Gewerbe als DJ angemeldet, warte auf Steuernummer! Erster Auftritt bald!

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maxim5566

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Hi!
Ich bin hobby DJ und möchte meiner Leidenschaft nebenbei auch in Clubs und Bars nachgehen.
Nun habe ich schon ein Gewerbe angemeldet und habe die Bestätigung zur Anmeldung schon bekommen (muss nur noch die Gebühr zahlen).
Desweiteren habe ich auch schon im Programm „Elster“ den fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt, warte nun aber auf meine steuernummer welche ich ja brauche um Rechnungen zu erstellen.
Jetzt warte ich schon etwas länger auf diese und habe mich nun gefragt, ob ich schon davor loslegen kann, sprich schon ohne diese steuernummer Rechnungen ausstellen kann.
Falls das nicht gehen sollte, kann ich kostenlos für die Zeit erstmal auflegen?
Schonmal vielen Dank für die Antwort :)

Maxim
 
Kostenlos würde ich in keinem Fall auflegen. Es gibt auch keine Verpflichtung die Rechnung für einen Auftrag sofort zu schreiben. Klar, solange du die Rechnung nicht stellst gibts auch keine Kohle, aber es kann sich ja anscheinend nur noch um eine kurze Wartezeit handeln.
Was für ein Gewerbe hast du denn angemeldet? Für den Start ein Kleingewerbe, oder gleich in die vollen und du wartest auf eine Umsatzsteuer-ID?
Zu einem Gewerbe gehört eigentlich auch immer ein Steuerberater, am besten vor allem anderen! Der kann auch mal beim Finanzamt nachhaken was denn jetzt mit der Nummer ist.
Auch hast du ja als "Gründer" einige (Förder-)Möglichkeiten und Einstiegshilfen.
Je nachdem was du für ein Gewerbe angemeldet hast wirst du dann ja auch Pflichtmiglied bei bestimmten Institutionen wie z. B. der IHK (oder ggf. sogar der Künstlersozialkasse).
Beim Kleinunternehmer ist die betriebliche Steuernummer die gleiche wie deine private, meine ich.
Ich bin aber kein Steuerfachmann, also sind das hier nur wilde Theorien! Lass dich am besten vom Profi beraten und vertreten. Die Kosten kannst du geltend machen, theoretisch zahlst du also nix, genügend Gewinn vorausgesetzt.

Hast du denn schon ein an sonsten steuerrechtlich einwandfreies Rechnungsformular am Start, wo du nur noch die fehlende Steuernummer eintragen musst und los gehts?
Da kannst du alle anfallenden Rechnungen auch schon mal vorab anlegen und sobald die Nummer da ist haust du für alle bis dahin schon abgearbeiteten Aufträge sofort die Rechnungen raus.

Bei mir war das noch irgendwie analoger.
Ich bin zum Bürgerbüro, der Typ hat mir einen Zettel mitgegeben für die Kasse. Dort habe ich dann sofort die Gebühr bezahlt und bin mit der Quittung zurück zum ersten Zimmer.
Da habe ich dann meinen Gewerbeschein bekommen und sie haben auch gleich alle möglichen weiteren Stellen informiert, so dass ich Post von der IHK bekommen hatte und das Finanzamt wusste meine ich auch schon Bescheid.

Es kann übrigens auch jede Privatperson Rechnungen stellen. Nur halt ohne Umsatzsteuer auszuweisen. Aber das ist eh erstmal nur theoretisch interessant.
Für Hochzeiten ist es sogar von Vorteil wenn du nur ein Kleingewerbe hast, weil du entweder 19% günstiger sein kannst als die Mitbewerber die die Steuer abführen müssen, oder du hast (vor Steuer) 19% mehr in der Tasche wenn du den gleichen Betrag aufrufst.
 
Wenn du nach Kleinunternehmer Regelung hast ist es deine normale Steuernummer.
Ich würde auch klein Unternehmer Regelung empfehlen weil hier deine Kunden keinen MwSt zahlen müssen du kannst also brutto für netto machen.

Aber Achtung du darfst im Jahr nur eine gewisse Umsatz Menge machen und du kannst halt nix absetzen.

Am besten bist du bei einem Steuerberater aufgehoben.
 
Und deswegen benötigt man einen Steuerberater.
Selbstverständlich kannst du deine betrieblichen Kosten geltend machen ("absetzen")!
Was du nicht kannst ist die bei deinen Eingangsrechnungen gezahlte Steuer rausziehen und mit der Umsatzsteuer (nicht MwST) aufrechenen die du abzuführen hättest.
Der aktuelle "Freibetrag" für die Kleinunternehmerregelung beläuft sich auf 22k€/Jahr.
Der große Vorteil ist, dass du eine einfache Einnahmenüberschussrechnung machen kannst, anstelle der regulären Buchhaltungsvorgaben und dass du dir die je nach dem monatliche / viertel-, halbjährliche Umsatzsteuervoranmeldung sparen kannst.
 
Ab dem Tag, Den du auf deiner Gewerbeanmeldung als Tätigkeitsbeginn (nicht Den der Anmeldung/Tag) angegeben hast, darfst du Rechnungen stellen.

Auf den Rechnungen darf keine Beschriftung (etwaige Angaben von Tätigkeiten hier da usw.) vor dem Tag des Tätigkeitsbeginn sein.

noch keine Steuernummer bekommen:
Angabe der angegebener Gewerbeadresse und vollständigen Namen reicht vorerst.
Kurzer Satz, dass die Steuernummer nachgereicht wird, sobald zugeteilt.

Und unbedingt bei Kleinunternehmen die Angabe:
Umsatzsteuerfrei nach §19 UstG
auf Rechnung nicht vergessen !

Allg. = eine Gewerbesteuernummer ist nicht die allg. SteuerID, Die jeder Erwerbsfähige in DE besitzt 👆
 
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