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TCMuc
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Jedoch muss der Angestellte dann eben in der Zeit, in der er nicht mehr für das eigene Unternehmen arbeitet, aber wegen der Vereinbarung nicht zur "Konkurrenz" gehen darf, weiterhin bezahlt werden.
Sorry, aber das stimmt so nicht. Es bleibt dem Angestellten ja frei gestellt, sich einen neuen Job bei einem Unternehmen zu suchen, dass nicht zur "Konkurrenz" des alten Arbeitgebers gehört. Wir sprechen hier wie gesagt ja nicht von einfachen Arbeitern, die nur ihrer Ausbildung entsprechend arbeiten können, sondern meistens von Führungspersonal, das relativ problemlos auch branchenübergreifend den Job wechseln kann...
Weiterbezahlt werden muss da nichts. Ausnahme wäre, wie oben schon geschrieben, wenn die Klausel einen Jobwechsel objektiv unmöglich macht. Auch dann glaube ich aber eher, dass es im Endeffekt auf eine Nichtigkeit der Klausel hinauslaufen würde und nicht auf eine Zahlungsverpflichtung des alten Arbeitgebers.