@ Stacho:
Es kommt (wie die Juristen sagen) immer darauf an....
In einem Fall, in dem Equipmet beschädigt wird und
- der Verursacher nicht bekannt ist.
oder
- den Verursacher kein Verschulden trifft,
dann ist eine solche Equipmentversicherung sicher sinnvoll und wird auch eintreten.
Habe ich aber jamanden, der eine fremde Sache schuldhaft beschädigt hat, so richtet sich mein Anspruch als Eigentümer dieser Sache gegen den Verursacher des Schadens.
Eine Equipmentversicherung wird in einem solchen Fall (wenn man ihn der Versicherung wahrheitsgemäß vorträgt) auch die Leistung verweigern.
Eine solche Equipmentversicherung, wie Du sie angesrichen hast, kannst Du wohl am ehesten mit der Vollkaskoversicherung bei einem KFZ vergleichen.
Diese wird auch nicht zahlen, wenn Du ihr meldest, dass Dir jemand in den Wagen gefahren ist. (ausgenommen natürlich der Fall des unbekannten Verursachers).
... und glaub' mir: Ich bin zwar nicht im Equipment-Verleihgewerbe tätig, aber auch ich weiß, vovon ich rede. (und das, was Monodome schreibt, hat auch Hand und Fuß)
P.S.:
In der Praxis mag es zwar durchaus so laufen, dass der Equip-Verleiher seine Schäden über seine Versicherung laufen lässt. (Stichwort: "Kundenservice" - Man will seinen Kunden nicht mit "sowas" behelligen.)
Die Frage ist dann natürlich, ob dann gegnüber der Versicherung immer wahrheitsgemäße Schilderungen des Sachverhaltes abgegeben werden. Oder ob der Sachverhalt nicht so dargestellt wird, dass die Versicherung auch zahlt. (z.B. durch Schilderung einer Beschädigung durch unbekannten Verursacher)
Mit "getürkten" Versicherungsmeldungen sollte man übrigens vorsichtig sein. Man kann dabei schnell in eine Betrugsvorfurf hineingeraten. (Achtung: Bitte nicht falsch verstehen! - Ich möchte hier niemandem etwas unterstellen)
EDIT:
... und nochwas Stacho:
Das, was in Deiner Signatur steht, ist natürlich auch wahr.....