Inkasso bei eBay Kauf

G

Gast25944

Guest
Hey Ho, ..

ich habe bei eBay einen Artikel zu einem überdurchschnittlich hohen Preis verkauft (nicht extrem, aber schon mehr als gewöhnlich dafür).
Nun erhalte ich von dem Käufer keine Zahlung. (Er behauptet zwar, er hätte es überwiesen aber einen Nachweis dafür kann er natürlich nicht erbringen.)

Nun möchte ich natürlich mein Geld und überlege einfach ein Inkasso Büro zu beauftragen.
Ist das ohne weiteres möglich?
Schließlich ist ja ein Rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen.
Muss die Inkassokosten dann der Käufer tragen?

Selbstverständlich werde ich dem Käufer vorher bescheid darüber geben, dass ich das vorhabe (manchmal hilft das ja schon was...).

Wie sieht das rechtlich aus?
Kann ich das als Privatperson machen?

Grüße,
der Chris :)
 
Machten das fürn Sinn?
Ein Inkasso kauft i.d.R. deine Forderung ab für ein Bruchteil der Forderungshöhe.

Lieber 2x anmahnen und dann ab zur gerichtlichen Forderung. Hast du einen Titel, könntest du sogar Pfänden.
Aber ... wo nix ist, kann auch nix geholt werden. Dieses Risiko solltest du berücksichtigen.
 
Dem vom Whilo ist nur noch hinzuzufügen, das die schriftliche Erinnerung* sowie die darauf folgenenden am besten per Übergabeeinschreiben zugestellt werden sollten.
Auch sollte dem Käufer eine angemessene Nachfrist gesetzt werden seine Schuld zu begleichen.
Angemessene Fristen

* Aus der natürlich hervorgehen sollte das sonst gemahnt bzw weitere rechtliche Schritte unverzüglich ohne Gnade eingeleitet werden.
 
In CH (und meines Wissens in D verhält es sich analog) musst Du den Schuldner 2mal Mahnen (eingeschrieben per Post): Das erste mal nach rund 30 Tagen, dann das 2. und 3. mal nach je rund 10 Tagen. Anschliessend kannst Du Pfänden.
Inkassobüro würd ich weglassen, macht erst bei grossen Beträgen oder sehr vielen verschiedenen (mit der Zahlung in Verzug geratenen) Schuldner Sinn.

Ich würd als allererstes aber noch den Schuldner kontaktieren um herauszufinden, ob er evtl. die Zahlung falsch instruiert hat (falsche IBAN, BLZ etc.).

Sofern via Kontaktieren keine Zahlung erfolgt, würde ich parralel zu den Mahnungen noch den Ebay Support beiziehen und den in Verzug geratenen Schuldner vorerst mal von Ebay verbannen.
PS: Auch wenn der Gepfändete mittellos ist - bei uns in CH gibt's 'nen Eintrag Konkursregister, was gar nicht lustig ist bei Jobsuche, Bankbeziehung aufbauen etc.

So ich hoffe das hilft Dir weiter und viel Erfolg bei Geldeintreiben!
 
Zuletzt bearbeitet:

angebot an unterliegenden !!!

und getrieben oder warum überdurchschnittlich hoch ?

gier is wohl dein ding ? man man wegen einem euro mehr son blödsinn machen zu wollen !!! es sein denn der unterliegende ist ... ;-)

is ja volkssport auf ebay geworden :-(

mahlzeit :)
 
Also mal aus dem Plauderkästchen einen gewerblichen Ebayverkäufers geplaudert. Das gekauft und nicht bezahlt wird kommt sehr häufig vor. Inkasso fällt flach, da der Käufer ja eh vom Kauf zurücktreten könnte. Dummerweise kann man bei Ebay nicht mehr mal negativ bewerten, als Verkäufer. Man kann den Fall Ebay melden und dann gibt es wohl einen Vermerk im Profil des Käufers.

Nun hast Du ja sicher privat verkauft. Da ist es eh so eine Sache mit Rechnung / Kaufvertrag, weil wenn Du das "gewerblich" angehst, wäre ja wieder ein Rücktritt möglich. Inkasso steht nach meiner Meinung in keinem Verhältnis zur Erfolgsaussicht. Zumal ja keine Leistung / Lieferung erfolgte - oder? Melde das einfach Ebay, mach den Kauf rückgängig oder ein Angebot an den Zweitbieter. Die Brechstange riecht nur danach, dass Du froh bist einen Doofen gefunden zu haben.
 
Wie the ox schon geschrieben hat: solange Du auch noch nicht geliefert hast sind die Chancen relativ gering, dass Du per Inkasso/Mahnverfahren weiterkommst.

Du kannst lediglich auf Erfüllung des Kaufvertrags bestehen (sofern Privatverkauf). Dann setze dem Käufer eine Frist für die Überweisung, wenn er behauptet, er hätte schon gezahlt soll er Dir halt einen entsprechenden Nachweis liefern.

Frag aber auch mal bei Ebay nach, unter welchen Bedingungen Du dann vom Verkauf zurücktreten kannst, um den Artikel u.a. dem Unterlegegen anzubieten.


Falls es Dir wirklich so sehr um die paar Euro mehr geht (weiß jetzt nicht, um wie viele wir hier sprechen): grundsätzlich hast Du aus dem Schuldrecht den Anspruch, dass der Andere seine vertraglichen Pflichten (hier: bezahlen) erfüllt. Sofern er diese nicht erfüllt kannst Du theoretisch den Schaden, der Dir durch seine Vertragsverletzung entstanden ist geltend machen (z.B. wenn Du den Artikel jetzt nur noch für deutlich weniger los bringst.) Wie gesagt, rein theoretisch, aber um zu versuchen, das bei allen Unwägbarkeiten bis vor Gericht durchzuziehen sollte es schon um verdammt viel gehen (also wenn er 10.000 € für eine Scheibe Toast, auf der der ungeborene Bruder von Jesus mit viel Phantasie zu erahnen ist gezahlt würde ich den Schritt wohl gehen...)

Ansonsten: Frist setzen, an zweithöchstbietenden verkaufen oder neu einstellen + Meldung an eBay, damit er nen entsprechenden Eintrag kriegt
 
angebot an unterliegenden !!!
und getrieben oder warum überdurchschnittlich hoch ?
gier is wohl dein ding ? man man wegen einem euro mehr son blödsinn machen zu wollen !!! es sein denn der unterliegende ist ... ;-)
is ja volkssport auf ebay geworden :-(
mahlzeit :)

1. weißt du doch garnicht wie hoch die Differenz ist, eventl. sind es ja einige 1.000,- Euro
2. kann dir das völlig Schnurz sein
3. sollte ein Käufer nicht bieten wenn er nicht zahlen kann!
4. und gaaanz wichtig: fang endlich mal an lesbare Sätze zu bilden!
 
1. weißt du doch garnicht wie hoch die Differenz ist, eventl. sind es ja einige 1.000,- Euro

ich lach mich kaputt - mehrere 1000 euro :d evtl. wird noch in millionen schritten geboten bei ebay - man man nicht schlecht :d

2. kann dir das völlig Schnurz sein

als langjähriges (8jahre) ebaymitglied ebend nicht !!!

3. sollte ein Käufer nicht bieten wenn er nicht zahlen kann!

nein - es bieten aber sehr viele absichtlich sehr hoch um es garantiert zu bekommen und dabei rechnen sie dann mit evtl 20-30 euronen mehr als !!!die letzten vergleichbaren angebote!!!, auch wenn sie 100 mehr eingeben ;-) - und man sollte nicht denken nur weil die bieternamen mitlerweile als * dargestellt werden man etwas bestimmtes nicht erkennt ;-)

4. und gaaanz wichtig: fang endlich mal an lesbare Sätze zu bilden!

du hast es doch wohl verstanden :d ;-)

>>> @ thema

käufer melden - alles mit 'ja habe ich' beantworten und schon kannst du unverzüglich ein angebot an unterliegenden machen - und gut.
so oder so bekommst du deine verkäufergebühr wieder , dann halt neu einstellen und gut.

geht halt nicht bei einem bestimmten zusammenhang und wenn der 2. unterliegende erst ... ist, dann sind es halt viel mehr euronen weniger, als 1 euro weniger beim 1. unterliegenden ;-)

@whilo
ich bin zu lange bei ebay als das ich son 1000 euro heldenspruch bringen würde und ich schaue genau hin wenn ich was ersteiger - vorher ;-) und als verkäufer bin ich 100% mit keinem defekten müll und keinerlei treiberei. genau so wie als käufer ;-)

warum also kein angebot an unterliegenden und auf einen euro verzichten und das nach dem er weis das der käufer nicht zahlen wird - ebay bescheid sagen und nen euro weniger bekommen - wo ist dort das problem ???

und schiete wa, das ich mich nicht angreifen lasse ;-) auf das dein ego hoch geht ;-)
und wie du ja mitbekommen hast, kannst du jetzt mir hier schreiben was du möchtest , ich reagiere nur einmal auf nebensächlichkeiten anderer ;-)
 
nein - es bieten aber sehr viele absichtlich sehr hoch um es garantiert zu bekommen und dabei rechnen sie dann mit evtl 20-30 euronen mehr als !!!die letzten vergleichbaren angebote!!!, auch wenn sie 100 mehr eingeben ;-) - und man sollte nicht denken nur weil die bieternamen mitlerweile als * dargestellt werden man etwas bestimmtes nicht erkennt ;-)
Was regst du dich eigentlich so auf? Wenn jemand mit ebay nicht umgehen kann, dann ist das doch sein Problem. Wer 100 Euro zuviel eingibt muss eben 100 Euro zuviel zahlen. Lehrgeld.
 
ich lach mich kaputt - mehrere 1000 euro :d evtl. wird noch in millionen schritten geboten bei ebay - man man nicht schlecht :d

Woher willst du wissen was er versteigert hat? Bist du Jesus? Ich weiß es nicht!
Aber allen Anschein nach (man sieht es ja in anderen Beiträgen) musst du echt eine Hellseherkugel aufn Monitor haben.
Wer sagt denn, dass er nicht ein Haus versteigert hat? Und wenn dort nun 131.000,- stehen statt 130.000,- ... sorry dann will ich die 1.000Euro mehr sehr gerne haben.
Und hör endlich auf, während der Arbeit am Kabel zu lecken. Es gibt für solche Sachen Stromprüfer!
 
Zuletzt bearbeitet:
Machten das fürn Sinn?
Ein Inkasso kauft i.d.R. deine Forderung ab für ein Bruchteil der Forderungshöhe.

Das was du damit meinst ist Factoring! ;)

Lieber 2x anmahnen und dann ab zur gerichtlichen Forderung. Hast du einen Titel, könntest du sogar Pfänden.
Aber ... wo nix ist, kann auch nix geholt werden. Dieses Risiko solltest du berücksichtigen.

So etwas macht ein Inkassobüro normalerweise auch für dich und nimmt dabei einen bestimmten Betrag als Provision, welcher auf den Streiwert aufgeschlagen wird...
 
So etwas macht ein Inkassobüro normalerweise auch für dich und nimmt dabei einen bestimmten Betrag als Provision, welcher auf den Streiwert aufgeschlagen wird...

Noch mal was aus der Anekdotenkiste. Wir hatten mal ne zeitlang Lastschrift angeboten. Feine Erfahrung. Nicht wenige ließen sich Ware senden und buchten nachher zurück. Behielten aber die Ware.
Nach Mahnung folgte Vollstreckung und zu holen war nie was. Die Vollföhne, die so handelten, hatten ausnahmslos keine Kohle und schon lang ne EV gemacht. Was in bestimmten Fällen wiederum strafbar ist. Was dann aber wiederum nicht interessiert, weil die Akte eh schon dick ist.

Lange Rede ... wenn jemand nicht zahlt, kann das durchaus daran liegen, dass er kein Geld hat. Dem fehlt halt nur das Stoppschild im Kopf, was vorm Kauf auf diese Tatsache hinweist.
Übrigens gibts auch Leute die "kaufen" per Nachnahme, weils nix kostet und staunen dann Bauklötze, wenn der Postmann Geld will. Kein Witz :)
 
Jungs,

ich habe mit der Suche diesen interessanten Fred gefunden und frage mich jetzt, ob ich die hier gegebenen Tipps auch auf Discogs übertragen kann.

Kurze Situationsbeschreibung: ich bin Privatverkäufer auf Discogs mit Wohnsitz in Deutschland, Käufer ist ebenfalls in Deutschland. Verkauft habe ich eine seltene und sehr teure Platte, die ich nicht unbedingt morgen zu diesem Preis an jemand anderes verkaufen könnte. Käufer zahlt trotz erster, freundlicher Zahlungserinnerung nicht.

Also Ausgangssituation ähnlich wie beim TE. Unterschiedlich ist in erster Linie der Marktplatz: eBay Deutschland ist eine deutsche Firma, Discogs eine amerikanische. Spielt das eine Rolle, d.h. ist ein Kaufvertrag nach deutschem Recht zustande gekommen?
 
Im Vergleich zu Ebay enthält sich Discogs noch mehr bzw. völlig einer Vermittlung im Streitfall. Machen kannst Du da wenig (was Erfolg verspricht). Aber Du kannst den Käufer bewerten bzw. den Fall melden und, so er öfters auffällt, wird er gesperrt.
 
Ja mei, kann halt schon mal paar Tage dauern bis Geld seinen "Besitzer" wechselt, wie lang ist des denn her!?
 

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