K
knocko
Schallplattenunterhalter
Hi Leute, ich weiß zwar dass die GEMA keine Gebühren verlangen kann, wenn ich eine Privatparty veranstalten kann, aber ich wollt noch einmal vorsichtshalber nachfragen, weil mein Fall noch ein kleines wenig abweicht von den Standardfällen.
Ich möchte meinen Geburtstag noch nachfeiern und das ganze aber Open-Air außerhalb meines Dorfes. Also eig. eine geschlossene Veranstaltung mit Gästeliste.
Die Party ist relativ nah am Ort (<1km Luftlinie zum Ortsrand). Also ich denke es könnte schon passieren, dass die Musik bis ans Dorfäußere ertönt.
Und ich weiß nicht, im TV hab ich oft gesehen, dass irgendwelche Geschäfte in Einkaufsläden Gebühren zahlen mussten, weil sie Musik im Hintergrund liefen lassen.
Die GEMA begründete es, indem sie gesagt haben, dass jeder der in der Passage lang geht auch diese Musik hören kann.
Nunja, wenn meine Musik auch so eine große Reichweite hat, dann könnten ja auch einige "mithören" wie es die Gema so schön sagen würde.
Allerings ist der Unterschied dass meine Veranstaltung eig. eine geschlossene Veranstaltung ist und so ein Schuhgeschäft oder ähnliches eben für jeden öffentlich zugänglich ist.
Andrerseits lockt die laute Musik evtl noch andre Feierwütige an.
Meint ihr die GEMA kann in irgendeiner Weise Geld verlangen?
Hoffe doch mal dass meine Frage nicht zu blöd ist.
Hab selber schon überlegt den Text wirklich abzuschicken oder eben nicht.
Nur möcht ich eben wirklich sicher gehen, weil die Party selbst wird schon teuer genug.
PS: An leiser machen denk ich aber nicht.
gruß knocko
Ich möchte meinen Geburtstag noch nachfeiern und das ganze aber Open-Air außerhalb meines Dorfes. Also eig. eine geschlossene Veranstaltung mit Gästeliste.
Die Party ist relativ nah am Ort (<1km Luftlinie zum Ortsrand). Also ich denke es könnte schon passieren, dass die Musik bis ans Dorfäußere ertönt.
Und ich weiß nicht, im TV hab ich oft gesehen, dass irgendwelche Geschäfte in Einkaufsläden Gebühren zahlen mussten, weil sie Musik im Hintergrund liefen lassen.
Die GEMA begründete es, indem sie gesagt haben, dass jeder der in der Passage lang geht auch diese Musik hören kann.
Nunja, wenn meine Musik auch so eine große Reichweite hat, dann könnten ja auch einige "mithören" wie es die Gema so schön sagen würde.
Allerings ist der Unterschied dass meine Veranstaltung eig. eine geschlossene Veranstaltung ist und so ein Schuhgeschäft oder ähnliches eben für jeden öffentlich zugänglich ist.
Andrerseits lockt die laute Musik evtl noch andre Feierwütige an.
Meint ihr die GEMA kann in irgendeiner Weise Geld verlangen?
Hoffe doch mal dass meine Frage nicht zu blöd ist.
Hab selber schon überlegt den Text wirklich abzuschicken oder eben nicht.
Nur möcht ich eben wirklich sicher gehen, weil die Party selbst wird schon teuer genug.
PS: An leiser machen denk ich aber nicht.
gruß knocko