DJ-Abwerbung bei Internetradios

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Andymuc

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Hallo !

Nachdem ich nun ne Weile im Netz gesucht und nichts Brauchbares gefunden habe, wollte ich mal hier rein posten.
Vielleicht kann hier ja jemand helfen.

Ein Bekannter von mir betreibt ein Webradio/ Internetradio.
Dieser Bekannte sagte mir heute, dass er schon wieder eine Anzeige gegen einen anderes Internetradio machen müsste, weil dieses Webradio wohl versucht hat, bei ihm die DJs abzuwerben und für sich zu gewinnen.
Daraufhin fragte ich ihn, warum das denn verboten sei und ob es da ein Gesetz für gibt.
Er sagte mir, das es halt verboten sei, einen DJ bei einem anderen Webradio abzuwerben.
Wenn ich ein Webradio hätte und sich bei mir ein DJ bewerben würde wäre ich verpflichtet bzw. sollte ich das Internet durchforsten, um zu sehen, ob der DJ schon bei einem anderen Webradio aktiv ist.
Sollte das der Fall sein und der DJ dann bei mir auch senden, würde das richtig teuer für mich werden, wenn das andere Webradio mich anzeigt.

Nun suchte ich im Netz nach Gesetzen, wo das drin steht aber habe nichts finden können.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man als Webradiobetreiber den ganzen Tag im Netz suchen muss, ob ein DJ schon woanders sendet.

Davon abgesehen, dass ich selber dieses "Angezicke" unter den Webradios sinnlos finde.
Soll doch jeder DJs nehmen, die sich melden und froh sein.
Und wenn, dann sollte doch eigentlich der Webradiobetreiber mit dem DJ einen Vertrag machen, wo dem DJ untersagt wird, bei einem anderen Webradio zu arbeiten, ansonsten Vertragsstrafe.
Ich denke, da würden sich manche Webradiobetreiber viel Zeit und Nerven sparen.

Aber meine Fragen...


Ist das denn nun so, dass man als Webradiobetreiber belangt werden kann, wenn man bei einem anderen Webradio DJs abwirbt?

Wenn sich ein DJ bei mir als Webradiobetreiber meldet, ist es ja kein Abwerben meinerseits als Webradiobetreiber.
Bin ich dann wirklich verpflichtet, im Internet zu schauen, ob der entsprechende DJ schon woanders tätig ist?

Wo schaut man da am besten?


Gibts im Netz Seiten zu dem Thema, wo man nachlesen und vielleicht Gesetze finden könnte?


Danke für Eure Postings im Voraus !
 
Will dein Freund sich vll. etwas wichtig machen?
Wäre mir neu das es in Deutschland ein gesetz gibt welches dem Arbeitnehmer verbietet seinen Job zu wechseln.
Stell dir mal vor du bekommst ein Jobangebot bei einer besseren Firma die mehr zahlt etc. da würdest du auch pünktlich kündigen und wechseln.Als wenn da jemand deinen neuen Chef anzeigen könnte!;)
 
völliger bullshit;)

solange die sendezeiten nicht übereinander liegen ist es wurst was der dj macht, und wenn er im schweinestall auflegt.

ansonsten vertrag richtig durchlesen.

und ein vertrag der mir untersagt wo anders nicht spielen zu dürfen, unterschreibe ich niemals;)

ansonsten:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

ansonsten ist dein freund ein wichtig......... .
 
Habe auch noch nie von so einem Gesetz gehört ...
Wäre ja wirklich lachhaft sowas ...
Du darfst nur hier Arbeiten und sonst nirgends Oo
Was sollen dann z.B. die Leute machen die 2. Jobs haben?
 
Muss auch ehrlich sagen, das ich das zum ersten mal höre.
Und hört sich für mich nach Münchhausen an, es sei den, es ist im Vertrag so festgelegt....
 
Was vielleicht von Gesetzesseite noch einzubringen wäre:

Man darf mehrfachbeschäftigt sein (als angemeldete Angestellte). Man darf jedoch nicht bei einem Konkurrenten des Betriebs arbeiten , bei dem ich schon arbeite. Ergo bedeutet das: Ich darf als Obi Mitarbeiter nicht gleichzeitig bei Hornbach arbeiten (anfangen), jedoch bei C&A. Ich darf als Angestellter einer Internetagentur nicht gleichzeit als selbstständiger Webdesigner agieren.

Diese Regelungen können natürlich durch punktuelle Vertragsklauseln in den Arbeitsverträgen außer Kraft gesetzt werden.
 
Danke für Eure Postings!

Na da lag ich ja genau richtig mit meiner Vermutung.

Vielleicht braucht er ja bisschen Arbeit, damit er seine Zeit, die er anscheinend zuviel hat, sinnvoller einsetzt.

Also ich hätt noch bisschen Wohnung zu putzen und Wäsche zu waschen. :D
 
Käse. Allerdings gibt es für diesen Fall einen Vertrag zwischen DJ und Webradio.
Dieser sollte dann vielleicht besagen das der DJ bei keinem weiterem Radio auflegen darf.

Ist aber kein Schutz gegen einen DJ der zu einem anderen Radio wechselt. Und ehrlichgesagt würd ich das auch für Quatsch halten. Ich lege da auf wo ich will, basta.
 
Das, was Dtd-Track angeführt hat finde ich einen interessanten Ansatz, der aber für die DJ Branche nicht sonderlich günstig wäre. Wie oft kommt es vor, dass ein und derselbe DJ in mehreren Clubs einer Region auflegt. Logischerweise an unterschiedlichen Wochentagen. Zusätzlich ist ein DJ oft nicht als Angestellter, sondern quasi als Subunternehmer tätig. Bands spielen ja auch nicht nur an einem Ort.

Es kommt daher zum einen auf das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis und zum anderen auf die genaue vertragliche Regelung an.
 
Was vielleicht von Gesetzesseite noch einzubringen wäre:

Man darf mehrfachbeschäftigt sein (als angemeldete Angestellte). Man darf jedoch nicht bei einem Konkurrenten des Betriebs arbeiten , bei dem ich schon arbeite. Ergo bedeutet das: Ich darf als Obi Mitarbeiter nicht gleichzeitig bei Hornbach arbeiten (anfangen), jedoch bei C&A. Ich darf als Angestellter einer Internetagentur nicht gleichzeit als selbstständiger Webdesigner agieren.

Diese Regelungen können natürlich durch punktuelle Vertragsklauseln in den Arbeitsverträgen außer Kraft gesetzt werden.


Das ist jedoch eine ganz andere Nummer. Es sei denn, der DJ wäre fest angestellt, mit Kündigungsschutz, festen Arbeitszeiten, diversen Ansprüchen auf Urlaub etc. und allem was dazu gehört.
Das wäre also für beide Seiten mehr als sinnlos :d
 
Gegen das Abwerben wirst Du nichts machen können. Wer gehen will, kann gehen. Und dass mal jemand nachfragt, ob der DJ nicht gehen möchte... dagegen gibt's kein Gesetz.
 
Und in einem Vertrag soll drin stehen was ein Dritter zu tun oder zu lassen hat, obwohl er nicht an dem Vertag beteiligt ist? Was für ein Blödsinn.

Der Einzige, der dort seine Pflichten aus einem Vertrag brechen würde, wäre der Vertragspartner, welcher in diesem Fall der DJ wäre.
 
the correct answer is: who gives a shit.
 
Es gibt für DJ/Künstlerverträge Gebietsschutz/Konkurrenzaussschluß Verträge welche explizit geschlossen werden müssen, und ihre güligkeit dann verlieren wenn das Engagement beendet ist, bzw der Turnus verändert wird.

Nehmen wir mal an Du arbeitest in DISCO A in München regelmäßig am 1. Donnerstag im Monat. Und hast unterschreiben nicht im Konkurrenzbetrieb in Freising zu arbeiten (ca 60 KM Entfernung) dann musst du dich dran halten, sollte nun dein GIG mehr als 2 mal nicht stattfinden, oder Du auf Freitag verlegt werden ist der o.g. Vertag nichtig.

Bei Internetradios gibt es mit sicherheit ähnliches, jedoch würde ich in der art nichts unterschreiben. Du kannst Garantieren das Du nicht die gleiche Sendung machst oder einen anderen Style spielst, aber mehr auch nicht.


der Betreiber des Radios ist jedoch nicht verplichtet sich über deine vorengagements zu erkundigen..
 
Und in einem Vertrag soll drin stehen was ein Dritter zu tun oder zu lassen hat, obwohl er nicht an dem Vertag beteiligt ist? Was für ein Blödsinn.

Der Einzige, der dort seine Pflichten aus einem Vertrag brechen würde, wäre der Vertragspartner, welcher in diesem Fall der DJ wäre.

Natürlich hast du da recht, mein Post war auch darauf bezogen:

Gegen das Abwerben wirst Du nichts machen können. Wer gehen will, kann gehen. Und dass mal jemand nachfragt, ob der DJ nicht gehen möchte... dagegen gibt's kein Gesetz.

Speziell auf den Part mit "wer gehen will, kann gehen" ... Mir ist durchaus bewusst, was in einem Vertrag drinstehn kann, und für wen daraus Rechte und Pflichten entstehen

Du kannst Garantieren das Du nicht die gleiche Sendung machst oder einen anderen Style spielst, aber mehr auch nicht.

Natürlich kannst du mehr garantieren. Du kannst dich exklusiv an einen Club binden, an ein Onlineradio, oder andere Sachen ... Solangs nicht gegen Gesetze verstößt darfst du dich im Vertrag zu was immer du willst verpflichten ;)
 
Im Webradio senden ist freiwillig.(Sklaverei ist doch abgeschafft - oder) Radiobesitzer sind nur ******e sauer wenn ein DJ abgeworben wird, da der Markt so extrem überfüllt mit Radios ist.
Wo sollen das noch gute DJ#s herkommen? Und ich rede nicht von den Mausschubsern die sich DJ nennen - die gibt es an maß...
 
Wie ist das mit einer Klausel, die festlegt, dass man 3 Moante nach verlassen des Radios 3 Monate lang keinem anderen Sender beitreten kann. Das Radio sitzt in Österreich der Vertrag wurde aber in Deutschland unterschrieben.
 
Wie ist das mit einer Klausel, die festlegt, dass man 3 Moante nach verlassen des Radios 3 Monate lang keinem anderen Sender beitreten kann. Das Radio sitzt in Österreich der Vertrag wurde aber in Deutschland unterschrieben.

Mich wundert es echt, dass Webradios Verträge mit den DJs abschließen. Die legen da doch üblicherweise nicht für Geld auf. Ich würde das als DJ nicht mit mir machen lassen.

Aber wenn du tatsächlich so etwas unterschrieben hast: Ist eine Strafe darin festgelegt? Wenn nein, dann kann ohnehin nichts passieren.
 
Ich würde diese Klausel für nichtig halten.
Man darf doch auch einem Bäcker nicht per Vertrag verbieten wenn er Kündigt 3 Monate nicht bei einer anderen Bäckerei arbeiten zu dürfen.
 
Ich würde diese Klausel für nichtig halten.
Man darf doch auch einem Bäcker nicht per Vertrag verbieten wenn er Kündigt 3 Monate nicht bei einer anderen Bäckerei arbeiten zu dürfen.

In Arbeitsverträgen gibt es solche Klauseln manchmal schon. So etwas wird allerdings üblicherweise nur bei seltenen Spezialisten oder hohen Managern gemacht.
 
In Arbeitsverträgen gibt es solche Klauseln manchmal schon. So etwas wird allerdings üblicherweise nur bei seltenen Spezialisten oder hohen Managern gemacht.

Klar gibt es das -sogar recht oft- in Arbeitsverträgen, aber da ist es meistens auch nichtig.
 
Wie ist das mit einer Klausel, die festlegt, dass man 3 Moante nach verlassen des Radios 3 Monate lang keinem anderen Sender beitreten kann. Das Radio sitzt in Österreich der Vertrag wurde aber in Deutschland unterschrieben.


LOL, solche Regelungen sind üblich bei Arbeitsverträgen auf gehobenen Managementebenen (meist mit 6 Monaten Karrenzzeit), um zu verhindern, dass hochgestellte Mitarbeiter mit Einblick in die wichtigsten Firmengeheimnisse direkt zur Konkurrenz abwandern. Nachdem der Mitarbeiter so bei einem Wechsel zur Konkurrenz 6 Monate "beschäftigungslos" (sprich: unbezahlt) wäre, wird ein Wechsel zur Konkurrenz unattraktiv.

Solltest Du (oder wer immer den Vertrag unterschrieben hat) also weniger als >100.000 € pro Jahr über den Vertrag verdient haben fühl Dich an dieser Stelle mal kräftig über den Tisch gezogen :p


Bzgl. Radio in Österreich, Vertrag in D unterschrieben: grundsätzlich macht das keinen Unterschied. Interessant wären in diesem Fall (falls es zur Auseinandersetzung kommt) höchstens folgende Punkte: nach welchem Recht ist der Vertrag abgeschlossen und wo ist der Gerichtsstand?


Weitere spannende Frage: auf welchen Bereich bezieht sich der Konkurrenzausschluss? Ein weltweites Verbot wäre ja für Internet-DJs mit quasi mit einem Berufsverbot gleichzusetzen und somit mit ziemlicher Sicherheit nicht zulässig. Damit wäre der Vertrag auf jeden Fall anfechtbar. Ob die Klausel dann komplett nichtig ist oder ein eingeschränktes Verbot doc zulässig ist hängt dann von der Ausgestaltung des Vertrags bzw. einem Gerichtsurteil ab.
 
Klar gibt es das -sogar recht oft- in Arbeitsverträgen, aber da ist es meistens auch nichtig.

Nichtig ist das keinesfalls. Jedoch muss der Angestellte dann eben in der Zeit, in der er nicht mehr für das eigene Unternehmen arbeitet, aber wegen der Vereinbarung nicht zur "Konkurrenz" gehen darf, weiterhin bezahlt werden.
Bei einem DJ macht das nun wirklich keinen Sinn.
 

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