Freibrief

Was hier noch niemand geschrieben hat, ist wie es in den Clubs selbst abläuft....
Es gibt KEINERLEI Markierungen wer unter 18 ist, dh die kleinen 16jährigen kloppen sich nach belieben Vodka und Alcopops in die Birne, wie will man denn auch in der Disco jedes mal das Alter überprüfen?
(In kleineren Clubs dürfte das hier nicht das Problem sein)-> Profitgier der Discobesitzer (ich bezweifle das es hier irgendein Idealismus gibt, z.b. Jugendlichen Trance und Techno näher zu bringen)
(Eigentlich brauch ich mich shcon gar nicht mehr zu wundern wenn in diesen Discos Schnappi und co läuft)
....Die Aufsichtspersonen sind meistens, wenn überhaupt vorhanden, Volljährige Freunde, die selbst sich betrinken und so auch Minderjährige zum (Alltags-)Drogenkonsum verführen....
Auf welche Kosten geht das ganze? Auf die Kosten des erwachsenen Publikums und meistens leider auch des Rettungsdienstes (der sich dann mit kleinkindern rumärgern darf;mehr als einmal erlebt)
(Abgesehen mal von diversen Problemen wenn jemand Minderjährige abschleppt)

Darum geh ich mittlerweile gerne zu ~ ü30 Partys bzw ab21 Partys, hauptsache ich hab meine Ruhe
 
Also von der Idee her finde ich das nicht schlecht, nur irgendwie falsch umgesetzt. Ich hätte mir mit 16 'nen Ast gefreut, wenn ich da schon in Clubs gedurft hätte - stattdessen durfte ich nur in "normale" Diskos, wo ich die Musik damals schon größtenteils doof fand.

Ich hab selber eigentlich kein Problem mit etwas jüngerem Publikum, sofern die wirklich wegen der Musik da sind und nicht nur, um sich wegzuschiessen und Stress zu machen. Aber wenn das wirklich so umgesetzt wird wie beschrieben, also dass drinnen an der Bar keine Alterskontrolle mehr gemacht wird, dann ist das natürlich doof. In den USA wird man da soweit ich weiss mit einem großen X auf der Hand markiert, wenn man noch unter 21 ist und damit keinen Alk trinken darf. Das wäre vieleicht eine sinnvolle Lösung.

Aber generell sind mir eigentlich eh die Läden am liebsten, die es gar nicht nötig haben, große Türpolitik zu machen, sondern die von sich aus nur die Leute anziehen, die da auch reinpassen. Und ja, das geht. :)
 
Also wie ich ja schon geschrieben habe, ist das mit den Getränken da so eine Sache.
Hier mal ein Auszug dazu aus dem JuSchG:

§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden
.

(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs.2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
Das heißt auf Deutsch - wenn ein "Erziehungsberechtigter" mit dir Alkohol kaufen geht, dann geht das auch klar. Camou hat vorhin schon geschrieben: Welcher Jugendliche von 16 - 17 Jahren hat denn keine Bekannten, die 18 sind und damit locker mal ein Bier für dich kaufen!?
Das Ganze geht allerdings noch weiter: Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 muss das Barpersonal entscheiden! Das ist kein Witz. Es liegt im Ermessen des Barpersonals, ob sie dem "Kunden" etwas alkoholisches zu Trinken verkaufen.
Sie haben allerdings kein Recht dazu, den Personalausweis zu verlangen - ebensowenig wie Türsteher. Da gibt es dann wiederum die Klausel, dass man darum Bitten kann. Bitten heißt allerdings in diesem Fall auch Bedingungen stellen, wie: "Darf ich bitte deinen Perso sehen, sonst kann ich dir nichts zu trinken verkaufen"
Im Endeffekt macht das das Barpersonal eh nicht, da sie - wenn es drauf ankommt - eh alles auf die Türsteher abwälzen. Ganz im Sinne von: "Die hjaben das dort vorn zu kontrollieren, also gehe ich davon aus, dass die entsprechenden Personen volljahrig sind."
 
Im Prinzip haste als Veranstalter praktisch in jedem Fall die Arschkarte wenn du U18 Kids in deine Location reinläßt aus eben angesprochenen Gründen, die hier niedergeschrieben wurden von Euch.
 
@Madman: wie machen die das dann in Discos wo man vulgärerweise sein Trinken aus dem Automaten Zieht (Alcopops) und per Discoeigener Karte zahlt????
 
Lies dir doch einfach das JuSchG mal richtig durch. ;)
Nochmal für dich:

§ 9 Alkoholische Getränke

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
 

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