Equipment-Haftungsvertrag für öffentliche Veranstaltung

Wenn Korinthenkacken, dann gleich richtig ;)


Ich mag Deine Einstellung :d


Gestatte mir daher bitte, mein bescheidenes Häufchen beizufügen:


Laut meinem Dozenten damals reicht tatsächlich das gemeinsame Handeln vollkommen aus um eine GbR zu gründen. Auch eine WG stellt zum Beispiel eine GbR dar, was in der Haftung nach außen Konsequenzen haben kann, die den wenigsten bewusst sind... ;)

Siehe Wikipedia (ich weiß, Palandt gibt mehr Korinthenkackerpunkte...)

"Auch beim Zusammenschluss zu einer Wohngemeinschaft, einer Fahrgemeinschaft, einer Spiel- oder Tippgemeinschaft oder einem Investment Club kann es sich um eine GbR handeln; der „gemeinsame Zweck“ muss also nicht beruflicher Natur sein." (http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_bürgerlichen_Rechts_(Deutschland))
 
Und genau darauf wollte ich hinaus ;)
 

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