
spheer
Bekanntes Mitglied
Hallo!
Zurzeit bin ich Zivildienstleistender und übe nebenbei noch eine andere Nebenbeschäftigung aus. (16 Stunden im Monat). Verrechnet auf die Woche inkl. Zivildienst wären das 44Stunden die Woche.
Nun würde ich gerne ein Gewerbe anmelden, da in nächster Zeit meine ersten öffentlichen Gigs kommen werden.
Meine 16 stündige Nebentätigkeit neben dem Zivildienst musste ich mir von meiner Zivldienststelle sowie vom Bund für den Zivildienst genehmigen lassen.
Jetzt zu meinem Problem:
Ich habe vorhin per mail vom Zivildienst Bund erfahren, dass meine wöchentliche Arbeitszeit, alles zusammengerechnet nicht 48 Stunden überschreiten darf.
"..laut Arbeitsschutzgesetz dürfen alle Tätigkeiten, die Sie ausüben, zusammen
48 Wochenstunden betragen.
Der Zivildienst, die Nebentätigkeit und die Arbeit als DJ dürfen also in der
Woche nicht 48 Stunden überschreiten."
Ich kann leider schlecht pauschal sagen, wie viele Stunden ich wöchtentlich bzw. monatlich als Dj tätig sein werde, da ich nämlich keinen Resident job habe.
Ist es möglich, dass ich keine Genehmigung dafür bekomme?!
Wie sollte man sich am besten audrücken, um den Sturköpfigen Zivischützer vom Bund auszutrichsen?
Gut möglich, dass meine Gesamtarbeitszeit mehr als 48 Stunden wöchtentl. betragen werden.
Werde ich bei meiner Gewerbeanmeldung nach der Genehmigung vom Zivildienst Bund gefragt?!
..Ich habe schiss, dass ich keinen Gewerbeschein bekomme und lol, nicht auflegen darf. So ein bockmist, mir geht es besser wenn ich vor Leuten öffentlich Auflege als zuhause vor ner Wand. Soviel zum Arbeitsschutzgesetz

Zurzeit bin ich Zivildienstleistender und übe nebenbei noch eine andere Nebenbeschäftigung aus. (16 Stunden im Monat). Verrechnet auf die Woche inkl. Zivildienst wären das 44Stunden die Woche.
Nun würde ich gerne ein Gewerbe anmelden, da in nächster Zeit meine ersten öffentlichen Gigs kommen werden.
Meine 16 stündige Nebentätigkeit neben dem Zivildienst musste ich mir von meiner Zivldienststelle sowie vom Bund für den Zivildienst genehmigen lassen.
Jetzt zu meinem Problem:
Ich habe vorhin per mail vom Zivildienst Bund erfahren, dass meine wöchentliche Arbeitszeit, alles zusammengerechnet nicht 48 Stunden überschreiten darf.
"..laut Arbeitsschutzgesetz dürfen alle Tätigkeiten, die Sie ausüben, zusammen
48 Wochenstunden betragen.
Der Zivildienst, die Nebentätigkeit und die Arbeit als DJ dürfen also in der
Woche nicht 48 Stunden überschreiten."
Ich kann leider schlecht pauschal sagen, wie viele Stunden ich wöchtentlich bzw. monatlich als Dj tätig sein werde, da ich nämlich keinen Resident job habe.
Ist es möglich, dass ich keine Genehmigung dafür bekomme?!
Wie sollte man sich am besten audrücken, um den Sturköpfigen Zivischützer vom Bund auszutrichsen?

Gut möglich, dass meine Gesamtarbeitszeit mehr als 48 Stunden wöchtentl. betragen werden.
Werde ich bei meiner Gewerbeanmeldung nach der Genehmigung vom Zivildienst Bund gefragt?!
..Ich habe schiss, dass ich keinen Gewerbeschein bekomme und lol, nicht auflegen darf. So ein bockmist, mir geht es besser wenn ich vor Leuten öffentlich Auflege als zuhause vor ner Wand. Soviel zum Arbeitsschutzgesetz
