G
Gast 8575
Guest
Also, da ist eine ganze Menge draus geworden! Die anderen werden dich alsbald aufklären... Ich halte mich bewusst zurück, um anderen den Vortritt zu lassen
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
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Auflegetechnisch sind wir bestens bedient, bist aber als Gast selbstverständlich gerne gesehen...würde gerne kommen und ggf. auch ein bisschen auflegen.
mein account geht da auch nich mehr
Bei dir war das glaube ich aufgrund eines Auto-deletes, wegen zu lange offline, soweit ich weiß
Immer noch besser, als alt genug sein, aber zu weit weg zu wohnen (england) und zudem noch im abi stress stecken.******e da wohnt man ne viertel stunde weg und ist noch zu jung um rein zu kommen
Naja nächsts Jahr dann vll! Übrigens cooles Website, macht ja schon fast der Sensation Black Konkurenz
MFG Slaven
Immer noch besser, als alt genug sein, aber zu weit weg zu wohnen (england) und zudem noch im abi stress stecken.
kannst ja aufm acker raven. vielleicht drehen sie einen lautsprecher so hin, dass du draußen mitrocken kannst ;-)
Tüdelü...
Das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist am 01. April 2003 in Kraft getreten.
Nach dem neuen JuSchG (§ 5, Abs. 1-3) ist es nunmehr Jugendlichen zwischen
16 und 18 Jahren erlaubt, sich auch nach 24:00 Uhr in einer Diskothek aufzuhalten, wenn Sie entweder:
Zum Thema "erziehungsbeauftragte Person": Die Neuregelung verlangt ein erhöhtes Maß an Verantwortung. Die erziehungsbeauftragte Person trägt beispielsweise Sorge dafür, dass sich die anvertrauten Minderjährigen in der Diskothek nicht betrinken und zuverlässig wieder nach Hause kommen.
- in Begleitung eines nachweislich Personensorgeberechtigten (Eltern, Elternteil / JuSchG §1, Abs. 1 Nr. 3) oder
- eines nachweislich Erziehungsbeauftragten (Vertrauensperson, Freunde, ... / JuSchG §1, Abs. 1 Nr. 4) unter Vorlage einer Vollmacht
So mal frei kopiert von nem Laden hier in der Gegend der das mitmacht. Also kann die Personensorgepflicht theoretisch jeder Volljährigen Person übertragen werden.
Lehrer zB haben da meines Wissens nach ne Sonderstellung, denen wird des automatisch Übertragen wenn du dich in der Schule befindest,wenn die Eltern sich einverstanden erklären das man die Klassenreiche/ausflug/ect mitmacht ist des dadrin enthalten.
Ist der Enkel mit Oma/Opa unterwegs wird sie für gewöhlich als gegeben angenommen, auch wenn die dann keinen offiziellen Schrieb dabeihaben.
Zum einen ist es aber mit so einer Erklärung für die Disco keine Pflicht die Jugendlichen reinzulassen, zum anderen sollte man sich als erziehungsbeauftragte Person auch darüber klar sein das man in dem moment die Aufsichtspflicht hat und dementsprechend sich auch sehr schnell einiges an Ärger einhandeln kann.
Die sehr beliebten scherze das die Kiddies vor der Disco sich einen Volljährigen schnappen nach dem Motto "nimmste mich mit rein, musst da nur mal deinen Namen eintragen" sollte man also lieber lassen.
Hoffe mal des hat weitergeholfen.
MfG
DJD
(Die Voraussetzung ist natürlich das die netten Organisatoren das erlauben! *Liebguck*)
ich würde es eher als Ravedome bezeichnen *gg*