Du mußt Dir auf jeden Fall bei Deinem jetzigen Arbeitgeber eine Erlaubnis für eine Nebenbeschäftigung und auch für das Gewerbe einholen.
Es kann sein, daß er Dir das verbietet. Kann auch sein, daß er Dich irgendwann rausschmeißt. Wie gesagt: Kann sein, muß aber nicht.
Wie es sich mit der Versteuerung hält, weiß ich nicht. Ich denke aber, daß bei einem solchen Einkommen auch Steuern fällig werden.
Gerätschaften kannst Du nur über drei Jahre abschreiben. Allerdings müssen sich dessen Steuern mit den eingenommen Steuern rechnen lassen. Soll heißen: Wenn ich nicht Einnehme, kann ich auch nichts Abschreiben.
Wohnung kannst Du nicht abschreiben, es sei denn, Du hast ein Arbeitszimmer. Dieses muß als solches erkennbar sein und darf keine Schlafmöglichkeit aufweisen. Diesen einen Raum kann man absetzen. CD*s und Platten natürlich auch. Klamotten ist immer so eine Sache. Geht aber bestimmt anteilsmäßig.
Es kann sein, daß er Dir das verbietet. Kann auch sein, daß er Dich irgendwann rausschmeißt. Wie gesagt: Kann sein, muß aber nicht.
Wie es sich mit der Versteuerung hält, weiß ich nicht. Ich denke aber, daß bei einem solchen Einkommen auch Steuern fällig werden.
Gerätschaften kannst Du nur über drei Jahre abschreiben. Allerdings müssen sich dessen Steuern mit den eingenommen Steuern rechnen lassen. Soll heißen: Wenn ich nicht Einnehme, kann ich auch nichts Abschreiben.
Wohnung kannst Du nicht abschreiben, es sei denn, Du hast ein Arbeitszimmer. Dieses muß als solches erkennbar sein und darf keine Schlafmöglichkeit aufweisen. Diesen einen Raum kann man absetzen. CD*s und Platten natürlich auch. Klamotten ist immer so eine Sache. Geht aber bestimmt anteilsmäßig.
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