Eigene Mixes/Remixes auf HP veröffentlichen???

C

Cromaz

Mitglied
Dabei seit
20 Mrz 2006
Beiträge
6
Reaktionen
0
Ort
Augsburg
Hi,

ich hab da mal ne frage, und zwar: darf ich meine eigenen Mixes bzw. Remixes auf meiner Homepage frei zum download zur verfügung stellen? Ich hab nämlich jetzt schon paar mixes hingelegt (mit tracktor dj-studio) und meine page wär auch bald fertig. Darf ich das oder gibt das ärger? :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
kk, dann mach ich einfach pw auf den downloadlink druf und dann passts oder?
 
Cromaz schrieb:
kk, dann mach ich einfach pw auf den downloadlink druf und dann passts oder?

Das ändert nichts an dem Status "Illegal". Du darfst sowas nur zum privaten Gebrauch machen und sobald das File im Internet über eine öffentliche Adresse abrufbar ist, ist nichts mehr privates daran.
 
whooot? wie ist das dann gemeint mit per passwort schützen? Und was ist, wenn ich nen torrent/emule/... file drauflege und es dann p2p share?
 
Zuletzt bearbeitet:
Cromaz schrieb:
whooot? wie ist das dann gemeint mit per passwort schützen?

Wenn du das File per PW schütz, kann es ja technisch gesehen sonst keiner runterladen und somit auch keiner das File prüfen, der dir da an den Karren pi**en könnte. Wo kein Kläger da kein Richter.

Aber rechtlich gesehen ist es trotzdem illegal weil du ein MP3 File zum download anbietest.

Eun es per P2P zu sharen ändert daran auch nichts. Es bleibt dabei. Die einzige Möglichkeit ist es (wiederum rechtlich gesehen!!!) wenn du dein Set via Email an einen Freund schickst, damit er es sich mal anhört.
 
ich hab auch EIN ! mixtape zum runterladen angeboten.. und nu hab ich diesen Rasch-Wixxxer der sony/warner etc vertritt am Arsch.. es ist wirklich Vorsicht geboten.
 
DR. VIBES schrieb:
ich hab auch EIN ! mixtape zum runterladen angeboten.. und nu hab ich diesen Rasch-Wixxxer der sony/warner etc vertritt am Arsch.. es ist wirklich Vorsicht geboten.

Was heist du hast ihn am arsch? Musst du Strafe zahlen, oder verwarnung oder was?
 
moriv schrieb:
Wenn du das File per PW schütz, kann es ja technisch gesehen sonst keiner runterladen und somit auch keiner das File prüfen, der dir da an den Karren pi**en könnte. Wo kein Kläger da kein Richter.

Aber rechtlich gesehen ist es trotzdem illegal weil du ein MP3 File zum download anbietest.

Eun es per P2P zu sharen ändert daran auch nichts. Es bleibt dabei. Die einzige Möglichkeit ist es (wiederum rechtlich gesehen!!!) wenn du dein Set via Email an einen Freund schickst, damit er es sich mal anhört.

Das mit dem P2P haste falsch verstanden aber egal ist eh ne doofe idee. Das mit dem Passwort wollte ich so machen, dass man mich per mail anschreiben muss, und gebe dann das pw frei (somit ist es doch keine veröffentlichung meiner mixes oder). ICH SCHICK DOCH KEINE 50MB FILE MIT ISDN AN ALLE MEINE LEUTE?!?!?!? ...ich hab kein LSD..
 
Die Tracks sind urheberrechtlich geschützt, das ändert nichts daran wie du sie versendest, verschickst oder beamst.

Aber ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, das Livesets welche im Radio ausgestrahlt worden sind zur freien Verfügung der Allgemeinheit sind. Aber ich kann leider keine Quelle benennen noch bin ich mir da 100 % sicher.
Aber selbst wenn dies der Fall sein sollte, hast du davon auch nix.

Denke einfach immer daran: Wo kein Kläger da kein Richter

Was anderes kann ich dazu auch nicht mehr beisteuern.

...ich hab kein LSD

Lass doch mal die Drogen ausm Spiel ;)
 
Du musst es ja nicht an jeden Schicken, du kannst es ja hoch laden und dann den Link + Passwort an die Leute weitergeben die es haben sollen.
Wenn du nämlich nichtmal einen Link online stellst kann dir von der Seite her keiner was, weils keiner weiß.
 
Mir wurde mal erzählt das man den Mix eines Djs als "Livemusikstück" titulieren kann, was somit eigentlich Urheberrechtlich frei sein müsste.
Stimmt das :confused:
 
Tetraden schrieb:
Du musst es ja nicht an jeden Schicken, du kannst es ja hoch laden und dann den Link + Passwort an die Leute weitergeben die es haben sollen.
Wenn du nämlich nichtmal einen Link online stellst kann dir von der Seite her keiner was, weils keiner weiß.

Ich wills ja aber veröffentlichen :D
 
Verspult schrieb:
Mir wurde mal erzählt das man den Mix eines Djs als "Livemusikstück" titulieren kann, was somit eigentlich Urheberrechtlich frei sein müsste.
Stimmt das :confused:

Denk mal ein wenig nach:

Warum sollte ein Livestück eines DJs urheberrechtlich frei sein, wenn er nicht seine eigene Musik live spielt (darum heisst es doch "Mix") ;)

Ich kann nicht bei anderen klauen, es öffentlich live aufführen und als mein eigenes präsentieren...

Livemusik bedeutet, dass Du Musik live performst, die auch von Dir selbst gemacht ist.

Nicht zu verwechseln mit einem DJ Live-Set.

Diese ganzen Märchen, die da im Netz umherwandern, sind alles selbstgemachte Enten, die eben leider Gottes ähnlich wie bei Hoaxes immer wieder "Dumme" finden, die das glauben.
 
da ich es jetzt endlich geschaft habe eins meiner Mixtapes mit flash zu streamen auf meiner Hompage ohne Möglichkeit des irgendwei runter zu laden, stellt sich mir jetzt die frage ob das Gema technisch in Ordnung geht oder ob ich da jetzt pro vermixten titel 25 Euro pro Jahr abdrücken muss?

ich "streame" des mit 64Kbit/s MP3 44.1. Khz da haben 20 Minuten gerade mal 9 MB ... der track taucht im Quelltext nicht auf sondern nur der name der playlist die den Flashplayer den Mp3 Song nennt jdeoch nicht ersichtlich für den Quelltext/Hompage betrachter....

Habe auf der Gema Seite leider nur foglendes gefunden...
http://www.gema.de/media/de/online/gema_infoblatt_dj-mixe.pdf

Jetzt frage ich mich ob das nicht vielleicht doch flüchtig ist...
ob ich den stream vielleicht nicht automatisch starten sollte sondern neben der PLay taste einen Rechtlichen hinweis dazu schreibe oder ob ich um eine Anmeldung nicht drumrum kommen würde...

Sollte darüber einer bescheit wissen,... bitte um Nachhilfe!
 
Tach auch

sehr geiler Thread weil ich das auch vorhatte.
Gut nach dem ganzen hin und her würd ich jetzt gerne das mixtape als hintergrund auf meiner page laufen lassen und bei anfrage diese dann per e-mail veschicken. Einige dj kolegen machen dies nämlich auch die frage nach der gema kläre ich heut abend mit nem Kolegen.
Wie sieht es denn aus mit so einer art web radio wenn sowas möglich ist ????

LG Guard



3. Platz wir sind dabei
 
Deckfreak schrieb:
ob das Gema technisch in Ordnung geht oder ob ich da jetzt pro vermixten titel 25 Euro pro Jahr abdrücken muss?

pro Monat! und nicht pro Jahr ;) (auf 1000 Downloads im Jahr begrenzt)
lt. neuesten Stand der GEMA, kann man das individuell nach Einholung der Bearbeitungsrechte aushandeln.

Und Du brauchst die Erlaubnis aller GEMA Labels dazu, um die Bearbeitungsrechte zu haben, da Du ja im Mix diese Stücke veränderst.

Sonst siehe GEMA Informationsblatt, in dem ja dort alles drinnensteht.

Wenn man sich nicht sicher ist, bitte einfach dort anrufen und nicht ständig dritte Personen fragen, um sich darin in falscher Sicherheit zu wiegen.

Die Leute reden viel, wenn der Tag lang ist, die GEMA nicht, die sagt Dir, was Sache ist ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Mando schrieb:
Wenn man sich nicht sicher ist, bitte einfach dort anrufen und nicht ständig dritte Personen fragen, um sich darin in falscher Sicherheit zu wiegen.

schon passiert:

"vielen Dank für Ihre Anfrage.

Erst wenn Sie die in unserem Infoschreiben zu DJ-Mixen aufgeführten Bearbeitungs- und Leistungsschutzrechte ordnungsgemäß bei den jeweiligen Rechteinhabern erworben haben, kann eine Lizenzierung der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte bei der GEMA vorgenommen werden.

Sollte der Rechteerwerb nicht erfolgt sein, können Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche gegen Sie geltend gemacht werden. Darum raten wir Ihnen, die Rechte, die ausdrücklich nicht von der GEMA wahrgenommen werden, vor der Bereitstellung im Internet vollumfänglich zu erwerben.

Mit freundlichen Grüssen"


Na servus... sage ich da nur.... also dann doch lieber nur einen unerkennbaren Loop alles andere wird ja zum Spießrutenlauf und zum Faß ohne Boden Geld tecnisch...
 
Deckfreak schrieb:
Na servus... sage ich da nur.... also dann doch lieber nur einen unerkennbaren Loop alles andere wird ja zum Spießrutenlauf und zum Faß ohne Boden Geld tecnisch...

Es ist ein Fass ohne Boden, daher empfehle ich jeden DJ einfach auf Passwortanfrage die Mixes mit einem Passwort zu ersehen.

So melden sich nur die Leute die wirklich daran interessiert sind, Deine Mixe zu hören.

Sowas (öffentlicher Download u. Stream) können sich meist nur namhafte DJs leisten, die ein leichtes Spiel bei den Einholungen der Bearbeitungsrechte der Labels haben.

Ebenso das endlose Märchen, dass der Mix erlaubt ist, wenn man ihn als "Promo Mix" auf der Page ankündigt und zum Download verlinkt (was ich bis jetzt noch auf zahllosen DJ Pages gesehen habe)

Früher oder Später wird bei all diesen DJs dann das große Gejammere anfangen, wenn sie die ersten Unterlassungs- und Schadensanspruchklagen ins Haus geflattert kriegen. Da hilft dann auch ein "das hab ich nicht gewusst" nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und was is mit CDs die man "verteilt" als Demotape? Ich schreib auch immer drauf dasses Promo is, und nicht verkauft oder kopiert werden darf! :(
 
FDW schrieb:
Und was is mit CDs die man "verteilt" als Demotape? Ich schreib auch immer drauf dasses Promo is, und nicht verkauft oder kopiert werden darf! :(

Da gilt das gleiche wie bei einer HP, da Du diese CDs in der Öffentlichkeit fremden Menschen kostenlos zugänglich machst.

Möchtest Du dies tun, ist es der gleiche Vorgang wie bei einem Mix auf einer HP.

Der Rest bleibt im persönlichen Ermessen, inwieweit Du diese CDs _privat_ verteilst.

Dieses ständige Märchen von dieser "Promo" Mache ist absoluter Blödsinn, aber anscheinend hat sich das bis Heute noch nicht durchgerungen, dass man auch für Promos zahlen muss, ausser es handelt sich um eine Eigenproduktion, die man bei der GEMA als Promo in limitierter Auflage freistellen kann (Künstler, Labels, Magazine), wenn es sich NICHT um einen Mix von fremden GEMA Material handelt.

Dein Mix präsentiert schliesslich eine "Compilation" von fremden GEMA Material, woran die Labels/Künstler nicht verdienen und fremde Leute damit kostenlosen Zugang zu diesem Material bekommen .

Fakt ist, DJs dürfen in keinster Weise öffentlich ihre Mixe (GEMA Material) ohne Gebühren kostenlos anbieten.

Erlaubt ist lediglich die Verteilung von gemafreien, Netaudio und Netlabel Material, sofern dieses auch namentlich benannt wird (Playlist, Quelle).

Bedank Dich bei der GEMA dafür ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Dacht ich mir schon! Jetzt kann man natürlich einen Discothekenbetreiber als Bekannten bezeichnen ;)

Naja... Ich werds weiter verteilen als Eigenwerbung. Gehe ja nicht durch die Straßen und baller die CDs per Konfettikanone in die Luft :rolleyes:
 

Neue Themen


Zurück
Oben