Zimbo: ich zitiere mich mal zum xten Male selbst:
Immer wieder gab es die Aufruhr in der DJ Scene, wie man nun mit DJ-Mixen im Internet rechtlich umgeht, ohne ein Problem mit der GEMA oder IFPI zu bekommen.
Hier folgende Tips und Ratschläge an alle DJs, die ihre Mixe im Internet zum Anhören/Download anbieten:
1. Sind alle Tracks Eures DJ-Mixes mit Musikmaterial enthalten, das nicht bei der GEMA gemeldet ist, dürft Ihr diese Mixe entweder mit Erlaubnis des Urhebers oder die unter Creative Commons Licence stehenden Tracks online stellen.
2. Beinhalten Eure Mixe Tracks, die bei der GEMA gemeldet sind, muss man diese Mixe bei der GEMA melden.
Der große Stolperstein dabei ist, dass man vorerst alle Urheber um eine Bearbeitungserlaubnis fragen muss, bevor die GEMA diese Rechte vergeben kann.
Auf dem Infoblatt der GEMA geht hervor, dass ein DJ-Mix unter das Bearbeitungsrecht fällt und somit vorher mit Erlaubnis an den Urheber einzuholen ist.
Wie hoch der Tarif für den angemeldeten DJ-Mix sein wird, entscheidet danach bei der GEMA ein individuelles Angebot, das man aushandeln muss, da noch keine festen Tarife vorliegen.
Hier zum
GEMA Informationsblatt DJ-Mixe
Wie kann ich mich rechtlich davor schützen, wenn ich meinen Mix als reine Promotion anbieten möchte, ohne dafür zu zahlen?
Wer seine DJ-Mixe als Promotion trotzdem entsprechenden Leuten im Internet zur Verfügung stellen will, sollte seine Mixe mit einem Passwortschutz unterlegen.
Es ist leider aus dem Irrglauben das Märchen entstanden, indem man die GEMA-Klausel umgeht, in Form eines kurzen Disclaimers, der den Mix als reine Promotion bezeichnet.
Den einzigen Schutz davor bietet Euch nur die Sicherung in Form eines Passwortschutzes auf die Mixe.
Diese Mixe können dann auf individuelle Anfrage seitens Interessenten von dem DJ angeboten werden.
Es darf zwar auf den entsprechenden DJ-Mix hingewiesen werden, jedoch dürfen keine Download- und Vorhörlinks auf den Seiten veröffentlicht werden.
Sonst gilt die Anmeldung in Form eines Promotion-Mixes an die GEMA, siehe oben.
Zu Deiner 2. Frage wegen Backgroundmusik gilt das ebenso!
weitere infos: irights.de