CD verschenken ?

BastlWastl

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Tach Leute !!

Hab mich heute mal mit der Frage beschäftigt ob ich denn eine Audiocd die ich mit mp3s (welche selbstverständlich gekauft sind und eigentlich nicht zur Debatte stehen sollte ;) ) erstellt habe als Geburtstagsgeschenk oder ähnliches an jemanden verschenken darf ??

dazu würde ich gerne mal eure Meinungen hören

Basti !
 
Also als Geburtstagsgeschenk an einen Freund/Bekannten ist dasselbe, wie wenn du dir z.B. im Mediamarkt ne Oasis-CD gekauft hast und die nem Kumpel brennst.
Wenn seit 06 da nichts geändert wurde, gelten bis zu 5 Leute als Bekanntenkreis, denen du die gebrannte CD zum privaten Nutzen schenken darfst. Nur musst Du diese Leute kennen. Jemanden auf der Straße anquatschen wäre schon verboten.
 
Zuletzt bearbeitet:
mhm ok ! Danke Poculum ;)

würd mich freuen wenn vielleicht noch mehr ihre Meinung dazu abgeben würde !

Basti !
 
also wenn ich des letzt richtig verstanden hab sich die gesetzte geändert und zwar:

CD darf man kopieren für den eigengebrauch wenn mans orginal besitzt und nur auch an bekannte und sehr enge freunde weiter geben und die müssen dann ein schreiben haben auf dem steht woher sie die cd haben und das diese person erlaubt hat die cd zu kopieren weil er auch das orginal hat.

aber auch nur dann wenn die cd kein kopierschutz hat und das haben falst alle.

sofern ich weiss war das die neuste regel was se eingeführt haben oder wollten.
 
und wenn ich dann meine CD mal verkaufe? Dann müssten alle Beschenkten die CD vernichten!

Welch ein Aufwand. Um Ärger zu vermeiden, würde ich da gar nicht verschenken.
 
Also Ich würde mir an deiner Stelle keine Gedanken machen ob jetzt legal oder Ilegal,wenn du jemand damit ne Freude machen kannst und du ja deinen Beitrag gezahlt hast brauchst du da kein Schlechtes gewissen haben.
(eventuell kauft der Beschenkte ja dann ein anderes Album von dem Künstler)
 
und wenn ich dann meine CD mal verkaufe? Dann müssten alle Beschenkten die CD vernichten!

da widerspreche ich. hast du hierfür gesicherte informationen?

war die quellcd legal ist es auch die kopie. mehr noch: laut faq des bmj könnte man diese kopie als original betrachten, da ja die quelle legal war.

 
also wenn ich des letzt richtig verstanden hab sich die gesetzte geändert und zwar:

CD darf man kopieren für den eigengebrauch wenn mans orginal besitzt und nur auch an bekannte und sehr enge freunde weiter geben und die müssen dann ein schreiben haben auf dem steht woher sie die cd haben und das diese person erlaubt hat die cd zu kopieren weil er auch das orginal hat.

aber auch nur dann wenn die cd kein kopierschutz hat und das haben falst alle.

sofern ich weiss war das die neuste regel was se eingeführt haben oder wollten.

und wenn ich dann meine CD mal verkaufe? Dann müssten alle Beschenkten die CD vernichten!

Welch ein Aufwand. Um Ärger zu vermeiden, würde ich da gar nicht verschenken.

Sorry, aber das ist Nonsense.:confused:

Den Ausführungen von Poculum oben ist im Wesentlichen nichts hinzuzufügen.

Schönen Tag noch.

:)
 
...
Wenn seit 06 da nichts geändert wurde, gelten bis zu 5 Leute als Bekanntenkreis, denen du die gebrannte CD zum privaten Nutzen schenken darfst. ...

Wenn der Artikel in der Computerbild stimmt, dann sind es sieben.
Da sieht man doch wie unsinnig die Nennung einer Zahl ist. Was ist nun, wenn ich 10 Leuten ne CD gebrannt habe? Alle 10 werden schreien, dass sie zu den ersten 7 gehören, die von mir eine haben und daher die rechtmäßigen Besitzer sind. Sowas blödsinniges

Also Ich würde mir an deiner Stelle keine Gedanken machen ob jetzt legal oder Ilegal,wenn du jemand damit ne Freude machen kannst und du ja deinen Beitrag gezahlt hast brauchst du da kein Schlechtes gewissen haben.
(eventuell kauft der Beschenkte ja dann ein anderes Album von dem Künstler)
Schön. Ich kaufe mir eine CD, verschenke sie 3Mio Menschen und habe ein gutes Gewissen, weil ICH ja meinen Beitrag gezahlt habe. :rolleyes:

da widerspreche ich. hast du hierfür gesicherte informationen?

war die quellcd legal ist es auch die kopie. mehr noch: laut faq des bmj könnte man diese kopie als original betrachten, da ja die quelle legal war.
Wenn nun schon die Kopie des Originals als Original betrachtet wird, dann kann man ja den 30%-Aufschlag für Veranstaltungen bei denen sicherheitskopierte Lieder laufen abschaffen. Was für eine schöne Welt.



Man, wann hört ihr endlich mal auf euch die Urheberrechte zurechtzumalen. An sich braucht man doch nur das Wort URHEBERRECHT zu lesen und weiß, dass damit die Rechte des Urhebers an seinem Produkt geschützt werden sollen. Mit erlaubter Weitergabe wird keinerlei Recht geschützt.
 
hast du hierfür gesicherte informationen?

Das steht in dem Beitrag über mir. Ich habe nur wiedergegeben, wie ich es verstanden habe.
Man, wann hört ihr endlich mal auf euch die Urheberrechte zurechtzumalen. An sich braucht man doch nur das Wort URHEBERRECHT zu lesen und weiß, dass damit die Rechte des Urhebers an seinem Produkt geschützt werden sollen. Mit erlaubter Weitergabe wird keinerlei Recht geschützt.

Ich male mir keine Urheberrechte zurecht. Ich orientiere mich an Artikeln, die Zeitschriften zu dem Thema schreiben.

Allerdings ist minimalquadrat ja der Meinung, dass man Informationen aus so tollen Boulevardblättern keinen Glauben schenken soll, da die Informationen dort angeblich eh nicht stimmen. Sein Rat war, dass man sich dann doch an einen Anwalt wenden sollte.

Demnach ist die ganze Diskussion hier umsonst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da sieht man doch wie unsinnig die Nennung einer Zahl ist. Was ist nun, wenn ich 10 Leuten ne CD gebrannt habe? Alle 10 werden schreien, dass sie zu den ersten 7 gehören, die von mir eine haben und daher die rechtmäßigen Besitzer sind. Sowas blödsinniges


Zumal jeder dieser Leute ebenfalls legal Privatkopien der CD erstellen kann und diese im persönlichen Umfeld weitergeben darf.

Hier hab ich das ja schonmal (sicherlich etwas übertrieben, aber immer im "grünen Bereich") dargestellt. :)


Sinn oder Unsinn? - Aber so ist nunmal die Rechtslage.
 
Da sieht man doch wie unsinnig die Nennung einer Zahl ist. Was ist nun, wenn ich 10 Leuten ne CD gebrannt habe? Alle 10 werden schreien, dass sie zu den ersten 7 gehören, die von mir eine haben und daher die rechtmäßigen Besitzer sind. Sowas blödsinniges

wir hatten das doch schon mal. ich hab dir sogar das urteil genannt. irgendwo muss eben eine zahl genannt werden. klar, deine zahl wäre die null. aber du bist eben nicht in der lage diese fest zulegen.

Schön. Ich kaufe mir eine CD, verschenke sie 3Mio Menschen und habe ein gutes Gewissen, weil ICH ja meinen Beitrag gezahlt habe. :rolleyes:

in diesem fall würdest du illegal handeln, da du kaum rechtfertigen kannst, dass diese 30 mio zu deinem nächsten umfeld gehören

aber ums mal auf die spitze zu treiben:

geht man davon aus, dass die theorie stimmt, wonach jeder mensch über 6 weiter personen mit jedem anderen mensch auf der welt in zusammenhang gebracht werden kann, könnte man mit einem einzigen original gemäss deutscher rechtssprechung alle menschen dieser welt legal mit einer kopie versorgen.

Wenn nun schon die Kopie des Originals als Original betrachtet wird, dann kann man ja den 30%-Aufschlag für Veranstaltungen bei denen sicherheitskopierte Lieder laufen abschaffen.

dieser 30% aufschlag ist ohnehin blödsinn, da man bereits auf die medien und die geräte gebühren zahlt.
mal ganz abgesehen davon, dass sie auch fällig wird, wenn ich z.b. mit meinen gekauften mp3s auflege.

Man, wann hört ihr endlich mal auf euch die Urheberrechte zurechtzumalen. An sich braucht man doch nur das Wort URHEBERRECHT zu lesen und weiß, dass damit die Rechte des Urhebers an seinem Produkt geschützt werden sollen. Mit erlaubter Weitergabe wird keinerlei Recht geschützt.

so leid es mir tut das sagen zu müssen, aber im moment bist du hier fleissig am malern.

liest man den faq des bjm, ist es nicht illegal musik zu kopieren und im geringsten masse zu verteilen.
ob dir oder mir das nun passt oder nicht ist dabei völlig irrelevant, denn das ist eine moralische frage. und diese sollten wir nicht noch einmal diskutieren. denn das führt zu nichts.


edit: captain kirk hatte die selbe idee wie ich...
 
Zuletzt bearbeitet:
...
aber ums mal auf die spitze zu treiben:

geht man davon aus, dass die theroie stimmt, wonach jeder mensch über 6 weiter personen mit jedem anderen mensch auf der welt in zusammenhang gebracht werden kann, könnte man mit einem einzigen original gemäss deutscher rechtssprechung alle menschen dieser welt legal mit einer kopie versorgen.

...

Und das sage ich ja schon immer. Wenn sowas legal wäre, dann brauch ich mir ja nun keine Musik mehr kaufen. Muss ja nur jemanden kennen, der sie hat. Schön zu wissen. Ab heute wird DJing für mich endlich wieder billiger und ich kann zu Spottpreisen meine Dienste anbieten.
Wird jeder verstehen, dass ich die Preise kaputt mache, da ich ja klar begründen kann, dass man sicher ja jede Musik kostenlos besorgen kann.

Am besten ich gebe sie gleich einem sehr guten DJ-Freund weiter, der gibt sie wieder einem guten DJ-Freund weiter. Irgendwann ham's alle ja legal, weil niemand mehr als 7 CDs gebrannt hat.









Wie lustig sich bei der Gelegenheit daran zu erinnern, wie vor nem knappen Jahr jemand ein neuen Forum für DJs ins Netz gestellt hat und ALLE hier rumgeheult haben, dass der die Texte unserer Equipment-Tests rauskopiert und bei sich reingestellt hat. Oh, da fühlten sich plötzlich doch alle angegriffen, dass andere ihre geistigen Erzeugnisse für eigene Zwecke genutzt haben. Na sowas. Und das sogar schon bei ungeschützten Inhalten.
Man überlege sich wie wohl sich ein Künstler fühlt, wenn das Urheberrecht das sogar mit seiner geschützten Musik zulässt. Und das, obwohl er dafür sogar Geld bezahlen muss.
 
Wenn sowas legal wäre

der konjunktiv ist hier falsch. es ist - so der faq stimmt - legal! wenn auch das szenario recht unwahrscheinlich ist.


Wie lustig sich bei der Gelegenheit daran zu erinnern, wie vor nem knappen Jahr jemand ein neuen Forum für DJs ins Netz gestellt hat und ALLE hier rumgeheult haben, dass der die Texte unserer Equipment-Tests rauskopiert und bei sich reingestellt hat. Oh, da fühlten sich plötzlich doch alle angegriffen, dass andere ihre geistigen Erzeugnisse für eigene Zwecke genutzt haben. Na sowas. Und das sogar schon bei ungeschützten Inhalten.
Man überlege sich wie wohl sich ein Künstler fühlt, wenn das Urheberrecht das sogar mit seiner geschützten Musik zulässt. Und das, obwohl er dafür sogar Geld bezahlen muss.

du vergleichst äpfel mit birnen, bzw. die privatkopie mit der unrechtmässigen veröffentlichung im netz.

wenn man eine cd ript und ins netz stellt, ist dies illegal und kann durchaus unangenehme konsequenzen nach sich ziehen.
 
Und das sage ich ja schon immer. Wenn sowas legal wäre, dann brauch ich mir ja nun keine Musik mehr kaufen. Muss ja nur jemanden kennen, der sie hat.
Ja, dann mach das doch so.

Ab heute wird DJing für mich endlich wieder billiger und ich kann zu Spottpreisen meine Dienste anbieten.
Was hat das denn nun mit dem (gewerblichen oder öffentlichen) Auflegen zu tun? Hier ging es doch private Kopien ...


Wird jeder verstehen, dass ich die Preise kaputt mache, da ich ja klar begründen kann, dass man sicher ja jede Musik kostenlos besorgen kann.
Spielen die Kosten für die Musik denn wirklich eine so große Rolle bei einem professionellen DJ (also mal angenommen man gibt 150 Euro im Monat für Musik aus, hat 12 oder mehr Termine, die man mit dem Auto erreicht, zahlt Miete und Versicherungen und vielleicht noch Technik ...)


Wie lustig sich bei der Gelegenheit daran zu erinnern, wie vor nem knappen Jahr jemand ein neuen Forum für DJs ins Netz gestellt hat und ALLE hier rumgeheult haben, dass der die Texte unserer Equipment-Tests rauskopiert und bei sich reingestellt hat.
Hat diese Person die Urheber genannt oder hat er die Texte als eigene Leistung dargestellt? Ich fürchte, hier werden tatsächlich Äpfel mit Birnen verglichen.
 
Ich habe mir soeben nochmal den gesamten Gesetzestext zum Urheberschutz angesehen. Da lese ich nichts von erlaubter Weitergabe:
Unterabschnitt 3
Verwertungsrechte

§ 15 Allgemeines
(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere

1.
das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
2.
das Verbreitungsrecht (§ 17),
3.
das Ausstellungsrecht (§ 18).
Quelle:
www.gesetze-im-internnet.de
(Offizielle Seite des Bundesjustizministeriums)

Zeigt mir mal im aktuellen Urheberrecht nen Artikel in dem eure Behauptungen stehen. Bitte
 
Urhg §53 regelt die privatkopie. die weitergabe wird imho nicht gesetzlich geregelt.

da aber selbst die gvu zum schluss kommt, dass


gehe ich davon aus, dass dies allgemeiner konsenz ist.

natürlich kommt jetzt der punkt:

privatkopien dürfen nicht getauscht, verkauft oder verschenkt werden .
allerdings fallen weitergaben im familienkreis oder an engste freunde noch unter den "privaten gebrauch".
 
Zuletzt bearbeitet:
Schön. Ich kaufe mir eine CD, verschenke sie 3Mio Menschen und habe ein gutes Gewissen, weil ICH ja meinen Beitrag gezahlt habe. :rolleyes:

Schön was hier wieder für ein Mukke**** betrieben wird.

Wenn du 3 Mio mal was brennen und verschenken willst bitte:rolleyes:

Hier ging es doch lediglich darum ob er eine CD Brennen und zum Geburtstag verschenken darf(wenn sich jemand überhaupt über eine gebrannte cd Freut,wenn sie nicht selbst zusammengestellt ist),und an einen Guten Freund geht das nun mal.
 
Ich frag mich, wo das Verständnisproblem ist? In deinem Link vom BMJ steht es doch auch nochmal eindeutig drin:
(6) 1Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. 2Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.
Ich sehe da nichts von privat weitergeben. Weder an Freunde noch Verwandte noch sonstwem.

Und eine Kopie vom Original kann ich nunmal nur anfertigen, wenn ich das Original besitze. Also hat niemand die Möglichkeit ranzukommen.


Auch dein zweiter Link sagt:
Eine typische Privatkopie ist der "Best Of"-Zusammenschnitt für das eigene Auto oder die DVD-Kopie für das private Heimkino. Hier ist die Mitnutzung durch Familienangehörige oder enge Freunde eingeschlossen. Ganz anders liegt der Fall bei einer Kopie, die angefertigt wird, um sie zu verkaufen, zu tauschen oder zu verschenken. Sie wird produziert, damit andere sie nutzen. Genau den Zweck kennt die "Privatkopie" nicht
Die Kopie darf also nur genutzt werden. Du darfst deine CD Kopieren und ein Kumpel kann sie mal benutzen. Klar. Aber du darfst sie ihm nicht SCHENKEN. Das steht doch nun wirklich wortwörtlich drin. Was habt ihr denn alle nur???



Bitte richtig lesen!!!
 
Und eine Kopie vom Original kann ich nunmal nur anfertigen, wenn ich das Original besitze.
Der Besitz reicht tatsächlich aus (vgl. CDs aus der Bibliothek).

Die Kopie darf also nur genutzt werden. Du darfst deine CD Kopieren und ein Kumpel kann sie mal benutzen. Klar. Aber du darfst sie ihm nicht SCHENKEN. Das steht doch nun wirklich wortwörtlich drin. Was habt ihr denn alle nur???

Die einhelliger Meinung ist, dass im privaten Kreis bis zu 7 Kopien zulässig sind. Natürlich heißt das auch "Verschenken" (im privaten Kreis).

http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie#Deutschland, http://www.heise.de/ct/Redaktion/ghi/drm/privatkopien06_10.pdf (PDF, Seite 8 u. a.)

Auch die zweite Novelle des Urheberrechtsgesetzes hat das nicht fundamental geändert (sofern wir über Kopien von Original-Tonträgern reden). Trotz intensiven Lobbybemühungen vor allem der Musikindustrie bleibt zunächst die Privatkopie zumindest auf dem Papier weiter erhalten. http://www.heise.de/ct/07/16/035/ (sehr guter Beitrag IHMO, denn -- passend zum Thema dieses Threads: Betroffen sind die Verbraucher auch von den beschlossenen Änderungen hinsichtlich der Pauschalvergütungen. Diese werden als Ausgleich für die noch erlaubten Privatkopien auf Geräte und Speichermedien erhoben und über Verwertungsgesellschaften an die Urheber ausgeschüttet. Bisher gab in wesentlichen Teilen der Gesetzgeber die Höhe dieser Abgaben vor. Nach dem neuen Recht sollen nun die Beteiligten selbst, also die Verwertungsgesellschaften und die Verbände der Geräte- und Speichermedienhersteller, die Vergütung miteinander aushandeln. Dabei war ursprünglich eine Obergrenze von fünf Prozent auf den Verkaufspreis von allen Geräten und Speichermedien vorgesehen gewesen, „deren Typ zur Vornahme von zulässigen Vervielfältigungen benutzt wird“. Der Branchenverband BITKOM befürchtet durch die Herausnahme dieser Obergrenze bereits, dass zukünftig auch Handys und Digitalkameras in diese Kategorie fallen könnten und warnt zugleich vor erheblichen Verteuerungen etwa bei Druckern oder PCs.)
 
schau bossa, du stemmst dich mit unglaublichem widerwillen gegen etwas, das das geringste problem der MI sein dürfte. zudem interpretierst du dinge in die gesetze, die so nicht dort stehen, da sie diese angelegenheit bewusst ausgeklammmert wurde. (stichwort "kriminalisierung der schulhöfe")

aber da du mir partout nicht glauben willst und gesetze und deren anwendung auch auslegungssache sind, seien hier einige letzte links gepostet

http://www.lehrer-online.de/privatkopie.php

siehe "geburtstags cd"

http://www.sakowski.de/urherberrecht_rechtliche_grundlagen.3.html

siehe punkt 2. absatz h)

http://www.123recht.net/article.asp?a=25858&ccheck=1

siehe "ausnahme privatkopie"

http://www.hilpers.com/1227663-nochmal-privatkopie

ganzer thread

http://www.urheberrecht.justlaw.de/Privatkopie.htm

siehe "private verwendung" (und nein: privater bereich bedeutet nicht in deiner wohnung, sondern deinem engsten persönlichen umfeld)

und nochmal

http://www.t-anwaelte.de/Privatkopie.422.0.html

und nochmal

http://www.raubkopierer-sind-verbrecher.de/privatkopie.htm

und nochmal

http://www.presseecho.de/vermischtes/PE1201512637.htm

und nochmal

http://lexikon.mallorcainfos.com/Privatkopie

und so weiter und so fort...



wenn du noch immer anderer meinung bist, so bleibt dir nur einen medien- und urheberrechtsrechtsanwalt zu konsultieren. eventuell könntest du mich mit einem gutachten dann überzeugen. bis dahin spricht alles gegen deine interpretation und ich werde weiterhin die meine hier weiter öffentlich kund tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß nicht, wem oder was ich widersprechen soll, du widersprichst jedenfalls den von dir genannten Quellen.

Die OFFIZIELLEN Quellen sagen ja (wie schon genannt)
Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. 2Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.

Eine typische Privatkopie ist der "Best Of"-Zusammenschnitt für das eigene Auto oder die DVD-Kopie für das private Heimkino. Hier ist die Mitnutzung durch Familienangehörige oder enge Freunde eingeschlossen. Ganz anders liegt der Fall bei einer Kopie, die angefertigt wird, um sie zu verkaufen, zu tauschen oder zu verschenken. Sie wird produziert, damit andere sie nutzen. Genau den Zweck kennt die "Privatkopie" nicht



Desweiteren habe ich folgendem nie widersprochen:
Trotz intensiven Lobbybemühungen vor allem der Musikindustrie bleibt zunächst die Privatkopie zumindest auf dem Papier weiter erhalten.

Klar hat jeder das Recht auf ne Privatkopie seiner Musik. Sie darf nicht verschenkt werden, das stand in beiden offiziellen Quellen.




Deine letzte Quelle zitier ich auch sehr gern:
Letzte Durchsicht / Überarbeitung: 8.7.2004
Noch Fragen?






Zeig mir bitte, was ich an den oben zitierten Punkt falsch interpretiere? Was bitte?!

Im Übrigen habe ich die Themen ausgiebig mit meinem Vater, einem promovierten Juristen und einer Richterin vom Oberlandesgericht besprochen. Ein Gutachten werd ich nicht erstellen lassen, da ich sicher bin, dass es was kostet.




Edit: Und auch du Los Mintos könntest mal vorher die Aktualität deiner Quellen untersuchen.
Stand: September 2003
Seit dem hat sich ja nun einiges geändert.


Im Übrigen auch schon seit dem Präzidenz-Fall. Der ist ja auch schon uralt.

Die oberen beiden Zitate sind für mich ganz klipp und klar und unmissverständlich formuliert. Sie sind aus dem Gesetzestext und von der GVU (danke dafür Max). Ich versteh nicht, wie man da noch ruminterpretieren kann.
 
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