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DJ-Ostfriese
Bekanntes Mitglied
Informationen für Mitarbeiter
(Glosse: Neue Richtlinien für den Krankheits- und Todesfall, gültig ab sofort)
Neue Gesetze für Betriebe....
1. Krankheitsfall
Krankheit ist ab sofort keine Entschuldigung mehr. Auch ein Attest Ihres Arztes ist für uns kein Beweis. Wer in der Lage ist, einen Arzt aufzusuchen, kann auch zur Arbeit erscheinen.
2. Todesfall in der Familie
Ist ebenfalls nun keine Entschuldigung mehr. Für den Verblichenen können Sie doch nichts mehr tun. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen lassen, dann geben wir Ihnen eventuell eine Stunde früher frei. Vorrausgesetzt wird, dass Sie mir Ihrer Arbeit fertig geworden sind.
3. Eigener Todesfall
Sie dürfen mit unserem verständniss rechnen, wenn Sie
- uns mindestens zwei Wochen vor Ihrem Ableben Bescheid geben, damit
wir uns nach einer Ersatzkraft umsehen können.
- Sollte dies ausnahmsweise einmal nicht möglich sein, rufen Sie uns
an Ihrem Todestag bis spätestens 8 Uhr an, damit wir noch eine
Aushilfe einsetzen können.
- Dies ist jedoch nur mit Ihrer Unterschrift und der des behandelnden
Arztes möglich. Liegen diese aber nicht vor, wird Ihre Freizeit vom
Jahresurlaub abgezogen.
4. Urlaubsgewährung wegen Operation
Diese Unsitte kann nicht länger geduldet werden.
Wir bitten Sie übrigens, sich Gedanken an einer Operation aus dem Kop zu schlagen. Wir meinen, solange Sie bei uns beschäftigt sind, benötigen Sie alles, was SIe besitzen. Sie dürfen auf keinen Fall etwas entfernen lassen. Schließlich haben wir Sie einegstellt, so wie Sie sind. Entfernen eines Teils von Ihnen würde gegen den zwischen Ihnen und uns geschlossenen Arbeitsvertrag verstoßen.
5. Urlaubsgewährung wegen Vaterschaft
Die Kleinigkeit, die Sie zur Erlangung einer Vaterschaft getan haben, berechtigt Sie nicht, dafür Urlaub zu beanspruchen.
Außerdem ist diese unbedeutende Anstrengung schon MOnate her, sodass Sie sich bereits erholt haben dürften.
(Glosse: Neue Richtlinien für den Krankheits- und Todesfall, gültig ab sofort)
Neue Gesetze für Betriebe....
1. Krankheitsfall
Krankheit ist ab sofort keine Entschuldigung mehr. Auch ein Attest Ihres Arztes ist für uns kein Beweis. Wer in der Lage ist, einen Arzt aufzusuchen, kann auch zur Arbeit erscheinen.
2. Todesfall in der Familie
Ist ebenfalls nun keine Entschuldigung mehr. Für den Verblichenen können Sie doch nichts mehr tun. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen lassen, dann geben wir Ihnen eventuell eine Stunde früher frei. Vorrausgesetzt wird, dass Sie mir Ihrer Arbeit fertig geworden sind.
3. Eigener Todesfall
Sie dürfen mit unserem verständniss rechnen, wenn Sie
- uns mindestens zwei Wochen vor Ihrem Ableben Bescheid geben, damit
wir uns nach einer Ersatzkraft umsehen können.
- Sollte dies ausnahmsweise einmal nicht möglich sein, rufen Sie uns
an Ihrem Todestag bis spätestens 8 Uhr an, damit wir noch eine
Aushilfe einsetzen können.
- Dies ist jedoch nur mit Ihrer Unterschrift und der des behandelnden
Arztes möglich. Liegen diese aber nicht vor, wird Ihre Freizeit vom
Jahresurlaub abgezogen.
4. Urlaubsgewährung wegen Operation
Diese Unsitte kann nicht länger geduldet werden.
Wir bitten Sie übrigens, sich Gedanken an einer Operation aus dem Kop zu schlagen. Wir meinen, solange Sie bei uns beschäftigt sind, benötigen Sie alles, was SIe besitzen. Sie dürfen auf keinen Fall etwas entfernen lassen. Schließlich haben wir Sie einegstellt, so wie Sie sind. Entfernen eines Teils von Ihnen würde gegen den zwischen Ihnen und uns geschlossenen Arbeitsvertrag verstoßen.
5. Urlaubsgewährung wegen Vaterschaft
Die Kleinigkeit, die Sie zur Erlangung einer Vaterschaft getan haben, berechtigt Sie nicht, dafür Urlaub zu beanspruchen.
Außerdem ist diese unbedeutende Anstrengung schon MOnate her, sodass Sie sich bereits erholt haben dürften.