s.disko
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Der "Straßenpreis" ist ja kein fester, genormter Wert, an dem man gesetzlich ankoppeln könnte. Oder?Man sollte vielleicht das Wort Schnäppchen oder Angebot gesetzlich mit einer Preisreduktion von 10% zum Straßenpreis koppeln o.ä.
Zu meiner eigenen Definition von Schnäppchen: wenn ich einen Artikel/Leistung unter dem bisherigen günstigsten Preis erhalte.