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technix
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here we go !
Euch ist sicherlich auch schon aufgefallen, dass immer mehr Organisationen, je dichter es auf die WM zu geht, den Hals nicht vollkriegen und versuchen aus wirklich allem Geld zu schlagen.
So dürfen zahlreiche Bäcker nicht mehr das sogenannte "Weltmeisterbrot" (welches es glaube ich schon lange vor der WM gab) verkaufen und die FIFA hat es doch tatäschlich versucht, "Fußball-Weltmeisterschaft 2006" als Markennamen zu schützen (was ihnen glücklicherweise nicht gelang.)
Natürlich kann da (auch wenn man's betreffend der WM vielleicht wirklich nicht vermutet hätte) auch die GEMA nicht weit sein.
Folgende Informationen habe ich gerade von tanith.org entnommen:
Bin auf weitere Beispiele gespannt.
mfg technix
Euch ist sicherlich auch schon aufgefallen, dass immer mehr Organisationen, je dichter es auf die WM zu geht, den Hals nicht vollkriegen und versuchen aus wirklich allem Geld zu schlagen.
So dürfen zahlreiche Bäcker nicht mehr das sogenannte "Weltmeisterbrot" (welches es glaube ich schon lange vor der WM gab) verkaufen und die FIFA hat es doch tatäschlich versucht, "Fußball-Weltmeisterschaft 2006" als Markennamen zu schützen (was ihnen glücklicherweise nicht gelang.)
Natürlich kann da (auch wenn man's betreffend der WM vielleicht wirklich nicht vermutet hätte) auch die GEMA nicht weit sein.
Folgende Informationen habe ich gerade von tanith.org entnommen:
tanith schrieb:GEMA how low can you go?
Hätte ja nicht gedacht das die WM auch hier Einzug hält, aber bitteschön:
Aus der Abteilung die, die den Hals nie voll genug kriegen:
Während Infont, die Agentur der WM, keine Sondergebühren für Gastwirte erhebt, die WM Spiele auf TV oder Großbildleinwand zeigen wollen, macht, wer hätte auch anderes erwartet, die GEMA freilich die Bettelhand auf: Für die öffentliche Wiedergabe der während der WM gespielten Musik erhebt die Gema einen Sondertarif ? unabhängig davon, ob der Wirt Eintritt verlangt. Jedes aufgestellte Fernsehgerät oder jede angebrachte Großbild-Leinwand muss bei der Gesellschaft angemeldet werden. Pro TV-Gerät sind einmalig 25,62 Euro inklusive Mehrwertsteuer fällig. Wesentlich teurer ist ein Großbildschirm ab einer Bildschirmdiagonale von 106 Zentimetern: Hier beträgt die Gebühr 97,17 Euro
Urheberrechte laufen 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers aus, wie die Gema-Sprecherin sagte. Allerdings gebe es noch Nationalhymnen, die unter das Urheberrecht fallen. Beispiele konnte sie indes nicht nennen
Das G in GEMA scheint für Gier zu stehen
Bin auf weitere Beispiele gespannt.
mfg technix