Gema Frage

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MOXIII

DJ
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5 Sep 2008
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Sassenberg
Hey,

ich habe da mal eine Frage. Ich habe gehört das wenn ich eine Webradio betreibe und jede Stunde nur ein Lied sagen wir mal von den Topmodelz spiele oder anderen Interpreten muss ich keine Gema zahlen, so wurde mir da mal was erzählt oder stimmt das nicht?

Weil wenn das so wäre is es ja kein Problem aber da Gema ja schon etwas kostet ist das ein bissl zu teuer...

Ich danke schonmal

mfg
Michael
 
Bin in Sachen GEMA nicht wirklich fit, aber die Website sagt folgendes.

Möchten Sie Webradio mit Musik veranstalten, so erhalten Sie die Urheberrechte dafür von der GEMA ohne großen Aufwand. Auch wenn Sie ein privates Projekt verwirklichen wollen, ist es erforderlich, die entsprechenden Rechte zu erwerben, da bei einer Verbreitung über das Internet die Musik immer einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird.

Im GEMA-Lizenzshop können Sie schnell, einfach und günstig - für € 30 zzgl. USt - eine Lizenz für Ihr Webradio erwerben. Der Lizenzshop steht allen Webradios zur Verfügung,

* die nicht mehr als 3 URLs haben,
* auf nicht mehr als 9 Kanälen senden,
* die keine Einnahmen oder nicht mehr als € 430 Einnahmen (netto) pro Monat erzielen,
* die nicht mehr als 2.700 unterschiedliche Hörer in einem Monat erreichen (unique user)
* und bei denen jeder dasselbe hört, d. h. die weder interaktiv noch personalisiert sind, noch den Zugriff auf einen bestimmten Song erlauben.

Wenn Ihr geplantes Webradio diese Voraussetzungen erfüllt, steht Ihnen das Online-Lizenzierungssystem rund um die Uhr zur Verfügung. Geht Ihr Webradio über die genannten Kriterien hinaus, wenden Sie sich bitte an webradio@gema.de.

Informationen über die im Lizenzshop angebotenen Lizenzen entnehmen Sie bitte der Infobroschüre.
Quelle: http://www.gema.de/musiknutzer/senden/webradio/
 
Hi,

ich habe auch eine Gema frage und bei Business und Recht keine Antwort drauf gefunden (trotz suchfunktion :()

Und zwar geht es darum, ob und wenn ja wer Gema zahlen müsste, wenn eine private Party z.B. in 'nem Partykeller stattfindet und Gäste Eintritt zahlen.
Muss man dann Gema zahlen?

lg
 
Wenn du Eintritt verlangst, musst du (bzw. der VA) rein rechtlich GEMA zahlen, da das dann keine private Party mehr ist.

Ich weiß, das es dazu speziell einen Thread gibt, aber ich find den selbst nicht. Viellecht hat jemand anderes den Link dazu.
 
Und wenn man keinen Eintritt verlangt aber Geld für Getränke etc. ?
 
Wenn du keinen Eintrtt verlangst und alle Gäste persönlich kennst, so handelt es sich laut Definition um eine Privatparty. Da wären also keine Gebühren fällig. Getränkepreise werden so weit ich weiß, nicht als Gewinn angesehen.

Aber am besten machst du dich da nochmal bei der Gema schlau, das steht bei denen irgendwo in den Broschüren.
 
Getränkepreise werden so weit ich weiß, nicht als Gewinn angesehen.

ich bin da anders informiert worden: sobald geld an irgendeiner stelle genommen wird, ist es eine kommerzielle sache und damit gema pflichtig.

da spielt es auch keine rolle, ob da jetzt jeder rein kann oder nicht. wenn es sich allerdings um ne privatparty im eigenen keller handelt, bei welcher du ganz einfach die unkosten wieder rausholen willst (paar euro beitrag) würde mir die gema ehrlich gesagt shice egal sein.
 
Mach ne private Party mit nem weitestgehend (offiziell natürlich durchweg) abgegrenzten Personenkreis, verlange keinen Eintritt und keine Getränkepreise und klär das mit deinen Freunden auf freiwilliger Basis.
Jeder bringt was an Getränken und nen 5er für die Technik mit und gut ist.

Wenn das nicht so gute Freunde sind, die das auch so machen musst du halt die Sache entsprechend anmelden und nen hohen Eintritt und hohe Getränkepreise verlangen.


Mach deinen Bekannten einfach klar, dass ersteres für alle Beteiligten die bessere Alternative ist.
 
Hey,

vielen Dank für die Antworten. Wenn der VA also 3 Euro Eintritt und 50 ct für kurze/mix getränke nimmt geht das noch klar, um die umkosten rauszubekommen?
Ist halt ne Geb.-Party wo kein Gewinn angestrebt wird, sondern ein +/- 0 Ergebniss.
 
Ich würde aus dem Bauch heraus sagen:

NEIN, das geht nicht klar...

Die Regelung is recht eindeutig...

Was Bossa meinte is eher, das die Geburtstagsgäste nen 5er in ne Kaffeekasse als Beteiligung reinwerfen, und selber noch was an Getränken mitbringen...

Wenn du jetzt jemanden an der Tür stehen hast, der von jedem der rein will 3€ kassierst (sonst kommt er nicht rein), und drinnen wenn er was trinken will, ihm 50cent für nen Becher Cola abknöpfst (also er gibt dir geld, und bekommt in direkter Gegenleistung dafür von dir eine Ware), dann bekommt das ganze einen kommerziellen Anstrich, und was wird auch die Gema so sehen...

EDIT: Wenn man Getränke Verkauft, und dazu Musik gredenzt, dann wird auch hier gema fällig... Muss ja auch jede Bar oder Lounge abführen... Man kommt umsonst rein wie man will, trinkt drinnen Getränke, für die man bezahlt, im Hintergund dudelt Mukke, und der Barbetreiber muss dafür Gema zahlen...
 
Zuletzt bearbeitet:
ooha. Ok. Ist aber logisch!
Aber, wird sowas kontrolliert. Ich meine, ich lege nur auf, veranstalte nicht selber. Wird sowas kontrolliert *ganz dumme frage*
 
ooha. Ok. Ist aber logisch!
Aber, wird sowas kontrolliert. Ich meine, ich lege nur auf, veranstalte nicht selber. Wird sowas kontrolliert *ganz dumme frage*

Naja, ich würd's nicht unbedingt drauf ankommen lassen. Natürlich ist das immer eine Ermessenssache, aber wenn man die Party groß an die glocke hängt und da, kein Plan, sagen wir 100 Leute dann kommen und es wäre jetzt in Berlin o. in irgendeiner Stadt, würde ich das schon sehr heikel finden ... War jetzt natürlich ein krasses Beispiel.

Gruß Seven
 
Da wo ich ran soll wurden ca. 200 leute eingeladen .. gerechnet wird mit 250-300 ... aber keine öffentliche Werbung, alles nur "private" Einladung.

/edit: in Bremen :D
 
also ich weiß es auch so
geld für getränke verlangen ist in ordnung
aber eintritt musste gema zahlen
 
@Framestar:
Ist Quatsch! Dann würde jeder Club in Deutschland freien Eintritt und teure Getränke haben und müstte dadurch keine GEMA zahlen. 5 Sekunden mal überlegt und dir wär das selbst auch aufgefallen... :rolleyes:



@Stewan:
Schwarzfahren ist auch ne Straftat, wenn du nicht kontrolliert wirst! DARUM GEHT ES NUNMAL NICHT!

Entweder die Feier ist privat, was hieße:
- möglichst klar angegebene Gästeliste (wenn von 200 Leuten 20 nicht "angemeldet sind wird dir sicher keiner die Hölle heiß machen)
- KEIN Eintritt
- KEINE Getränkepreise
--> eben eine PRIVATFEIER, wie man sie normalerweise daheim im Keller oder auf seiner eigenen Hochzeit veranstaltet.


Oder es ist ne angemeldete Veranstaltung, was hieße:
- VA darf Eintritt verlangen
- VA darf Getränkepreise verlangen
- Auch ungeladene Gäste dürfen kommen
- GEMA MUSS GEZAHLT WERDEN



Du versuchst hier Gesetze zurechtzudrehen und zu biegen, damit du irgendwie drumrumkommst. Das ganze hört sich für mich definitiv nicht wirklich nach ner privaten Veranstaltung an. Ist ja auch nicht schlimm. Musste halt GEMA zahlen, meldest alles ordnungsgemäß an und packst n paar Pfenge auf den Eintritt und die Getränke drauf,damit du auf +/- 0€ kommst. Risiko hat sowieso immer der Veranstalter. Kannst niemanden vollheulen, wenn es am Ende nix wird.
 
Danke Nolyx...

Aber ich glaube das kann man hier so oft man will vorbeten, interessieren tuts keinen... in letzter Zeit kommts mir hier im Forum eh zunehmen so vor, das sich leute anmelden, ne Frage stellen, ne sachliche und richtige Antwort bekommen, die ihnen aber nicht schmeckt, und dann hin und her diskutieren bis irgendwann ein honk kommt der aus heiterem himmel genau den Stuss verzapft den sie hören wollen, damit ist ihr Gewissen erleichtert, und sie machen was sie wollen...

Hauptsache man lügt sich selber an, und hat damit ein ruhiges Gewissen...

Schwarzfahren ist auch ne Straftat, wenn du nicht kontrolliert wirst! DARUM GEHT ES NUNMAL NICHT!

Entweder die Feier ist privat, was hieße:
- möglichst klar angegebene Gästeliste (wenn von 200 Leuten 20 nicht "angemeldet sind wird dir sicher keiner die Hölle heiß machen)
- KEIN Eintritt
- KEINE Getränkepreise
--> eben eine PRIVATFEIER, wie man sie normalerweise daheim im Keller oder auf seiner eigenen Hochzeit veranstaltet.


Oder es ist ne angemeldete Veranstaltung, was hieße:
- VA darf Eintritt verlangen
- VA darf Getränkepreise verlangen
- Auch ungeladene Gäste dürfen kommen
- GEMA MUSS GEZAHLT WERDEN

Besser hätte ichs nicht sagen können!

Am Ende isses eh egal... Irgendwer macht diese Party, nimmt Geld, und zahlt keine Gema... Juhu... Und die Chance das er kontrolliert wird is zu gering, als das was passieren würde...
Was ich mich halt immerwieder frage: warum dann hier drüber diskutieren?
 
Am Ende isses eh egal... Irgendwer macht diese Party, nimmt Geld, und zahlt keine Gema... Juhu... Und die Chance das er kontrolliert wird is zu gering, als das was passieren würde...
Was ich mich halt immerwieder frage: warum dann hier drüber diskutieren?

Da sagst du was.

Wahrscheinlich hab ich wirklich zu viel Zeit (oder nutze die Zeit die ich hab zu unproduktiv).Er wird seine Feier machen, nischt anmelden, keine Gema zahlen und seinen Leuten weitererzählen, wie toll man große Feiern machen und auch noch toll Geld machen kann.


Und alles ist ja legal, solange keiner kontrolliert. :rolleyes:
 
Entweder die Feier ist privat, was hieße:
- möglichst klar angegebene Gästeliste (wenn von 200 Leuten 20 nicht "angemeldet sind wird dir sicher keiner die Hölle heiß machen)
- KEIN Eintritt
- KEINE Getränkepreise
--> eben eine PRIVATFEIER, wie man sie normalerweise daheim im Keller oder auf seiner eigenen Hochzeit veranstaltet.

Wie schauts aus bei:
- Geburtstag
- 200 - 250 schriftlich GELADENE Gäste
- Auf der Einladung steht "KOSTENBEITRAG" 5 EUR (wird am Eingang bezahlt)
- KEIN "Nicht-Geladener" kommt rein
- Geränke UMSONST
Aufgrund des brisanten Wohnviertels gibt es Türsteher. Die eher die ungeladen Gäste fernhalten sollen als die Veranstaltung im Inneren zu "kontrollieren"

Gibt's da ne Definition was als "Geschenk" und was als "Eintritt" und damit als GEMA-pflichtige Veranstaltung gilt? war schon auf genug Geburtstagen, auf denen sich von jedem 5 EUR Kostenbeitrag statt Geschenken gewünscht wurde.
 
Antwort steckt doch schon in der Frage, ist egal ob Kostenbeitrag, Eintritt, oder Aufwandsentschädigung, ohne Geld kein Einlass bleibt egal wie´s das Kind taufst.
 
Setz das ganze doch mal in die Praxis um:
Wenn du das ganze auf deinem Privatgrundstück machst und es einfach eine stimmige Gesellschaft ist, wo sich viele kennen und niemand zahlt "Eintritt", dann ist das ja okay und niemand wird dir an den Kragen wollen.

Für 200 Leute und mehr wirst du sicherlich nen Raum mieten wollen/müssen. Klar, auch auf Privatparties ist ein Türsteher zur Sicherheit der Partygäste sinnvoll und macht das ganze noch nicht öffentlich.

Aber wie Pyro schon gesagt hat: sobald du Eintritt verlangst bekommt das ganze nen öffentlichen Touch. Wie du es nennst, ob "freiwilliger Eintritt" oder "nette Geste am Eingang" oder wie auch immer. Es ist Eintritt.

Wenn ich in nen Club gehe zahl ich entweder auch freiwillig Eintritt oder lass es halt sein.


Stell dir nen Türsteher hin, der am besten noch so grob die Leute kennt die kommen. Fremde lässt er nicht rein und gut ist. Klar ist das bei 200 Leuten schwierig den Überblick zu halten. Aber an der Stelle muss man auch einfach sagen, dass man als Veranstalter einfach auch selber mal nachdenken muss, ab welcher Grenze es ohnehin nicht mehr als "privat" zu bezeichnen ist. Ich meine ich könnte auch sagen ich lade ein paar tausend DJF-Mitglieder schriftlich zu ner Party ein, wo keiner was zahlt. Irgendwann hat es dann halt auch mal nen Umfang, der mit gesundem Menschenverstand nicht mehr als "privat" ausgelegt werden kann.
 
Nein, ich will mich da nicht rausreden!

Also ich meinem Geb. gefeiert habe, warem wir in einem richtigen Club, der die Gema bezahlt hat (so mussten wir nichts anmelden usw usf.) Eintritt und Getränke musste man bezahlen. Da hab ich mir auch keine sorgen gemacht.

Nur warum ich da genauer Nachfrage ist, meine Schwester ist Artistin und wenn sie mir ihrem Programm auftritt (vom ganzen Zirkus) müssen sie für die Lieder die sie spielen KEINE GEMA zahlen, solange der Eintrittspreis eine bestimmte marke nicht übersteigt. Soll heißen, wenn sie unter 6 euro eintritt pP sind, keine Gema. OBwohl sie auch für die Getränke Geld nehmen.
Und bei den Veranstaltungen sind auch um die 200 Leute.

Ich werde bestimmt nicht jeden erzählen, das er die Gema umgehen soll. Wir zahlen ja auch selber an die GEZ .. könnte man auch umgehen.

Es ging mir nur darum wie es Gesetztlich ist .. und ob ich als DJ da mit verantwortlich bin obwohl ich mit der Planung und Durchsetztung nichts zu tun habe/hatte.
 
.. und ob ich als DJ da mit verantwortlich bin obwohl ich mit der Planung und Durchsetztung nichts zu tun habe/hatte.
##wenn du nur der dj bist kann dir die gema am allerwertesten vorbei gehen. das ist einzig und alleine sache des veranstalters.
du solltest ihn lediglich informieren, wenn du gebrannte cds oder ein notebook benutzt, da dann höhere gebühren anfallen.
 
Mal wieder die Gema

Hallo Leute!

Ich werfe mal folgende frage in den Raum!


Angenommen man Veranstaltetn eine Party in einem Raum mit 500QM.

Die Brandschutzauflage sagt aber, nur 200 Personen zulässig.

Meiner Meinung nach und nach meinem Kenntnissstand, berechnet die Gema aber die Gebühren nach 1,25 Personen pro Quadratmetern.

Also dürfte doch die Gema für Ihre Berechnungen eigentlich nur die nach Brandschutzauflagen zulässige Personenanzahl von 200 mal 1,25 für die Berechnungen hernehmen und nicht die 500 mal 1,25.

Hat da jemand schonmal solch ein "problem" bzw. mit der Gema das Klabüstert?


Ich Frage jetzt nicht wer sich daran hält, Auflagen zu erfüllen;-)
Nur, die können doch nicht mehr berechnen als offiziell und rechtlich zugelassen,oder?
Viele Grüße
 

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