Gema Frage

Das ist der Gema ziemlich lachs da nach qm² und Eintrittsgeld berechnet wird, viel mehr würde ich mir Sorgen um Ordnungsamt und Co machen wenn ihr da wirklich mehr als 200% der angesetzten Kapazität rein quetschen wollt.
 
Das ist der Gema ziemlich lachs da nach qm² und Eintrittsgeld berechnet wird, viel mehr würde ich mir Sorgen um Ordnungsamt und Co machen wenn ihr da wirklich mehr als 200% der angesetzten Kapazität rein quetschen wollt.

Ja aber genau das ist doch das, worum es mir geht.

Das kann doch der Gema nicht lachs sein, wenn in die Örtlichkeit nur 200 Personen rein dürfen, die aber mehr als 500 Personen berechnen?!?!?

DAs wir mehr reinquetschen wollen ist doch nicht angesagt.


Naja, ich freue mich dann halt schonma auf die Rechnung und werde dann wiederspruch beantragen.

Kann ja nicht sein das man mehr berechnet bekommt als auch rechtlich reingehen

Bei Zeit poste ich mal aktuelle infos dazu, dauerd aber noch
 
Machen sie doch nicht, sondern nach qm² und Eintrittspreis - wie viele Leute ist (erstmal) total Latten!

VA-Tarife-Tonträger

Ja da ist mir bekannt.
Aber zu Grunde gelegt ist eine bestimmte Personenzahl pro den berechneten Quadratmetern die auf diesem Papier der Gema nicht zu sehen sind.

Das heißt, pro 100 QM geht die Gema davon aus, das 1,25 Personen pro QM, also dann 125 Personen die z.B. Musik dargebietet bekommen.

Das weiss nur kaum einer!.

DAs heißt, wenn du 500QM beschallst, auf die nur 200 rechtlich draufpassen, bekommst du aber trotzdem 625 Personen, also 425 Personen zuviel berechnet.

Darauf will ich hinaus ;-)

Ich bleibe da mal dran.
 
so isses.
das wird erst dann interessant, wenn die sache floppt und man versucht einen nachlass rauszuhandeln, welcher in einzellfällen auch gewährt wird.

Männers, nicht nur die QM sind interessant!!!!

http://www.gema.de/musiknutzer/musiknutzer-information/

dann auf: Wie funktioniert die Rechtevergabe

Auszug aus der Géma:

Die Einräumung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte durch die GEMA an Werken ihres Repertoires erfolgt auf vorherige Anmeldung entweder in Form einer Einzelgenehmigung oder durch Abschluss eines Pauschalvertrages für Musikaufführungen und -wiedergaben, Weiterübertragungen und Vervielfältigungen. Bemessungsgrundlagen für die Vergütungshöhe sind u.a.

die Größe des Veranstaltungsraumes in qm bzw. in Einzelfällen das Sitzplatzangebot oder das Personenfassungsvermögen eines Veranstaltungsplatzes das höchste Eintrittsgeld je Person
der zeitliche Rahmen (Tage, Uhrzeit, Beginn und Ende der Veranstaltung)
die Art der Musikwiedergabe (z.B. live, Tonträg



Die Gema nimmt 1,25 Personen pro QM an!!!!!!!!!!!!!

DAs trifft aber nicht generell zu!!, zumindest laut Satzung.

Daher sollte, wenn nur 200 Zugelassen bei 500Qm auch nicht die Standart berechung greifen!

Ich wollte mal Wissen, wer hier sich schonmal damit beschäftigt hat und eine entsprechende änderung der Gebühr erreicht hat
 
Zuletzt bearbeitet:

Neue Themen


Zurück
Oben