Eigener Mixer im Club. Wer haftet bei Schaden?

monostone

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Hi, hätte auch mal eine rechtliche Frage.

Wenn ich jetzt z.B. morgen einen Gig hätte und meinen eigenen Mixer dahin mitnehme, wer bezahlt für einen Schaden, wenn ein Gast mir ein Bier reinkippt oder so? Muss ja noch nicht mal absichtlich sein, aber wenn es passiert, dann passiert es. Was kann man dann tun?

Ich weiß, es gibt den Thread "Bier ins Mischpult gelaufen" aber so richtig aufgeklärt fühle ich mich jetzt nicht.

Also, wenn hier hinterher EINE klare und RICHTIGE Antwort steht, bin ich schon zufrieden.

MfG
 
kommt drauf an.

bringst du deinen eigenen mit, weil dir der dortige nicht zusagt oder
du deinen eigenen unbedingt nutzen willst?
- dann pech gehabt

sollst du deinen mitbringen, weil im club (gig) keiner verfügbar ist wird
die haftung im vertrag geregelt sein (bez. sollte sie sein).
- dann haftung entsprechend regelung

bez. der haftung durch einen gast wurde ja im anderen thread schon angerissen.
- gast - alkohol - fahrlässig - private haftung durch den gast
 
So würde auch meine Antwort aussehen.

Es haftet zunächst mal der Verursacher des Schadens, also der Bierverschütter.
Sollte der nicht mehr feststellbar/auffindbar sein oder man sich seiner nicht habhaft werden können, wird es ein Fall für die Veranstalter-Haftpflicht.
Natürlich solltest du mit deinem "Auftraggeber" vorher vereinbart haben, dass du dein Equpiment mitbringen und benutzen darfst.
Sonst könnte ja jeder einfach nen alten kaputten Mixer mitnehmen, unbemerkt was reinkippen (damits frisch nass is) und sich dann von der Haftpflicht des VA nen neuen zahlen lassen...
 
Wer so was bei einem professionellen Arrangement nicht im Vorfeld vertraglich regelt hat imho selbst Schuld. ;)
 

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