Defekten Plattenspieler gebraucht gekauft was tuen?

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huggy

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Ja Moin moin.
Ich habe mir 2 gebrauchte Technics 1210mk2 von einem User hier im Forum gebraucht gekauft. Er hat sie mir als Technisch einwandfrei und voll funktionsfähig verkauft. Pakete kamen in einem Alucase und in einem Karton verpackt bei mir an. Alles soweit ausgepackt angeschlossen und dann kam der bittere Moment das die Plattenspieler nicht funktionsfähig sind. Bei beiden kann ich denn Tonarm nicht ausrichten und bei 1 kommt bei mir nur ein Signal auf den linken Boxen an.

Hatte ihn dann auch drauf angesprochen das die kaputt sind und er meinte auch das er mir das Geld zurücküberweisen will. Angeblich hat er die überweisung am 7.9 eingereicht. Das ist mitlerweile auch schon mehr als 1 Woche her.

Kann mir vllt jemand von euch tipps geben wie ich an mein Geld kommen kann?

Bin leicht verzweifelt weil ich das Geld halt nicht so dicke hab das ich das einfach vergessen kann.
 
Also du kannst viel Probieren, aber ob es was bringt ist was anderes.

1. Schlechte Bewertung geben und auf Umtausch hoffen.
2. Ob du eine Anzeige wegen Betrug machen kannst weiß ich nicht musst du die Polizei fragen.
3. Hinfahren und Geld selber holen.
4. Probieren die Versicherung der Post zu überzeugen das die den Schaden blechen.
 
rein rechtlich kannst du nichts machen, da es bei privaten gebräuchtkäufen keine umtausch oder rückgabet recht gibt....

wenn die verpackung nicht deutlich beschädigt ist wird dir die post den schaden auch nicht übernehmen.

kannst hoffen das der user korrekt ist und ihr eine faire lösung für beide findet...

wenn das nicht hinhaut kannst den user hier bloßstellen, so wird wenigstens niemand in zukunft beschissen.....
 
wir haben bei uns in der firma eine eigene post agentur und die werden den schaden wohl nicht übernehmen weil die halt in einem extra dafür gefertigtem case verschickt wurden.
Polizei hatte ich auch schon drüber nachgedacht nur wusste ich halt nicht als was ich die anzeige machen sollte.
bleibt mir wohl nichts anderes übrig als zu hoffen das das geld doch iwann noch kommt :(
 

wende dich an den zuständigen mod !!!

hoffe du hast hier von einem geprüften DJFmitglied gekauft ?

und du hast selbstredend beim verschweigen von gravierenden mängeln durch den verkäufer (auch bei privat) ein rückgaberecht bzw. das recht die ware in dem beschriebenen zustand zu bekommen.
wo kämen wir dann hin wenn's nicht so wäre ;)

wegen kratzer und derer gleichen zwar nicht - aber wenn die beschriebene funktionsfähigkeit stark beeinträchtigt oder gar nicht gegeben ist, dann ja ;-)

siehe tonarme: is klar das man keine wie ab werk erwarten darf, aber wenn die TT's durch defekte tonarme nicht benutzbar sind, dann ist das ebend nicht funktionsfähig/tüchtig.

schreib den typen nochmal an und wenn keine reaktion oder nur blabla = anzeige machen - fertiesch (adresse haste - anzeigetext durchs djf ist vorhanden - pn-kommunikation vorhanden)

und nächst mal einfach nen schriftl. kaufvertrag machen und vorher gegenseitig zu schicken und dann erst überweisen und versenden lassen. die 2 x 55 cent fürn brief hin und her machen wohl nix aus.

mfg
 
1. Reklamieren und Nacherfüllung verlangen (Neulieferung oder Nachbesserung)
2. Wenn Nacherfüllung nicht erfolgreich (wenn der Verkäufer keinen weiteren gleichwertigen Artikel besitzt, können das auch 2 Reparaturversuche seitens des Verkäufers sein), besteht erst dann Wahlrecht zwischen Minderung oder Rücktritt.
3. Rücktritt formulieren mit Fristsetzung zur Rückabwicklung.
4. Wenn Frist erfolglos verstrichen, VK schriftlich in Verzug setzen mit erneuter Fristsetzung (Einschreiben)
5. Wenn dies auch erfolglos: Gerichtlicher Mahnbescheid! Kostet in etwa 30 €.

Ausserdem: Schriftlicher Kaufvertrag ist überflüssig, denn es gibt durch PN-Kommunikation zwei übereinstimmende Willenserklärungen, ein Kaufvertrag besteht also.

PS: Anzeige wegen Betrugs kannste parallel auch machen, wird sich aber aller Wahrscheinlichkeit im Sande verlaufen... denn man müsste ihm zunächst einmal die Betrugsabsicht nachweisen und das ist nicht so einfach.
 
Zuletzt bearbeitet:
PS: Anzeige wegen Betrugs kannste parallel auch machen, wird sich aber aller Wahrscheinlichkeit im Sande verlaufen... denn man müsste ihm zunächst einmal die Betrugsabsicht nachweisen und das ist nicht so einfach.

Wenn die Plattenspieler als technische einwandfrei verkauft wurden und das beim Verkauf schon nicht waren - wo ist dann das Problem? Wenn das mal kein Vorsatz ist...
 
Tja...und dann redet der (hypothetisch) sich wie folgt raus:

1. Nur die Linke Box geht: Ich benutze das Ding nur zum Platten hören und besitze nur ne Mono-Abhöre, zufällig war's dann der linke Kanal, der zu hören war.
2. Tonarm ausrichten: Wat is dat denn? Ach dafür is die Antiskating-Einstellung...

Ich weiss, klingt bescheuert aber beweise dem Typen mal das Gegenteil...
 
Wenn die Plattenspieler als technische einwandfrei verkauft wurden und das beim Verkauf schon nicht waren - wo ist dann das Problem? Wenn das mal kein Vorsatz ist...

Oder der Verkäufer behauptet der TE hätte schon alte defekte Technics da gehabt, wo er nun seine Chance drin sah durch geschicktes betrügen an ein paar neue zu kommen, ohne Geld dafür zu investieren. Ist mir auch schon mal passiert :mad:
 
Oder der Verkäufer behauptet der TE hätte schon alte defekte Technics da gehabt, wo er nun seine Chance drin sah durch geschicktes betrügen an ein paar neue zu kommen, ohne Geld dafür zu investieren. Ist mir auch schon mal passiert :mad:

Deshalb schreibt man sich auch bei allen Geräten, die man verkauft, die Individualnummer auf - dann kann soetwas nicht passieren.

Tja...und dann redet der (hypothetisch) sich wie folgt raus:

1. Nur die Linke Box geht: Ich benutze das Ding nur zum Platten hören und besitze nur ne Mono-Abhöre, zufällig war's dann der linke Kanal, der zu hören war.
2. Tonarm ausrichten: Wat is dat denn? Ach dafür is die Antiskating-Einstellung...

Ich weiss, klingt bescheuert aber beweise dem Typen mal das Gegenteil...

Damit hast du sicherlich Recht - dennoch haben wir ja hier die freie Beweiswürdigung des Richters. Wobei mich bei der aktuellen Rechtsprechnung nichts mehr wundert...

Zivilrechtlich hast du ja erstmal alles gesagt - und darum gehts hier ja primär.
 

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