DJ als 400 Euro Job

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wetinprison

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Grützi.

Ich habe mir jetzt mehrere Threads und "Tutorials" zum Thema Recht bzw. Steuerabgaben aber eine Frage konnte ich mir anhand der Infos doch nicht beantworten: wenn ich als DJ unter bzw. genau 400 Euro verdiene, muss ich dafür irgendetwas anmelden? Ich kann ja schlecht meine Lohnsteuerkarte mit mir rumschleppen bzw. unzählige Kopien für jeden einzelnen VA, oder?! Ich kann allerhöchstens eine Quittung schreiben bzw. verlangen, aber wem gebe ich diese?
Angenommen natürlich ich habe sonst kein weiteres Einkommen bzw. nur einen weiteren sozialbeitraspflichtigen Job.

Ich bin gerade dabei Sets zu erstellen um mich damit mal zu bewerben bzw. Promo zu machen und beschäftige mich jetzt mit dem finanziellen. Gerade am Anfang wäre es doch Ideal, weil ich mir dann ein genaues Bild von der Tätigkeit und von meinem eigenen Können machen kann, ohne mich mit diesem Steuerkram befassen zu müssen.

Weiss einer Rat? Oder gerne auch einen Verweis auf einen Thread wo genau dies besprochen wurde. Danke.
 
nebengewerbe, ca. 17000 euro im jahr steuerfrei, genauere zahlen bekomme ich noch, hab gerade angemeldet ;-)
 
Ich kenn das nur so:

Ab zum Gewerbeamt und nen Kleingewerbe anmelden. Dann nach jedem Gig eine Rechnung mit Steuernummer ausstellen und je eine Kopie dem Finanzamt und Club geben.

Und das auch bei unter 400 Euro Einnahmen pro Monat. So wurde es mir erklärt und so mache ich das auch. Sollte es anders gehen, wäre auch ich für Tipps dankbar. ^^


EDIT: ok, MVD war schneller :)
 
Das mit den 400 Euro gilt nur für Angestelltenverhältnisse.
Was du hier machen müsstest wäre dich bei einem Club z.B. als Resident einstellen zu lassen, eben dann auf 400 Euro Basis.
Darauf wird sich aber keiner einlassen, da der Clubbetreiber dann zusätzlich ja auch noch Krankenversicherungs und Sozialabgaben zu bezahlen hätte.
 
Es ist nun echt nicht schwer. Meld dein Gewerbe an, schreib schön Rechnungen und gib deine Einnahmen bei deiner Steuererklärung an.

400 Euro-Job kannst du, wie gesagt nicht als Selbständiger machen, sondern nur wenn du Angestellter bist. Also auch wenn du als Gewerbetreibender weniger als 400 Euro verdienst musst du das trotzdem angeben beim FA und es wird auf deinen normalen Verdienst drauf gerechnet. Für dich gilt also der normale Steuerfreibetrag von 8000 (schlagmichtot) Euro.

Die 17.000 Euro / Jahr beziehen sich nur auf die Umsatzsteuer. D.h. du musst die auf deinen Rechnungen nicht ausweisen. Aber auch da gilt, dass du, wenn du über deinen Freibetrag ((000,- Euro) kommst, normale Einkommenssteuer zahlen musst.

@Voodoo:
Wozu gibst du deinem FA ne Kopie deiner Rechnung? Das brauchst du immo nicht. Es sei denn, dass die deine Angaben überprüfen wollen. Ansonsten gibst du einfach deine Einnahmen an (ohne Beleg).
 
Zuletzt bearbeitet:
nebengewerbe, ca. 17000 euro im jahr steuerfrei, genauere zahlen bekomme ich noch, hab gerade angemeldet ;-)

Braucht man fürs Nebengewerbe einen sozialbeitragspflichtigen Hauptjob oder gehts auch ohne?

Das mit den 400 Euro gilt nur für Angestelltenverhältnisse.
Was du hier machen müsstest wäre dich bei einem Club z.B. als Resident einstellen zu lassen, eben dann auf 400 Euro Basis.
Darauf wird sich aber keiner einlassen, da der Clubbetreiber dann zusätzlich ja auch noch Krankenversicherungs und Sozialabgaben zu bezahlen hätte.

Aber wenn ich unter 400 Euro verdiene, dann zahle ich doch sowieso keine Steuern oder? Auch wenn bei einem Angestelltenverhältnis der Arbeitgeber seinen Teil der Steuern zahlt, muss ich diese ja nicht zahlen - wo ist da also der Unterschied zu einem freiberuflichen 400-Euro Job? Und wenn ich einen hauptberuflichen Vollzeitjob habe, wirds ja noch eindeutiger. Da zahle ich meine Steuern ja bereits und der Arbeitgeber auch. Warum soll ich da nix nebenher verdienen dürfen unter 400 TEuro?
 
Es werden immer alle deine Einkommen zusammen gezählt, wenn es um deine Steuer geht.

Beim Kleingewerbe (ist nicht = Nebengewerbe!) ist der Betrag von 17.500 Euro der Umsatz, nicht die Umsatzsteuer, wie auch hier zu lesen:

Die Umsatzsteuer wird für an sich steuerpflichtige Umsätze (§ 1 UStG) aus Vereinfachungsgründen nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird (§ 19 UStG). Kleinunternehmer dürfen bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung auf ihren Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und Vorsteuer aus Eingangsrechnungen nicht abziehen. Ferner müssen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
 
Jetzt wird wieder von Kleingewerbe und Gewerbetreibenden geschrieben - gerade dass möchte ich doch umgehen!
Der Vorteil liegt auf der Hand: ich kann erstmal gucken ob ich als professioneller DJ zu irgendetwas zu gebrauchen bin, ohne etwas illegales zu machen. Wenn ich ein zwei Gigs für Geld spiele, will ich mich nicht gleich überall anmelden, nur um dann für die nächsten 6 Monate keine Gigs zu kriegen.
Und auch wenn ichs die ersten paar Mal umsonst mache besteht ein gewisses Risiko. Es wird schwer sein gegebenenfalls Kontrolleure davon zu überzeugen dass es mein erster Gig ist und ich es umsonst mache, ehrlich!.. ;)
 
Der Grund warum hier immer von Gewerbe die Rede ist liegt auf der Hand:
Die Clubbetreiber müssen das an dich gezahlte Geld irgendwie verbuchen und dafür brauchen sie eine Rechnung von dir.
Prinzipiell kannst du auch als Privatperson Rechnungen schreiben und deine Einkünfte dann bei deiner Steuererklärung angeben.
(Eben halt ohne Umsatzsteuer auszuweisen.)
Frag doch mal denjenigen, der dich bucht / gebucht hat, wie er sich die Bezahlung (oder vielmehr das was außer dem Geld, dass er dir gibt noch dazugehört) vorstellt. Dann wirst du schnell herausfinden, was du tun musst.
 
Kann doch nicht so schwer sein.
400€ Jobs = Angestelltenverhältnis (du bekommst zwar nur 400 aber der AG hat ja noch diverse Abgaben. Also wie willst da das mit den 400€ Job umsetzen außer dich irgendwo anstellen zu lassen)

Selbst in Rechnung stellen = Gewerbe (Ob nun Klein- oder Großgewerbe hängt von deinem Jahresumsatz ab)

3-4 Gigs im Jahr = einfach eine Rechnung/Quittung ohne Umsatzsteuer und ohne Gewerbeanmeldung ausstellen und die "Zusatzeinnahme" bei der Jahreseinkommensteuer mit angeben.
 
Frag doch mal denjenigen, der dich bucht / gebucht hat, wie er sich die Bezahlung (oder vielmehr das was außer dem Geld, dass er dir gibt noch dazugehört) vorstellt. Dann wirst du schnell herausfinden, was du tun musst.

OK, Beispiel: nach langem Rumnerven und Aufdrängen hat DJ X seinen ersten bezahlten Gig (auch wenn er vorher schon unbezahlte Gigs hatte, man kann es ja nicht ewig umsonst machen!), ermuss doch nicht gleich zum Finanzamt rennen nur weil er einen Gig an Land gezogen hat! Gleichzeitig wird der VA doch irgendetwas von ihm haben wollen, er kann ihm die Knete ja schlecht bar auf die Pranke geben - was macht DJ X in dieser Situation (außer sich mal besser Gedanken über seinen Namen zu machen)?!

Ich finde nur es gibt kaum Möglichkeiten sich als professioneller DJ zu versuchen, ohne gleich was illegales zu machen. Und wenn am Ende nix draus wird, hat man den ganzen Papierkram am Hals.
 
Liest hier überhaupt jemand, was geschrieben wird??

1.) Du musst alle deine Einkommen beim FA angeben (egal ob Angestellter oder Selbständiger).
2.) Wenn du als Selbstständiger 400,-/Monat verdienst und sonst keinen Job hast, dann bleibst du unter dem Freibetrag von 8100 Euro und musst keine Steuer zahlen (aber trotzdem dem FA deine Einkünfte mitteilen).
3.) Wenn du nur mal so auflegst, ohne selbstständig zu sein, dann stell dem Veranstalter ne Quittung aus und gib diese Einnahmen bei deiner Steuererklärung an (siehe Punkt 1).
4.) Einen 400Euro Nebenkob kannst du nur in einem Angestelltenverhältnis haben. D.h. dein Arbeitgeber zahlt für dich Abgaben.

Aber wenn ich unter 400 Euro verdiene, dann zahle ich doch sowieso keine Steuern oder?

Siehe Punkt 1 und 2. Du zahlst, wenn das dein einziges Einkommen ist, keine Steuern. Sonst werden deine Einnahmen auf dein Haupteinkommen gerechnet und du musst es versteuern.

Und wenn am Ende nix draus wird, hat man den ganzen Papierkram am Hals

Wieso? Ne Steuererklärung musst du doch eh machen. Da dann deine paar Einnahmen mit angeben ist jawohl kein Aufwand.
 
ermuss doch nicht gleich zum Finanzamt rennen nur weil er einen Gig an Land gezogen hat!

Entweder ignorierst du meinen Beitrag oder du willst nur trollen.
Ist doch eindeutig schon von mir beschrieben was du machen kannst. Such dir doch aus den 3 Möglichkeiten das beste für dich raus.
 
Zwischen gefragt: ich bin student - ich zahl keine steuern (ja steinigt mich)
auf mich trifft auch
3.) Wenn du nur mal so auflegst, ohne selbstständig zu sein, dann stell dem Veranstalter ne Quittung aus und gib diese Einnahmen bei deiner Steuererklärung an (siehe Punkt 1).
zu, oder?
 
3-4 Gigs im Jahr = einfach eine Rechnung/Quittung ohne Umsatzsteuer und ohne Gewerbeanmeldung ausstellen und die "Zusatzeinnahme" bei der Jahreseinkommensteuer mit angeben.

Dass ist im Grunde genommen das, was ich hören wollte.
Ich stelle also einfach eine Rechnung aus, die besagt wann ich was gemacht habe für wie viel Geld und das wars? Was wenn ich keine Einkommensteuer zahle? Bis 80XY Euro bin ich ja befreit. Die regulären Steuern zahlt ja mein der Arbeitgeber aus meinem Hauptjob und nebenher darf man ja bis zu 400 Euro verdienen, korrekt?
Wie ist das denn, wenn man sonst keinerlei Steuern zahlt, weil man vorher nur einen 400 Euro Job hatte. Mit 18 z.B. hab ich fast ein ganzes Jahr mit einem 400 Euro Job überbrückt, hab kein Cent an Steuern gezahlt und versichert war ich über die Familienversicherung.

Für mich sieht es einfach nur so aus, als ob die ganze Sache bisher wenig durchdacht wurde bzw. die alten Gesetze noch nicht ganz an die neue Zeit angepasst wurden.
Das ist genauso wie mit dem Urheberrecht, es gibt zig offizielle Blogs die direkt von einem Label geführt werden, wo dann käufliche Tracks für Promo-Zwecke zum Download angeboten werden. Da gibts auch keine Rechnung, und wenn der Post oder Blog gelöscht wird, hab ich einen Track der käuflich erworben werden muss, den ich aber nicht bezahlt habe. Sehr undurchsichtig.
 
Du machst doch sowieso eine Jahresabrechnung mit dem FA. Ob du nun Steuern zahlst oder nicht. :confused:
 
Was wenn ich keine Einkommensteuer zahle? Bis 80XY Euro bin ich ja befreit. Die regulären Steuern zahlt ja mein der Arbeitgeber aus meinem Hauptjob und nebenher darf man ja bis zu 400 Euro verdienen, korrekt?

Nein. Du hast keine 400 Euro frei. Du hast pro Jahr 8100 Euro frei. Wenn du da mit deinem Hauptjob drüber kommst, dann zahlst du Steuern. Wenn du zu deinem Hauptjob nochmehr verdienst, kommst du noch weiter drüber und zahlst auch mehr Steuern. Das hat nix mit veralteten Gesetzen zu tun, sondern scheinbar nur mit deiner beschr**** Sicht.

Wie ist das denn, wenn man sonst keinerlei Steuern zahlt, weil man vorher nur einen 400 Euro Job hatte. Mit 18 z.B. hab ich fast ein ganzes Jahr mit einem 400 Euro Job überbrückt, hab kein Cent an Steuern gezahlt
Lies doch einfach die Posts hier. Mit 18 ein Jahr auf 400 Euro ohne Hauptjob = Einkunft < 8100 Euro -> keine Steuern. Dein Arbeitgeber hat alle Abgaben gemacht.
 
Du machst doch sowieso eine Jahresabrechnung mit dem FA. Ob du nun Steuern zahlst oder nicht. :confused:

Ich bin 20 Jahre alt, habe eine eigene Wohnung, ein eigenes Auto, diverse Jobs gehabt (mit und ohne Sozialabgaben) - ich habe in meinem ganzen Leben noch keine Steuererklärung abgegeben und der einzige Kontakt den ich zum FA habe ist meine Abgassteuer.

Nein. Du hast keine 400 Euro frei. Du hast pro Jahr 8100 Euro frei.

Teilweise reden wir aneinander vorbei, teilweise wurden meine Fragen aber auch beantwortet.
Wenn man einen Job hat bei dem man Sozialabgaben leistet (nicht Einkommensteuer = 8.000 Euro/Jahr), darf man einmalig pro Monat bis zu 400 Euro nebenher verdienen, steuerfrei.
Ich verstehe momentan nur nicht ganz, wem ich was melden muss. Da ich nun die Information erhalten habe, dass einfache Rechnungen/Quittungen für ein paar Gigs im Jahr ausreichen (ohne Gewerbeanmeldung), muss ich nur noch herausfinden, wie ich diese dann dem FA mitteile bzw. wie das alles verrechnet wird.
Da aber alle qualifizierten Leute hier sehr schnell auf 180 sind, weiss ich nicht ob ich eine Antwort kriege.
 
Wenn man einen Job hat bei dem man Sozialabgaben leistet (nicht Einkommensteuer = 8.000 Euro/Jahr), darf man einmalig pro Monat bis zu 400 Euro nebenher verdienen, steuerfrei.

Jain. Du darfst 400 Euro in einem Nebenjob verdienen, wenn dein Arbeitgeber Abgaben zahlt. Du darfst aber nicht neben deiner Hauptarbeit in deinem selbständigen Job 400 Euro / Monat verdienen und die nirgends angeben. Das sind 2 Paar Schuhe.

[...]muss ich nur noch herausfinden, wie ich diese dann dem FA mitteile bzw. wie das alles verrechnet wird.

Die gibst du auf deiner Steuererklärung unter "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" an...fertig.
 
Jain. Du darfst 400 Euro in einem Nebenjob verdienen, wenn dein Arbeitgeber Abgaben zahlt. Du darfst aber nicht neben deiner Hauptarbeit in deinem selbständigen Job 400 Euro / Monat verdienen und die nirgends angeben. Das sind 2 Paar Schuhe.

Danke für deine Antwort, die hat mir geholfen.

Die gibst du auf deiner Steuererklärung unter "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" an...fertig.

Das heisst, ich melde meine 400 Euro im Monat dem FA und die ziehen mir davon die regulären Abgaben ab, die normalerweise der Arbeitgeber gezahlt hätte? Und wenn das mit Rechungen/Quittungen geht, wozu dann noch ein Gewerbe? Damit ich bestimmte Sachen von der Steuer absetzen kann?
Ich meine ob ich jetzt 4 Gigs oder 12 im Jahr spiele, dürfte ja wohl keinen grossen Unterschied machen, oder?
 
Ich meine ob ich jetzt 4 Gigs oder 12 im Jahr spiele, dürfte ja wohl keinen grossen Unterschied machen, oder?
Raffst du das echt nicht oder willst es einfach nicht verstehen!?
Das hängt doch direkt davon ab was du in Summe durch deine gigs verdient hast + Einnahmen aus sonstigen Quellen (Hauptjob, [...])!
 
Raffst du das echt nicht oder willst es einfach nicht verstehen!?
Das hängt doch direkt davon ab was du in Summe durch deine gigs verdient hast + Einnahmen aus sonstigen Quellen (Hauptjob, [...])!

Ich meinte die bloße Anzahl der Gigs. Mir ist klar dass die Summe der Einnahmen von entscheidender Bedeutung ist. Trotzdem Danke.
 
Du kannst auch 1000(!) gigs spielen, wenn du für jeden 10cent bekommst macht das in Summe 100€ und ist damit unter der Freibetragsgrenze.
Dennoch muss jede einzelne Einnahme natürlich angegeben werden.
 
Wenn du 4 Gigs/Jahr machst, dann rechnest du eben am Ende des Jahres 400 Euro ab, wenn du 12 Gig/Jahr spielst, dann eben 1200 Euro (bei 100Euro/Gig) plus deine Haupteinkunft. Du meldest nicht jeden Gig einzeln an, sondern gibst am Ende des Jahres die gesamte Summe deiner selbständigen Arbeit an. ;)

Rechnungen/Quittungen hebst du natürlich auf, falls das FA die von dir sehen will.

Jetzt alle Klarheiten beseitigt???

edit: kann da mal jemand n Sticky draus machen? ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

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