DJ als 400 Euro Job

Muss die Rechnung/Quittung einer bestimmten Form entsprechen oder darf sie formlos sein?

Da bin ich bei nicht-gewerblichen Rechnungen/Quittungen ehrlich gesagt überfragt. Was steht denn alles so auf nem Quittungsblock? Das dürfte ja eigentlich reichen. Aber das würde ich nochmal klären, da ich hier nur vermute. ;)

Ansonsten bei nem Gewerbe:
1. Name und Anschrift des Dienstleisters
2. Name und Anschrift des Empfängers
3. Welche Leistung wurde erbracht
4. Wann wurde diese erbracht
5. Rechnungsbetrag
6. Ausstellungsdatum der Rechnung
7. Die (fortlaufende, einmalige) Rechnungsnummer
8. Steuernummer oder Umsatzsteuernummer
9. Hinweis auf Umsatzsteuerbefreiung
 
Holla die Waldfee, was hier so alles rumgeht.

Zunächst eine private Quittung muss nichts besonderes enthalten. Betrag und Unterschrift und evtl. noch erbrachte Leistung, dass du den Betrag erhalten hast. Reicht vollkommen für den Auftraggeber.

Generell muss man bei dem Thema aufpassen und darf die verschiedenen SAchen nicht vermischen. Betreibst du das DJing wirklich erstmal nur als Hobby und hast mehr Aufwand als Einnahmen, dann brauchst das nicht mal bei der Steuer anzugeben, weil das FA das als Liebhaberei ansieht und deine Ausgaben deine Einnahmen übersteigen.
Bis zu einem bestimmten Betrag, den ich jetzt nicht im Kopf habe, kannst du das zusätzlich in der Steuererklärung angeben und je nachdem, was du sonst noch für Einnahmen hast, fällt dafür Steuern an.

Abgesehen von der Einkommensteuer wechseln wir mal zur Umsatzsteuer. Selbst wenn du nach Einkommensteuer kein Gewinn aus dieser Tätigkeit erzielst, kann es dir passieren, dass du als UNternehmer nach UStG angesehen wirst, wenn du eine Tätigkeit gegen Entgelt nachhaltig ausübst(Einnamenerzielungsabsicht nicht Gewinnabsicht!!). Bestes Beispeil für so etwas hast bei den privaten Ebay-Verkäufen. Was die Nachhaltigkeit anbelangt, so ist das immer ein Streitthema mit dem FA, ab wann etwas nachhaltig ist.

Unabhängig von der Tatsache, ob du jetzt ein Gewerbe anmeldest, übst bei Gewinnerzielungsabsicht nach EStG eine nichtselbständige Tätigkeit aus und als DJ ist das automatisch eine gewerbliche Tätigkeit. Die Anmeldung des Gewerbes dient vorranging anderen Zwecken, dass dir das Gewerbe erlaubt wird, Registierung für Gewerbesteuer,,(wird durch Gemeinde erhoben),etc. Von den Gewerbeämtern geht dann eine automatische Meldung an das FA nach Anmeldung.
Aber wie gesagt, nach Steuergesetz bist du eben auch ohne Anmeldung schon gewerblich tätig. Hier funktioniert die rückwärtige Kommunikation. Hast du das Gewerbe nicht angemeldet, aber du gibst eine Steuererklärung mit gewerblichen Einkünften ab oder das FA kam dir auf die Schliche und du musst das jetzt abgeben, dann wird auch die Bemessungsgrundlade (dein Gewinn) an die Gemeinde gemeldet. Bei der Gewerbesteuer gibt es übrigens auch einen Freibetrag.

Nun zu den 400 Eur. Richtig ist, dass es diesen Betrag vorwiegend im Bereich der gerinfügigen Beschäftigungen (meist im Angestelltenverhältnis, etc.) gibt (Sozialversicherungspflichtig für den Arbeitgeber).
ABER: Es gibt diesen Betrag zufälligerweise auch in der Einkommensteuer im Bereich Einkünften aus z.B. Gewerbebetrieb. 400 EUR Gewinn im JAHR!! aus dieser Tätigkeit sind steuerfrei.

Aber gerade hinsichtlich evtl. künftige Entwicklung deines DJ daseins, Umsatzsteuer, Anschaffungen, etc. und was da noch so alles kommt, sollte es genau überlegt sein, um auch steuerlich das Optimale rauszuholen. Gerade wenn man nebenbei noch einen normalen Job hat.
Übrigens. Den Begriff Nebengewerbe gibt es nicht. Jede Anmeldung beim Gewerbeamt ist ein normales Gewerbe. Wie hier schon erwähnt, gibt es nur den Begriff Kleingewerbetreibender gemäß Umsatzsteuergesetz

So. Nun noch: Ich übernehme keine Gewährleistung für meine Aussagen, und es handelt sich hierbei nicht um eine steuerliche Beratung!! Für zuverlässige Aussagen ist ein Steuerberater zu Rate zu ziehen. Im Falle, dass auch mal Einsätze im Ausland geplant sind, sollte dies auf jeden Fall gemacht werden hinsichtlich Umsatzsteuer, da dann der Sachverhalt wirklich sehr komplex werden kann!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, Danke.

Muss die Rechnung/Quittung (nicht gewerbliche Rechnung) einer bestimmten Form entsprechen oder darf sie formlos sein?

ich helf dir mal!

Mit 20 sollte man allerdings ein bisschen selbstständiger sein, meinst nicht?

@Mana78:
Achtung mit solchen Aussagen wie "Einkünfte als HobbyDJ sind nicht steuerbar wenn die Ausnahmen die Einkünfte übersteigen"; das ist Quark! Die Ausgaben für ein Hobby haben nicht mit den Einnahmen zu tun. Das eine ist privat (was du kaufst geht niemanden was an, außerdem zahlst du ja auch dafür MwSt!), das andere ist Geld verdienen. Und wenn du etwas verdienst
musst du das auch versteuern!

Es gibt aber (wie bereits erwähnt wurde) gewisse Grenzen, ab wann du Steuer für deine Einkünfte zahlen musst. Auch diese Grenzen sind im Inet problemlos zu finden.


Des Weiteren ist jeder, der Geld verdient auch verpflichtet, eine ESt-Erklärung abzugeben, geregelt nach
§56 EStDV und
§46 EStG
 
Jetzt wird wieder von Kleingewerbe und Gewerbetreibenden geschrieben - gerade dass möchte ich doch umgehen!
Der Vorteil liegt auf der Hand: ich kann erstmal gucken ob ich als professioneller DJ zu irgendetwas zu gebrauchen bin, ohne etwas illegales zu machen. Wenn ich ein zwei Gigs für Geld spiele, will ich mich nicht gleich überall anmelden, nur um dann für die nächsten 6 Monate keine Gigs zu kriegen.
Und auch wenn ichs die ersten paar Mal umsonst mache besteht ein gewisses Risiko. Es wird schwer sein gegebenenfalls Kontrolleure davon zu überzeugen dass es mein erster Gig ist und ich es umsonst mache, ehrlich!.. ;)


wenn es nur 1-2 gigs sind dann erfüllt es ohnehin nich die vorgaben für ein gewerbe, ergo musste auch keins anmelden. rechnungen darfst du auch als privatperson schreiben, es sollte nur nicht zur regelmäßigkeit werden !

wenn das ganze allerdings ne nachhaltige tätigkeit werden soll also langfristig angelegt, musst du ein gewerbe anmelden. es sei denn, du schaffst es dein FA davon zu überzeugen, dass du freier künstler. das ist aber meiner erfahrung nach nur schwer machbar.
 
@Mana78:
Achtung mit solchen Aussagen wie "Einkünfte als HobbyDJ sind nicht steuerbar wenn die Ausnahmen die Einkünfte übersteigen"; das ist Quark! Die Ausgaben für ein Hobby haben nicht mit den Einnahmen zu tun. Das eine ist privat (was du kaufst geht niemanden was an, außerdem zahlst du ja auch dafür MwSt!), das andere ist Geld verdienen. Und wenn du etwas verdienst
musst du das auch versteuern!

Es gibt aber (wie bereits erwähnt wurde) gewisse Grenzen, ab wann du Steuer für deine Einkünfte zahlen musst. Auch diese Grenzen sind im Inet problemlos zu finden.

Zunächst. Aufpassen mit den Wörtern Einkünften und Einnahmen. Das sind steuerrechtlich zwei komplett verschiedene Sachen. Einkünfte ist dein Gewinn oder Verlust.

Eine Einnahme stellt lediglich den Zahlungsfluss dar, dass du Entgelt erhältst und sagt nichts über Gewinn und Verlust aus. Daher auch mein Wort Einkünfte nur im Zusammenhang bei der Eintragung bei der Einkommensteuererklärung!


Also wenn du Plattenspieler kaufst, CD Spieler, Lieder zum Auflegen, etc. und hast dafür Rechnungen und das sind für dich Kosten aus der DJ Tätigkeit. Entweder direkte Kosten oder aber über Abschreibung bei Anlagegütern wie CD-Player.
Übersteigen diese Ausgaben deine Einnahmen aus der DJ Tätigkeit, sind das Einkünfte(besser Verluste), die du nicht anzugeben brauchst für den Fall, dass du kein Gewerbe angemeldet hast. Die Belege sind natürlich trotzdem als Besteuerungsgrundlage für den Falle einer Prüfung aufzubewahren.

Und wenn du das nicht glaubst, dann mach das Spiel mal anders rum und melde es als Gewerbe an. Du kannst gar net so schnell schauen, wie dir das Finanzamt nach 3-4 Jahren den Hahn zudreht, weil du aus dieser Tätigkeit nur Verlust machst. Der Fachjargon dafür ist Liebhaberei, sprich Hobby.

Und pass bitte mit dem Begriff versteuern und Einkommensteuer und Umsatzsteuer auf. Das sind zwei komplett verschiedene Welten!!
Selbst wenn du keine Gewinnerzielungsabsicht nach EStG hast und somit hier nichts versteuern musst, kann dich das FA nach UStG als Unternehmer betrachten und dich der Umsatzsteuer unterwerfen (Kleinunternehmerschaft kann weiterhin beantragt werden).
So und das nach UStG ist unabhängig nach Gewinnerzielungsabsicht, sondern regelt sich allein nach Einnahmen. Sprich gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gegen Entgelt zur EINNAHMENerzielungsabsicht. Und nach UStG ist gewerbliche Tätigkeit rein auf die Ausübung abgezielt, nicht auf die Anmeldung. Und die DJ Tätigkeit ist eine gewerbliche Tätigkeit.

Ein Blick in §2 UStG bewirkt da wahre Wunder.....


wenn es nur 1-2 gigs sind dann erfüllt es ohnehin nich die vorgaben für ein gewerbe, ergo musste auch keins anmelden. rechnungen darfst du auch als privatperson schreiben, es sollte nur nicht zur regelmäßigkeit werden !

wenn das ganze allerdings ne nachhaltige tätigkeit werden soll also langfristig angelegt, musst du ein gewerbe anmelden. es sei denn, du schaffst es dein FA davon zu überzeugen, dass du freier künstler. das ist aber meiner erfahrung nach nur schwer machbar.

Jep da stimme ich dir voll und ganz zu.


Und wieder mal. Es handelt es sich hier nicht um eine steuerliche Beratung, ich übernehme keinerlei Gewährleistung für meine Aussagen.

EDIT:
@BI
Definiere Geld verdient: Gewinn machen? Dann bin ich bei dir

Auf Dauer Verlust aus der Tätigkeit?
Dann
BFH 24.8.2000 – IV R 46/99
BFH 26.2.2004 – IV R 43/02
§ 12 EStG
 
Zuletzt bearbeitet:
Zunächst. Aufpassen mit den Wörtern Einkünften und Einnahmen. Das sind steuerrechtlich zwei komplett verschiedene Sachen. Einkünfte ist dein Gewinn oder Verlust.
Sorry, hast Recht! Mein Fehler! Diesmal hab ich bei den Begrifflichkeiten geschludert... :eek:
Also wenn du Plattenspieler kaufst, CD Spieler, Lieder zum Auflegen, etc. und hast dafür Rechnungen und das sind für dich Kosten aus der DJ Tätigkeit. Entweder direkte Kosten oder aber über Abschreibung bei Anlagegütern wie CD-Player.
Übersteigen diese Ausgaben deine Einnahmen aus der DJ Tätigkeit, sind das Einkünfte(besser Verluste), die du nicht anzugeben brauchst für den Fall, dass du kein Gewerbe angemeldet hast. Die Belege sind natürlich trotzdem als Besteuerungsgrundlage für den Falle einer Prüfung aufzubewahren.
Und wenn du das nicht glaubst, dann mach das Spiel mal anders rum und melde es als Gewerbe an. Du kannst gar net so schnell schauen, wie dir das Finanzamt nach 3-4 Jahren den Hahn zudreht, weil du aus dieser Tätigkeit nur Verlust machst. Der Fachjargon dafür ist Liebhaberei, sprich Hobby.
Ist völlig Richtig. Darauf einzugehen macht aber nur Sinn, wenn auch ein Gewerbe angemeldet ist (was der TE ja umgehen will, aus welchem Grud auch immer!?). Außerdem gibts hierzu ja mehr als genug Fredds diesbezüglich ;)

Und pass bitte mit dem Begriff versteuern und Einkommensteuer und Umsatzsteuer auf. Das sind zwei komplett verschiedene Welten!!
Korrekt! hab ich das etwa vermischt? Nö.

... Und die DJ Tätigkeit ist eine gewerbliche Tätigkeit.

Daher ist diese Tätigkeit anmeldepflichtig!

EDIT:
@BI
Definiere Geld verdient: Gewinn machen? Dann bin ich bei dir
Exakt das ist gemeint! Ich verdiene keinen Verlust, dafür bin ich zu gut! :D

...Betreibst du das DJing wirklich erstmal nur als Hobby und hast mehr Aufwand als Einnahmen, dann brauchst das nicht mal bei der Steuer anzugeben, weil das FA das als Liebhaberei ansieht und deine Ausgaben deine Einnahmen übersteigen.
Und genau da steckt der Wurm drin! vgl. UStG, §1 ff.

Das geht aber denke ich hier zu weit!

Ansonsten gehe ich mit dir konform! :D


@TE: Ich verstehe immernoch nicht, warum du kein Gewerbe anmelden willst! Als Kleinunternehmer-- was gibts da für nen Papierkram??? :confused:
 
Na dann haben wir beide ein wenig aneinander vorbeigeschrieben. :)

Nur eins. Auf deinen letzten Absatz hin. Du verweist ja auf UStG §1. Den Begriff Liebhaberei gibt es so gesehen nur im Einkommensteuerrecht. Selbst wenn dort dauerhafte Verluste dem privaten Bereich, sprich Hobby zugeordnet werden, kann das UStG trotzdem sagen, dass du Unternehmer und somit USt-pflichtig bist.
Oder hab ich dich da jetzt falsch verstanden, und du hast damit genau das aussagen wollen? :)


Mir schon klar, dass der TE sowas am Fiskus vorbei machen will. Mit der Darstellung wollt ich ihm nur klar machen, was alles passieren kann und wie die Sachlage ist bzw. sein könnte. Ich weiß ja offiziell nix :)
Zudem unterstütze ich diese Einstellung auch null. Aber das muss jeder mit sich selbst ausmachen.
 
...Nur eins. Auf deinen letzten Absatz hin. Du verweist ja auf UStG §1. Den Begriff Liebhaberei gibt es so gesehen nur im Einkommensteuerrecht. Selbst wenn dort dauerhafte Verluste dem privaten Bereich, sprich Hobby zugeordnet werden, kann das UStG trotzdem sagen, dass du Unternehmer und somit USt-pflichtig bist.
Oder hab ich dich da jetzt falsch verstanden, und du hast damit genau das aussagen wollen? :)
Rischtisch!

& genau da lagen meine Zahnschmerzen mit deiner Aussage ;)

Aber jetz isses ja geklärt!
 

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