G
Gast25944
Guest
Hey Ho, ..
ich habe bei eBay einen Artikel zu einem überdurchschnittlich hohen Preis verkauft (nicht extrem, aber schon mehr als gewöhnlich dafür).
Nun erhalte ich von dem Käufer keine Zahlung. (Er behauptet zwar, er hätte es überwiesen aber einen Nachweis dafür kann er natürlich nicht erbringen.)
Nun möchte ich natürlich mein Geld und überlege einfach ein Inkasso Büro zu beauftragen.
Ist das ohne weiteres möglich?
Schließlich ist ja ein Rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen.
Muss die Inkassokosten dann der Käufer tragen?
Selbstverständlich werde ich dem Käufer vorher bescheid darüber geben, dass ich das vorhabe (manchmal hilft das ja schon was...).
Wie sieht das rechtlich aus?
Kann ich das als Privatperson machen?
Grüße,
der Chris
ich habe bei eBay einen Artikel zu einem überdurchschnittlich hohen Preis verkauft (nicht extrem, aber schon mehr als gewöhnlich dafür).
Nun erhalte ich von dem Käufer keine Zahlung. (Er behauptet zwar, er hätte es überwiesen aber einen Nachweis dafür kann er natürlich nicht erbringen.)
Nun möchte ich natürlich mein Geld und überlege einfach ein Inkasso Büro zu beauftragen.
Ist das ohne weiteres möglich?
Schließlich ist ja ein Rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen.
Muss die Inkassokosten dann der Käufer tragen?
Selbstverständlich werde ich dem Käufer vorher bescheid darüber geben, dass ich das vorhabe (manchmal hilft das ja schon was...).
Wie sieht das rechtlich aus?
Kann ich das als Privatperson machen?
Grüße,
der Chris