@Mana78:
Achtung mit solchen Aussagen wie "Einkünfte als HobbyDJ sind nicht steuerbar wenn die Ausnahmen die Einkünfte übersteigen"; das ist Quark! Die Ausgaben für ein Hobby haben nicht mit den Einnahmen zu tun. Das eine ist privat (was du kaufst geht niemanden was an, außerdem zahlst du ja auch dafür MwSt!), das andere ist Geld verdienen. Und wenn du etwas verdienst
musst du das auch versteuern!
Es gibt aber (wie bereits erwähnt wurde) gewisse Grenzen, ab wann du Steuer für deine Einkünfte zahlen musst. Auch diese Grenzen sind im Inet problemlos zu finden.
Zunächst. Aufpassen mit den Wörtern Einkünften und Einnahmen. Das sind steuerrechtlich zwei komplett verschiedene Sachen. Einkünfte ist dein Gewinn oder Verlust.
Eine Einnahme stellt lediglich den Zahlungsfluss dar, dass du Entgelt erhältst und sagt nichts über Gewinn und Verlust aus. Daher auch mein Wort Einkünfte nur im Zusammenhang bei der Eintragung bei der Einkommensteuererklärung!
Also wenn du Plattenspieler kaufst, CD Spieler, Lieder zum Auflegen, etc. und hast dafür Rechnungen und das sind für dich Kosten aus der DJ Tätigkeit. Entweder direkte Kosten oder aber über Abschreibung bei Anlagegütern wie CD-Player.
Übersteigen diese Ausgaben deine Einnahmen aus der DJ Tätigkeit, sind das Einkünfte(besser Verluste), die du nicht anzugeben brauchst für den Fall, dass du kein Gewerbe angemeldet hast. Die Belege sind natürlich trotzdem als Besteuerungsgrundlage für den Falle einer Prüfung aufzubewahren.
Und wenn du das nicht glaubst, dann mach das Spiel mal anders rum und melde es als Gewerbe an. Du kannst gar net so schnell schauen, wie dir das Finanzamt nach 3-4 Jahren den Hahn zudreht, weil du aus dieser Tätigkeit nur Verlust machst. Der Fachjargon dafür ist Liebhaberei, sprich Hobby.
Und pass bitte mit dem Begriff versteuern und Einkommensteuer und Umsatzsteuer auf. Das sind zwei komplett verschiedene Welten!!
Selbst wenn du keine Gewinnerzielungsabsicht nach EStG hast und somit hier nichts versteuern musst, kann dich das FA nach UStG als Unternehmer betrachten und dich der Umsatzsteuer unterwerfen (Kleinunternehmerschaft kann weiterhin beantragt werden).
So und das nach UStG ist unabhängig nach Gewinnerzielungsabsicht, sondern regelt sich allein nach Einnahmen. Sprich gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gegen Entgelt zur EINNAHMENerzielungsabsicht. Und nach UStG ist gewerbliche Tätigkeit rein auf die Ausübung abgezielt, nicht auf die Anmeldung. Und die DJ Tätigkeit ist eine gewerbliche Tätigkeit.
Ein Blick in §2 UStG bewirkt da wahre Wunder.....
wenn es nur 1-2 gigs sind dann erfüllt es ohnehin nich die vorgaben für ein gewerbe, ergo musste auch keins anmelden. rechnungen darfst du auch als privatperson schreiben, es sollte nur nicht zur regelmäßigkeit werden !
wenn das ganze allerdings ne nachhaltige tätigkeit werden soll also langfristig angelegt, musst du ein gewerbe anmelden. es sei denn, du schaffst es dein FA davon zu überzeugen, dass du freier künstler. das ist aber meiner erfahrung nach nur schwer machbar.
Jep da stimme ich dir voll und ganz zu.
Und wieder mal. Es handelt es sich hier nicht um eine steuerliche Beratung, ich übernehme keinerlei Gewährleistung für meine Aussagen.
EDIT:
@BI
Definiere Geld verdient: Gewinn machen? Dann bin ich bei dir
Auf Dauer Verlust aus der Tätigkeit?
Dann
BFH 24.8.2000 – IV R 46/99
BFH 26.2.2004 – IV R 43/02
§ 12 EStG