CD verschenken ?

Ich mische mich an dieser Stelle mal eben ein.
Brauch an der Stelle auch nicht viel sagen, außer dass LosMintos und Livingstone vollkommen Recht haben. Ich hab die ganze Geschichte umfangreich beim Studium und kenne daher auch die Rechtslagen. Für Sachen, die nicht eindeutig geregelt sind, gibt es Präzedenzfälle, nach denen man sich richten kann. Ebenso ist die Anzahl 7 für Privatkopien richtig. bossa hat an der Stelle mit seinem Beispiel mit dem Auflegen ein bißchen daneben gelegen. Zumal öffentliches Aufführen nicht zu den Rechten gehört, die man mit der Privatkopie hat (teilweise theoretisch nicht mal mit dem Original, siehe Vermerke auf der CD-Hülle). Das geht schon damit los (um mal ein Beispiel unseres Dozenten zu nennen), dass man die Privatkopie im Auto theoretisch nur dann hören darf, wenn man die Mitfahrer gut kennt (enge Freunde, Verwandte). Bei einer Mitfahrgelegenheit dürfte man es eigentlich nicht, weil es dann schon wieder in Richtung öffentliche Aufführung geht. Suspektes Deutsches Recht, ist aber nunmal so.

Und einen wichtigen Hinweis geb ich mal noch: Und zwar werft mal bitte nicht sinnfrei mit den Worten Urheberrecht durch die Gegend, wenn es damit nur begrenzt zusammenhängt. Es gilt immer zwischen Urheberrechten und Leistungsschutzrechten zu unterscheiden.

Ich geh auf die ganze Thematik mal jetzt nicht megaausführlich ein, das hat LosMintos eigentlich schon ganz gut getan.

Und ich geb mal noch einen interessanten Link im Netz:

http://www.e-recht24.de/

MfG
 
ich hab mir erlaubt den post zu überarbeiten. zum 2004: es hat sich hier nicht deutlich was mit dem 2ten korb geändert. lediglich die quelle wurde näher deffiniert. (sprich nun ist der ausschlus von offensichtlich illegalen quellen klar fest gehalten)

aber ums dir einfacher zu machen habe ich ein sammlung von links gepostet. dabei sind anwälte, laien, verbraucherseiten usw. ich glaube nicht jedes wort, das ich ungeprüft im netz lese, aber wenn die aaaaaallllleeee unrecht haben, dann wäre aber was los vor deutschen gerichten. hier wäre dann mal das stichwörter schadenerstz und abmahnung zu nennen.

klick

im übrigen solltest du dich mit der definition des begriffs "privater gebrauch", bzw "privater bereich" auseinandersetzen.

der gvu link war unglücklich, da extra unpräzise. es wurde explizit nicht darauf eingegenagen, an wen die mixcd NICHT weitergegeben werden darf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß nicht, wie viele Meinungen, Berichte, Aussagen von Anwälten oder sonstige Äußerungen in Internet/Presse/sonstwo man braucht, um 2 klar formulierte Sätze eines Gesetzestextes außer Kraft zu setzen....


§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

[...]Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.[..]


§ 15 Allgemeines

(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere

1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
[...]


Aber ich bin nun raus hier...
 
Ich weiß nicht, wie viele Meinungen, Berichte, Aussagen von Anwälten oder sonstige Äußerungen in Internet/Presse/sonstwo man braucht, um 2 klar formulierte Sätze eines Gesetzestextes außer Kraft zu setzen....

loooool. frag mal deinen vater. er wird dir sicher was nettes zur auslegung von gesetzestexten erzählen können, bzw. ob diese überhaupt anwendung finden. :D
wenns so einfach wäre, wären hunderttausende menschen, die sich mit nichts anderem beschäftigen arbeitslos.

aber egal. du beharrst auf deiner meinung.
wir werden also die diskussion dann im nächsten thread von vorne beginnen müssen, so sich die gesetzeslage und rechtsprechung bis dahin nicht signifikant ändern sollte.
 
loooool. frag mal deinen vater. er wird dir sicher was nettes zur auslegung von gesetzestexten erzählen können, bzw. ob diese überhaupt anwendung finden. :D


Bevor man sich daran macht, Gesetzestexte auszulegen, wäre es auch durchaus sinnvoll, diese zunächst mal vollständig zu lesen....

... und sich nicht nur immer die Halbsätze 'rauszupicken, die einem in den Kram passen.


Aber diese Diskussion habe ich mit BossaNolyx auch schon in einem anderen Thread geführt.

Ich glaube, auch, wenn der Präsident der Bundesverfassungsgericht persönlich ihm den Gesetzetetext vorliest (und ggf. erklärt), wird BossaNolyx immer noch nicht glauben, in welchem Umfang sog. Privatkopien zulässig sind.
:confused:

Edit:
@ Stuartdeluxe: Ich glaub' das auch bald...
 
Solange sich die Gelehrten unschlüssig sind, da das UrhG so merkwürdig geschrieben ist, sollten wir uns als Laien erst recht nicht dazu äußern.
 
Das lustige ist, dass alle Gegenargumente immer nur von irgendwelchen Foren, Blogs oder sonstigen Äußerungen stammen. Nicht ein schlüssiges Argument aus dem Gesetz wurde vorgelegt.
 
Das lustige ist, dass alle Gegenargumente immer nur von irgendwelchen Foren, Blogs oder sonstigen Äußerungen stammen.

und du wirfst mir vor, ich würde nicht lesen.
es sind anwälte darunter. dein vater ist doch dr.jur?

die neufassung des zweiten korbes kam unter dem druck der MI zustande. explizit die weitergabe von privatkopien sollte im sinne der aktuellen rechtsprechung geregelt werden. dagagen hat sich die lobby gestemmt, weil sie nämlich den passus "gar nicht" sehen wollte. da dies aber dem gesetzgeber wieder zu weit ging, blieb hier alles beim alten. das heisst die weitergabe is ok. man beruft sich nach wie vor auf BGH GRUR 1978, 474, und lässt über die leermedien und vervielfältigungsgeräte abgaben einziehen.

aus
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht ein schlüssiges Argument aus dem Gesetz wurde vorgelegt.

Reicht Dir der Gesetztestext denn nicht?
Ich finde, der ist relativ eindeutig.

Evt. lässt Du es dir mal in Ruhe von deinem Vater (wenn er denn wirklich Jurist ist) erklären.

Ansonsten sehe ich noch wenig Sinn darin, zu diesem Thema weiter zu diskutieren, da Du diesbezüglich extrem beratungsresistent erscheinst.

(Hab ich hier grad' wieder einen Flashback? - Irgendwie waren wir beide schonmal an so einem Punkt angekommen, oder? ;))
 
Ich denke meine Frage passt hier ganz gut...

Ich such mich hier schon den ganzen Abend im Netz dumm und dämlich wie es rechtlich bei DjMixen aussieht. Also ich würde gerne meine Mixe an andere Leute verteilen. Dazu bräuchte ich aber denk ich mal ein Set was nur aus Promotracks besteht. Es gibt ja auch PromoPools wobei ich da sehr skeptisch bin. Vor allem wenn ich da monatlich sogar Geld zahlen soll. Oder dürfen Promotracks auch nur in Clubs aufgelegt werden und nicht über Mixe in die Welt verteilt werden? Gibt es dann überhaupt eine Möglichkeit meine Mixe zu verbreiten.

Also meine Tracks die ich benutze kommen alle von Beatport, Itunes usw. Ich denke mal das ich die nicht als Mix einfach lustig und munter an jeden Hans Wurst verschenken kann.

Ich hab leider von den ganzen rechtlichen Sachen soviel Ahnung wie meine Oma vom Gameboy spielen...

...ich will doch nur mixen!
 
also ich bin ein bissel vom fach.... also rechtlich gesehen ist das mixen von Lieder auf profesioneller art ( also mit richtigen equipment) eine art von Musikkreation.... du nutzt ja die lieder von künstler welche du als originale gekauft hast... die remixe sind dann eine art künstlerriche veränderung der musik welche das ausgangsprodukt als solche nicht mehr unter den urheberrecht steht. damit kannst du bei veränderungen diese musik als dein Werk sehen welches du vermarkten kannst.. (dafür gibt es dann wieder andere rechte.. also net gleich aufn markt rennen und ein stand auf machen.. du must ja die Künstler bei großer vermarktung auch fragen ob sie den gerne remixe von ihren Liedern hätten... welche diese künstler ja in besonderen umständen in ein anderes licht rücken lassen könnten.. ) also net ganz einach aber für den kleinen verkauf ist nichts einzuwenden.. aber bedenkt Deutschland ist ein Land mit mehr Grauzonen im Gesetz als Gesetze selber... weil kein Gesetzestext (ausgenommen das Strafgesetzbuch.....) genaue Handlungen und Taten beschreibt, welche erlaubt oder verboten sind...
 
Also mal angenommen folgendes Szenario:

Der kleine Fritz bekommt zu Weihnachten Turntables und nen Mixer und Traktor Scratch. Nach 3 Monaten isser soweit das sein Mix sich hören lassen kann. Die Tracks hat er auch alle brav bei Beatport oder so gekauft. Nun macht er sich schön ne MyspaceSeite und bietet seinen Mix da als Download an.
(natürlich alles en bisschen überspitzt ;) )

Is das legal oder könnte da das Label XY ankommen und sagen, "hömma kleiner DJ Fritz. Du kannst in deinem Mix den du umsonst zum Download bereit stellst nicht Lieder verwenden mit denen wir gerne Geld verdienen möchten"

brauchst natürlich nicht auf dem Niveu antworten :D
 
Also mal angenommen folgendes Szenario:

Der kleine Fritz bekommt zu Weihnachten Turntables und nen Mixer und Traktor Scratch. Nach 3 Monaten isser soweit das sein Mix sich hören lassen kann. Die Tracks hat er auch alle brav bei Beatport oder so gekauft. Nun macht er sich schön ne MyspaceSeite und bietet seinen Mix da als Download an.
(natürlich alles en bisschen überspitzt ;) )

Is das legal oder könnte da das Label XY ankommen und sagen, "hömma kleiner DJ Fritz. Du kannst in deinem Mix den du umsonst zum Download bereit stellst nicht Lieder verwenden mit denen wir gerne Geld verdienen möchten"

brauchst natürlich nicht auf dem Niveu antworten :D

Kurz und schmerzlos gesagt: Es wäre illegal!

Du darfst keine Mixe veröffentlichen, wo dir die Erlaubnis der Urheber fehlt, diese Tracks zu verwenden. Also in dem geschilderten Szenario wäre es nicht legal.

Streng genommen wäre das Subforum "Deejay Sets" hier im Forum auch nicht ganz legal, deswegen werden z.b. auch sofort Direktlinks, die zum Download führen, gelöscht.

Was anderes ist es natürlich in Clubs, wo die Veranstalter Gema-Gebühren zahlen und die DJs dadurch eben die Musik auflegen dürfen.
 

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