Fahrtkosten

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whitekart

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Hallo zusammen,

ich habe ein Gewerbe im Bereich Veranstaltungstechnik eröffnet und möchte nun mal wissen, wie ich die Fahrtkosten beim Finanzamt angebe.
Kann ich die Tankquittungen einreiche, oder nur die Kilometer? Wenn nur die Kilometer, kann mir jemand sagen, wie hoch die Kilometerpauschale ist?

Vielen Dank schon mal.
 
Hallo im Forum & Willkommen im Club der Veranstaltungstechniker :)

es gibt eine Art 1% Klausel für die Privatnutzung der gewerblich genutzten Kfz.

Sonst kannst Du in der Buchhaltung (ob mit oder ohne MWST) diese und alle anderen Kosten in die Gewinn- & Verlustrechnung direkt einrechnen.

- Diverse Konten für Kfz wie Versicherungen, Kfz-Steuer, Reparaturen sowie Betriebskosten

Buchungen z. B wie folgt ab Konto 45xx (Kosten) laut Kontenrahmen SKR 03:

Konto 4510 + 1575 (Vorsteuer) an 1200 (Bank)



So erfaßt man alle anfallenden Kosten & hat nicht nur eine KM-Pauschale.

Die Einnahmen mußt Du ja auch verbuchen.

Bei Fragen kannst Du mir noch eine PN schicken

Gruß Kai ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke Kai,

aber ich glaube du hast mich falsch verstanden. Es geht nicht um die private Nutzung eines Firmenwagens, sondern um die Gewerbliche Nutzung eines Privatwagens.

Gruß
Patrick
 
Wenn Du ein Gewerbe hast und bereits jetzt schon solche simplen Fragen stellst, kann ich Dir nur schnellstens einen Steuerberater raten, der die ganzen steuerlichen Geschichten für Dich erledigt.

Infos darüber kriegt man eigentlich als Gewerbebetreibender in schriftlicher Form zu Tonnen, ebenso auch hier im Netz.

In den AFA Büchlein müssten eigentlich alle wichtigen Infos enthalten sein, was jedem Gewerbebetreibenden auch zugesandt wird.
 
Das war mir schon klar ;)

Für die gewerbliche Nutzung der Privatwagen muß man trotzdem die 1% Klausel ansetzen, wenn der vorher genutzte Privatwagen in das Firmenvermögen einfließt.

Aktivierung des Wagens per Saldovortrag 0320 PKW an 9000 Vortragskonten

Evtl wirklich einen Steuerberater aufsuchen ;)

Die Buchhaltung mit Käufen & Einnahmen mußt Du ja auch irgendwie machen.

Oder einfach statt "Gewerbe" nur eine "selbständige Tätigkeit" in der Einkommenssteuer ansetzen.

Dann reicht auch eine Pauschale für KM. Auch dem Kunden in Rechnung stellen.

Vorteil beim Vollgewerbe ist aber auch, daß man die sog. "Vorsteuer" wieder erstattet bekommt bei teuren Käufen wie für PA, Licht etc.
 
Hallo,

Steuer-Pauschale / im Moment 0,30€ für den KM, wurde schon gesagt.

Niemand (Finanzamt) kann deine wirklich gefahrenen Kilometer nachweisen, zumal dort auch Beratungsfahrten, Kundenbesuche oder auch Einkäufe verrechnet werden können, Dabei solltest (müsstest) du ein FAHRTENBUCH führen. Das ist nicht wirklich kompliziert, hat aber den Vorteil das deine Fahrten Privat/Gewerbe genau "gelistet" sind.

Du kannst es Pauschal machen, wie DDD schon sagte, oder eben genau über das Fahrtenbuch. Aber: deine GEZ ändert sich für deinen PKW (muss bei Gewerbe pro Gerät bezahlt werden), und deine Versicherung für den PKW sollte auch verändert werden, weil: ganz klar zwischen Privater und Gewerblicher Nutzung unterschieden wird - bitte beachten.
Falls du nämlich mal ein Unfall hast, kannst du bei gewerblicher Nutzung wesentlich höher Ansprüche geltend machen - der PKW muss aber als solcher "gemeldet" sein.

Auch musst du beachten, wenn du mal Material transpotierst, unterliegt dein PKW anderen Anforderungen: das Equipment muss "FACHGERECHT" transpotiert werden, sonst großer Ärger bei einem Unfall - denn die Versicherung könnte (kann) jede Schadensbegleichung ablehnen, wenn dein Equipment durch die Frontscheibe kommt, und jemanden erschlägt.
Da wird auf jeden Fall zwischen Privat/Gewerbe unterschieden.

Ansonsten: Steuerberater finde ich gut, aber ein jeder kann sich in solch "leichten" Steuerfragen ganz schnell im Internet schlau machen.

www.klicktipps.de/gewerbe2 - nur mal als Tip(p)

Gruß
 

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