Auflegen von Songs

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Ich bin nur Dj Also geht die GEMA mir am arsch vorbei!!

danke für die hilfe
 
wie isn das wenn ich jetzt zb resident in nem club werden würde...
müsste ich das verdiente geld versteuern? denk mal schon, aber wie läuft sowas ab?
 
einstellen lassen=der übernimmt das mit der abrechnung etc...!? und gewerbeschein=finanzamt anmelden?
 
Also ich weiß das ist jetzt off topic aber wo wir grad über die gewerbe anmeldung sprechen!

Ich leg in inregelmäßigen Abständen auf versch. Veranstaltungen auf und bleibe mit meinen Einkünften unter diesen im faq angesprochenen betrag!
muss ich das irgendwie nachweisen könne?
oder kann ich mir die kohle chash geben lassen ohne irgendwas quittungsmäßiges??

On Topic: kauft eure tracks dann könnt ihr sie spielen.
 
Ich leg in inregelmäßigen Abständen auf versch. Veranstaltungen auf ...
oder kann ich mir die kohle chash geben lassen ohne irgendwas quittungsmäßiges??

Dann arbeitest du schon schwarz!?

Wenn du gewerbsmäßig auflegst, d.h. auf Veranstaltungen auflegst und dafür Geld nimmst (ohne Rechnung/Quittung -> Gewerbeschein) und das beim Finanzamt nicht gemeldet ist (automatisch mit Gewerbeanmeldung), ist das Schwarzarbeit!
 
In dem faq stand aber das man bis zu einer gewissen summe die man im jahr nicht überschreiteten darf ich glaube es waren 7660€ kein gewerbe anmelden muss da dies in den steuerfreibetrag fällt oder so!

Des Weitern stand dort das eine Gewerbeanmeldung nur dann von nöten ist wenn man die ganze sache regelmäßig betreibt was ja bei mir auch nicht der Fall ist! Ausserdem stell ich auch keine Rechnungen aus oder so was die Kohle gibts chash auf die Hand ohne irgendwelchen Papierkram.

Jetzt erstmal zum Verständniss.
Hab ich das was in meiner ersten Aussage geschrieben hab mit den 7660€ richtig verstanden??

Ist in meiner Situation die gewerbeanmeldung nötig??
Und falls nicht muss ich beweisen können das ich unter 7600€ im Jahr liege??
 
Naja tut mir leid kann auch nix dafür so läuft das bei uns aber allgemein!!

Hab auch von Kollegen bei mir noch nichts anderes gehört aber wie gesagt wenn ich den text richtig verstanden hab ist das auch solange kein problem wie man unter dem Freibetrag von 7660 Euro gewinn im Jahr bleibt!


FAQ - Kurzüberblick

» Ich bin DJ und werde für Veranstaltungen bezahlt – brauche ich einen Gewerbeschein?

Nein, wenn der Steuerfreibetrag (7664 EUR in Deutschland) nicht überschritten wird!
Andernfalls Ja, bzw. zumindest eine behördliche Genehmigung als Freelancer!


https://www.deejayforum.de/45-faqs-...wann-and-wie-mache-ich-das-steuerproblem.html


wenn ich das da richtig verstanden habe ist das soweit doch ok oder?

Tut mir leid wenn ich nerve aber das ganze ist doch nicht ganz ohne und ich wäre gerne sicher das das so stimmt wie ich das sehe!
 
und wie ist das, wenn man z.B jetzt bei Soundcloud nen Bootleg oder Mashup gedownloadet hat.. Darf man diesen dann in einem Club auflegen oder nicht?
 
Leute, gestern schreib ichs noch im Nachbarthread, und jetzt gehts hier weiter.

Die Handlung des downloadens aus Soundcloud ist auch für den privatgebrauch in vielen Fällen nicht legal, weil die Quelle nicht legal ist, bzw derjenige der die Musik über Soundcloud verteilt, eine illegale Handlung vornimmt, und gegen das UrhG verstösst.

Wenn ich einen eigenen Track bei Soundcloud verteile, ist das i.O. - ich bin ja Urheber, und hab alle rechte an der Musik. Verteil ich die Musik anderer Leute, ist das ein Gesetzesverstoss (wenn ich nicht grade zufällig dazu vom Urheber berechtigt wurde, indem ich Verwertungsrechte bekommen habe), und auch wenn ich mir aus so einer Quelle etwas kopiere dann verstosse auch gegen das Gesetz.

Ich zitiere hier nochmal:

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Mit dem Spielen dürfen hat das dann garnix zu tun - spielen darf ich jede Kopie, sofern der VA. Gemaaufschag zahlt - nur ist eine Kopie die ich bei Soundcloud gezogen habe in vielen fällen auf illegalem Wege in meinem Besitzt gelangt, und da liegt das Problem.
 
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