hallo !
nehme mal an das ich den job nicht bekommen habe,da ich immer auf der strasse seit 2008 umkippe und schon 13 mal in dem krankenhaus lag wo ich anfangen sollte zu arbeiten.herzkatheder u.s.w. hinter mir da wurde nichts gefunden ausser das der blutdruck immer absackt und die herzfrequenz nachts auf 35 schläge pro minute absingt, aber trotzdem geht es mir jeden tag schlecht,und ich will gerne wieder arbeiten.
nun will ich es auf diesem wege versuchen,um überhaupt arbeit zu haben
da ich in meinem alten hauptberuf ( Bergmechaniker im Bergbau)
keine chance mehr habe und den facharbeiterbrief draussen nicht gebrauchen kann.
eventuell kann ich ja dann mal später den nebenberuf zum hauptberuf machen,das ich dann mal wirklich sowas wie ein geschäft aufmache als vermittler ,verleih u.s.w. von PA-Anlagen,Künstlern u.s.w.
ich versuche alles um wieder arbeit zu finden glaube mir,aber mich stellt keiner ein,zumindestens nicht so im moment mit meiner krankheit,und die kann ich ja wohl schlecht verschweigen.
mfg,DJ Popeye
Als was willst du dich selbstständig machen?
Nichts für ungut, aber als DJ kommt das blöd wenn man mitten im Gig den Sanka kommen lassen muss!
Als PA Verleih übrigens auch; ich kenn keinen der Verleiher angefangen hat & seine PA nicht selber dahin bringen musste wo sie gebraucht wird.
In welchem Umfang soll denn dein Gewerbe sein?
Solange du nicht mehr als 17.500,- €/ Vorjahr inkl. USt. bzw. im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000,- € verdienst bist du eig. Kleinunternehmer.
Hat den Vorteil: dem FA langt eine Einnahme-Überschussrechnung am Geschäftsjahresende und du musst keine Ust abführen.
Hat aber leider auch den Nachteil dass du dir keine Vorsteuer ziehen darfst!
Du darfst dir natürlich auch die Regelbesteuerung aussuchen, musst aber dann (je nach Umsatz) mind. vierteljährlich eine Ust-Voranmeldung dem FA übermitteln und die darauf anfallenden Steuern abführen.
Beziehst du Arbeitslosengeld? Welches, I oder II? Oder Hartz IV?
WENN du Arbeitslosengeld beziehst lass dir von deinem STEUERBERATER ausrechnen ob sich ein Gewerbe überhaupt für dich lohnt, weil dein Verdienst auf die Kohle vom Staat angerechnet wird.
Nimm dir nen Steuerberater! Unbedingt!
Achja, einen Nachsatz noch:
Ärztliche Einstellungsuntersuchungen und psychologische Eignungstest dürfen nur in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Bewerbers durchgeführt werden.
Strenge Maßstäbe werden bei Fragen nach Krankheiten angelegt. Die Frage ist nur zulässig, wenn die Krankheit die Eignung des Bewerbers für die angestrebte Tätigkeit auf Dauer oder in periodisch wiederkehrenden Abständen erheblich beeinträchtigt oder aufhebt.
Soweit die IHK zum Arbeitsrecht...
Viel Erfolg!
lg, T.
Nachtrag zur GEMA:
GEMA muss VA zahlen! Wenn du selber Veranstalter bist musst du dich natürlich auch darum kümmern!
Und was für ein Gewerbe du anmeldest kommt daruf an was du machen willst:
Sinnvoll ist, wenn du die Beschreibung so offen wie möglich lässt, also zum Beispiel
Tätigkeitsschwerpunkt: DJ / LJ
Weitere Tätigkeiten: vermittlung von Ton-/Lichttechnik, Räumlichkeiten & Catering
Je nachdem halt, was du machen willst!