heftchen mit allen nötigen Informationen :cool:
 
weiß nicht ob das schon jemand irgendwo geschrieben hat aber:

der turntabelist, also jene die bei den dmcs usw. "auflegen" sind künstlerisch tätig, da sie ihr tun ganz frei bzw. kreativ gestalten.

der dj in der disse ist gewerbepflichtig.


gewerbepflichtig wird aber auch der turntabelist wenn er nebenher in der disse sein geld verdient.
 
gute infos, hat mich auch schon immer interessiert, zumal ich in die künstlersozialkasse will. zu diesem zweck lass ich mir auf meine rechnungen auch immer nur "musikalische abendgestaltung" schreiben.
 
zu diesem zweck lass ich mir auf meine rechnungen auch immer nur "musikalische abendgestaltung" schreiben.

Also die Rechnung schreibt dann wer?
Zahlst du denn dafür, das du auflegen darfst, weil anscheinend du eine Rechnung bekommst?
 
natürlich schreib ich die rechnung...sorry, etwas missverständlich ausgedrückt
 
Ich würde das Thema eben nochma aufkrempeln :)

Hab mich durch die SuFu gelesen aber nicht direkt herausgefunden, was ich differenziert wissen wollte ...

Bei mir gehts langsam aufwärts ... Aber kommt niemals über 200€ in 3 Monaten heraus - Zwar würde ich Gage bekommen, aber habe nur jeden 2ten Monat oder so ein Gig.
Könnte sich demnächst aber steigern, wo ich dann auch verdienen möchte.

Sollte ich dann jetzt schon was anmelden?
oder gibt es einen Fixbetrag, zb ab über 400€?
 
Ich würde das Thema eben nochma aufkrempeln :)

Hab mich durch die SuFu gelesen aber nicht direkt herausgefunden, was ich differenziert wissen wollte ...

Bei mir gehts langsam aufwärts ... Aber kommt niemals über 200€ in 3 Monaten heraus - Zwar würde ich Gage bekommen, aber habe nur jeden 2ten Monat oder so ein Gig.
Könnte sich demnächst aber steigern, wo ich dann auch verdienen möchte.

Sollte ich dann jetzt schon was anmelden?
oder gibt es einen Fixbetrag, zb ab über 400€?

Warum in den Fred? Naja, is ja auch egal!

Antwort:
es gibt keinen Fixbetrag, unter dem du kein Gewerbe anmelden musst!
Wenn du Geld verdienst musst du es bei deiner Steuererklärung angeben. Wenn das regelmässig geschieht, übst du ein Gewerbe aus.
Wenn du ein Gewerbe ausübst, musst du es anmelden!
;)
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