Ab dem Moment, wenn Du Dich für einen Urintest weigerst, machst Du Dich ja schon verdächtig. Danach kann sogar ein gerichtlich angeordneter Drogentest (Urintest) durchgeführt werden, wenn Du Dich weiterhin weigerst.
Falls du das auf eine Verkehrskontroll-Situation beziehst, wo es um den Verdacht einer Fahrt unter Drogen geht, dann stimmt das mit dem sich verdächtig machen so nicht.
Wie ich weiter oben bereits geschrieben habe, kann man mit einem Urintest nur Abbauprodukte von THC feststellen (wenn ich mich richtig erinnere u.a. Carbonsäure, etc.) und somit folglich nur, ob in der Vergangenheit Cannabis-Konsum stattgefunden hat. Aus den Ergebnissen lässt sich auch schließen, ob gelegentlicher oder regelmäßiger Konsum vorliegt. Und das ist eigentlich nur für die Fahrerlaubnisbehörde interessant, wenn es um die Frage der Eignung für einen Führerschein geht (was ja bei regelmäßigem Konsum verneint wird).
Und um das zu überprüfen kann die Behörde einen Urintest oder andere Tests anordnen.
Mit einem Urintest kann man aber NICHT feststellen, ob eine AKTUELLE Beeinflussung durch THC vorliegt. Einen gerichtsverwertbaren Beweis bezüglich einer Drogenbeeinflussung zum Zeitpunkt der Fahrt kann (habe ich auch schon geschrieben) alleine eine unverzüglich durchgeführte Blutentnahme erbringen. Von daher kann ich mir kaum vorstellen, dass bei einer Kontrollstelle Urintests als Vortest durchgeführt werden. Damit könnte man zwar Anhaltspunkte für Konsum allgemein erhalten, aber nicht für eine AKTUELLE Beeinflussung.
Von daher kann ich mir fast nicht vorstellen, dass wirklich jemand hier einen Urintest als VORTEST bei einer Kontrolle erlebt hat? Es sei denn die Polizei hat in dem Fall selber nicht genau gewusst, was sie mit dem Urintest beweisen kann und was nicht, oder sie hat damit etwas anderes bezweckt als eine Drogenfahrt nachzuweisen (wo mir jetzt nichts zu einfiele...).
Als Vortest bei Kontrollen sind inzwischen in der Tat die von sven.man angesprochenen Wischtests ("Drugwipe") gängig. Die dienen aber auch nur zur Verdachtsgewinnung oder -entkräftung und sind alleine nicht beweiskräftig vor Gericht ->Blutentnahme.
Ein Urintest kann übrigens nur freiwillig durchgeführt werden (Drugwipe nach herrschender Meinung auch), d.h. man kann ihn verweigern, weil er quasi ein aktives Mitwirken an der eigenen Überführung ist (sog. "Nemo tenetur"-Prinzip - gleiches gilt übrigens auch für einen Atemalkoholtest).
Liegen allerdings bereits Anhaltspunkte für eine Drogenbeeinflussung (oder Alkohol analog) vor, kann eine Blutentnahme auch gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden - notfalls auch unter Zwang - , weil man an dieser nicht aktiv mitwirken muss, sondern sie lediglich "erdulden".
Verweigert man einen freiwilligen Vortest und es liegen ansonsten KEINE weiteren Anhaltspunkte für eine Drogenbeeinflussung vor, wäre es nach deutschem Recht unzulässig, zu sagen, wer den Test verweigert, macht sich verdächtig und deswegen wird jetzt eine Blutentnahme durchgeführt! Wie gesagt, OHNE WEITERE Anhaltspunkte...
Somit ist ein Vortest als Möglichkeit zu sehen, sich eine lästige und zeitaufwändige Blutentnahme zu ersparen, wenn man weiß, man ist clean, aber man ist bereits unter Verdacht geraten.
Und was das mit dem gerichtlich angeordneten Urintest angeht:
Verweigert man bei der Behörde den Urintest, wird der nicht zwangsweise durchgeführt (wie auch? Mit Katheter?
Das wäre unverhältnismäßig verletzungsträchtig... wird von den Gerichten normalerweise nicht mal bei schwersten Straftaten angeordnet), dann gibt's halt ganz einfach den Lappen nicht mehr zurück oder er wird eingezogen. Da war dann aber kein gerichtlich angeordneter Urintest im Spiel.
Sowas wäre höchstens als gerichtliche Auflage o.ä. denkbar, kann dann aber keinesfalls zwangsweise durchgeführt werden, höchstens mit gerichtlichen Druckmitteln durchgesetzt - und wäre eine komplett andere "Baustelle".