Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
endless-dial schrieb:die verhaftung halte ich für mehr als gerechtfertigt, denn die vorläufige festnahme nach § 127 StPO ist gerechtfertigt, wenn jemand auf frischer tat einer strafttat ertappt wurde, gefahr im verzug ist und flucht oder verdunkelungsgefahr besteht.
Nö, sonst könnten die dich ja auch "bestrafen" wenn du 2 Radios gleichzeitig laufen lässt und somit aus den 2 verschieden Liedern ein "Bootleg" entsteht...wenn ich in nem club platten schraub und übergänge bastel, verändere ich dann bereits das original dermaßen dass ich dafür eine schriftliche genehmigung bräuchte?