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Marcelo
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- 21 Apr 2013
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Hallo Leute,
entschuldigt bitte, wenn ich mit solch einer Grundsatzfrage komme, aber ich bin leider nicht wirklich fündig geworden, wie es wirklich ist.
Zudem bin ich absolut neu im Business, bzw. nicht mal richtig drin. (Privat lege ich gerne auf, kenne mich also mit der Materie als solche aus, jedoch nicht mit GEMA)
Es geht darum, dass ich gebeten wurde, für einen Bekannten eine Sportveranstaltung musikalisch zu begleiten. Es ist eine Fußballveranstaltung in ein paar Wochen mit Sport und Spiel, bei dem auch eine Menge Unterhaltung dabei sein soll. Also der Ball geht ins Aus, irgendwas spektakuläres passiert etc. ... Das ganze soll von Musik untermauert werden. Die Lieder werden also nie durchgespielt, sondern immer nur kurz angespielt, ich denke eine Minute maximal. Des Weiteren wird es auch Auftritte von Cheerleadern etc. geben, diese Musik wird allerdings gar nicht von mir kommen, sondern da werde ich wahrscheinlich 5 Minuten vorher eine CD in die Hand gedrückt bekommen und dann auf Play drücken. Keine Ahnung was es sein wird und wieviel davon.
Die Musik (von MIR) soll primär House Musik sein und ich werde es vermutlich einfach mit meinem Laptop machen.
Das ganze ist für mich eine einmalige Sache. Dieses Fußballspektakel ist allerdings auch nicht unbedingt etwas vom örtlichen Sportverein im Nachbardorf, sondern wird auch angeblich (keine Ahnung was dran ist, habe mich nicht mit der Organisation beschäftigt) per live Stream ins Internet übertragen mit einer Menge "Zuschauer" und das Fernsehen ist vor Ort (Welches auch immer... Da wird auch immer viel erzählt, was am Ende gar nicht stimmt, aber das soll nicht meine Sorge sein). Grillbuden etc., das ganze Programm halt.
Nun bin ich über die seit vorletztem Jahr gültigen Gema Bestimmungen gestolpert und verstehe ehrlich gesagt nur Bahnhof.
Ich weiß nicht wieviele Lieder ich dort anspielen werde. Vielleicht 50? Maximal 100...
Angenommen ich habe diese von Beatport/iTunes erworben und direkt, ohne sie zu kopieren, werden Sie dann abgespielt... Ich habe mal stichprobenartig 10 Lieder in der GEMA Datenbank gecheckt. 4 Davon tauchen überhaupt nicht auf (Progressive House Musik - ist da wohl eher nicht so sehr vertreten, wenn ich das richtig interpretiere?)...
Ich will mich hier in keiner Grauzone bewegen und für MEINEN Teil absolut auf Nummer sicher gehen. Sollte ich die Lieder bei denen ich plane sie zu spielen in der GEMA Datenbank durchgehen, und am Ende für ca. 5-10€ meine Stücke lizensieren? Müsste ich dann ALLE stücke auf meinem Laptop lizensieren, auch wenn ich plane sie gar nicht zu spielen, nur sie sich dummerweise auf der selben Festplatte befinden? Müsste ich der GEMA einfach nur eine Zahl sagen, dass ich z.B. 50 Stücke lizensieren will, oder müssen die die genaue Liste haben? Oder muss ich tatsächlich GAR NICHT lizensieren, wenn ich sie nicht kopiert habe? Wie will man mir das bitteschön beweisen? Wie gesagt, gebrannte Datenträger werden es nicht sein, sondern nur die MP3s vom Laptop.
Für die anderen Lieder, die mir kurz vorher zugesteckt werden bin ich ja wohl nicht verantwortlich, nur weil ich derjenige bin der auf den Play-Button drückt, oder? Hier ist denke ich der Veranstalter verantwortlich.
Ich hoffe jemand mit Erfahrung in diesem Bereich kann mir hier Antworten auf meine Fragen geben und einen Tipp, wie ich mich am besten Verhalten soll. Ich will mich nur absichern gegen Dinge für die ich persönlich zur Verantwortung gezogen werden kann.
Lieben Gruß
entschuldigt bitte, wenn ich mit solch einer Grundsatzfrage komme, aber ich bin leider nicht wirklich fündig geworden, wie es wirklich ist.
Zudem bin ich absolut neu im Business, bzw. nicht mal richtig drin. (Privat lege ich gerne auf, kenne mich also mit der Materie als solche aus, jedoch nicht mit GEMA)
Es geht darum, dass ich gebeten wurde, für einen Bekannten eine Sportveranstaltung musikalisch zu begleiten. Es ist eine Fußballveranstaltung in ein paar Wochen mit Sport und Spiel, bei dem auch eine Menge Unterhaltung dabei sein soll. Also der Ball geht ins Aus, irgendwas spektakuläres passiert etc. ... Das ganze soll von Musik untermauert werden. Die Lieder werden also nie durchgespielt, sondern immer nur kurz angespielt, ich denke eine Minute maximal. Des Weiteren wird es auch Auftritte von Cheerleadern etc. geben, diese Musik wird allerdings gar nicht von mir kommen, sondern da werde ich wahrscheinlich 5 Minuten vorher eine CD in die Hand gedrückt bekommen und dann auf Play drücken. Keine Ahnung was es sein wird und wieviel davon.
Die Musik (von MIR) soll primär House Musik sein und ich werde es vermutlich einfach mit meinem Laptop machen.
Das ganze ist für mich eine einmalige Sache. Dieses Fußballspektakel ist allerdings auch nicht unbedingt etwas vom örtlichen Sportverein im Nachbardorf, sondern wird auch angeblich (keine Ahnung was dran ist, habe mich nicht mit der Organisation beschäftigt) per live Stream ins Internet übertragen mit einer Menge "Zuschauer" und das Fernsehen ist vor Ort (Welches auch immer... Da wird auch immer viel erzählt, was am Ende gar nicht stimmt, aber das soll nicht meine Sorge sein). Grillbuden etc., das ganze Programm halt.
Nun bin ich über die seit vorletztem Jahr gültigen Gema Bestimmungen gestolpert und verstehe ehrlich gesagt nur Bahnhof.
Ich weiß nicht wieviele Lieder ich dort anspielen werde. Vielleicht 50? Maximal 100...
Angenommen ich habe diese von Beatport/iTunes erworben und direkt, ohne sie zu kopieren, werden Sie dann abgespielt... Ich habe mal stichprobenartig 10 Lieder in der GEMA Datenbank gecheckt. 4 Davon tauchen überhaupt nicht auf (Progressive House Musik - ist da wohl eher nicht so sehr vertreten, wenn ich das richtig interpretiere?)...
Ich will mich hier in keiner Grauzone bewegen und für MEINEN Teil absolut auf Nummer sicher gehen. Sollte ich die Lieder bei denen ich plane sie zu spielen in der GEMA Datenbank durchgehen, und am Ende für ca. 5-10€ meine Stücke lizensieren? Müsste ich dann ALLE stücke auf meinem Laptop lizensieren, auch wenn ich plane sie gar nicht zu spielen, nur sie sich dummerweise auf der selben Festplatte befinden? Müsste ich der GEMA einfach nur eine Zahl sagen, dass ich z.B. 50 Stücke lizensieren will, oder müssen die die genaue Liste haben? Oder muss ich tatsächlich GAR NICHT lizensieren, wenn ich sie nicht kopiert habe? Wie will man mir das bitteschön beweisen? Wie gesagt, gebrannte Datenträger werden es nicht sein, sondern nur die MP3s vom Laptop.
Für die anderen Lieder, die mir kurz vorher zugesteckt werden bin ich ja wohl nicht verantwortlich, nur weil ich derjenige bin der auf den Play-Button drückt, oder? Hier ist denke ich der Veranstalter verantwortlich.
Ich hoffe jemand mit Erfahrung in diesem Bereich kann mir hier Antworten auf meine Fragen geben und einen Tipp, wie ich mich am besten Verhalten soll. Ich will mich nur absichern gegen Dinge für die ich persönlich zur Verantwortung gezogen werden kann.
Lieben Gruß