AGB für Verleih

G

Gast13832

Guest
Hallo,

werde demnächst meine sonst als privat genutzte Musikanlage für einen Abend verleihen.
Kenne den Mieter nur über Bekannte, weshalb ich sichergehen möchte,
dass alles wieder ordentlich zurückkommt oder ich für beschädigte Teile
den kompletten Kaufpreis erstattet haben möchte.

Hat da jmd. eine AGB-Vorlage parat, die vom Mieter unterschrieben werden muss?!

Bin ich berechtigt einen Pfand oÄ. vom Mieter zu verlangen, damit ich sichergehen kann, dass ALLES unbeschadet zurück kommt?!
(zB Kreditkarte, Autoschlüssel, diverse Ausweise)

Würde mich über Antworten und ein AGB sehr freuen =)
AGBs bitte an
DennisWill@web.de

Format spielt keine Rolle

Vielen Dank schonmal
Dennis
 
Hm, wenns mal was größeres werden soll dann sollte man sich eigene AGBs von einem RA anfertigen lassen.

Ja Pfandrechte usw können vereinbart werden.

Im Übrigen empfehle ich dir mal auf der Seite in meiner Signatur vorbeizuschauen ;)
 
Danke für die schnelle Antwort!!!

Das wird Equipment für ca. 5000,-
Bin eigentlich der Meinung, dass ich für 3 oder 4 mal im Jahr nicht
unbedingt AGBs vom RA brauche, die wollen ja auch Geld dafür...

Ne Vorlage zum bischen Umschreiben würde schon reichen,
wenn der Mieter das unterschreibt bin ich immer auf der sicheren Seite.

Das mit dem Pfand werde ich auf jeden Fall machen, heute weiß man ja nie,
also super, dass das geht :)
 
Alles klar, hab grade ein bischen gegooglet und seh schon,
dass eigentlich überall das selbe steht...

Dank pdf darf ich es abschreiben, danke *würg*

Problem -> gelöst

Danke! ;)
 
Du musst das nicht ab schreiben.

Du hast zu mindest beim 5.0 beim ein Textauswahl-Werkzeug.
Gewünschten Text kopieren und in dein Schreibprogramm ein fügen.
Sonst mal die Acrobat-Hilfe benutzen
 
Hab zum Glück eins gefunden, wo ich den Text einfach von der Seite "klauen" konnte :D

Danke nochmal
 
Trotzdem haftet eine Privathaftpflicht des Kunden nicht für Schäden am Equipment beim Mieten oder "Leihen"

Deshalb haben wir auch eine komplette Equipmentversicherung incl. Unterschlagungsrisiko abgeschlossen (Kunde verschwindet nach Anmietung mit der PA) :(

Siehe auch aktuelle Warnungen im PA Forum.

Unterschlagung ist kein Diebstahl & wird nochmals komplett anders gehandelt von den Versicherungen, das Risiko ist wohl mit am höchsten, deshalb auch nicht gerade günstig, lohnt sich aber.

Auf jeden Fall Perso zeigen lassen & Kaution nehmen bei unbekannten Leuten oder lieber selbst aufbauen am Ort des Events
 
Dies ist keine Rechtsberatung!

Nochmal zur allgemeinen Verwendungsmöglichkeit von AGB:
AGB sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen. "Vielzahl" setzt die Absicht einer mindestens dreimaligen Verwendung voraus (BHG NjW 02, 138, BGH NjW 98, 2601).
Falls du also nur den einen Mietvertrag bez. der besagten Anlage abschließen willts, dann musst du das individualrechtl. vereinbaren und nicht durch AGB ( § 305b BGB)

Und die Verwendung von AGB ist ein Zweischneidiges Schwert. Es gibt vor und Nachteile (siehe §§ 305 ff. BGB).
Wirklich Sinn macht die verwendung erst, wenn man wie ein großes Unternehmen Massenverträge abschließen muss und insoweit ein Rationalisierungsinteresse bzgl. des einheitlichen Abschlusses vieler Verträge hat.
 
Ich hab gerade keinen Zugriff auf Beck-online, bin mir aber recht sicher, dass die beiden Urteile sich auf Fälle beziehen, in denen AGB individuell für neue Verträge neu ausgearbeitet wurden.

Wenn er nun einmal AGB ausarbeitet und die so bestehen lässt, dann wird es nem Gericht vollkommen wurst sein, ob er die nun zum erstenmal verwendet und die nächste Möglichkeit wo sie verwendet werden erst wieder in 2 Jahren ist ...

Und selbst wenn es nur um diese eine Vermietung geht, dann ist es auch egal ob über dem Zettel AGB oder Vertrag drüber steht, den der "Mieter" unterschreibt. Stichwort: Laiengerechte Auslegung
 
Bei einmaliger Verwendung entfalten die Vereinbarungen wie ja schon erwähnt dann nicht dir Wirkung von AGB und darum ging es mir. Das wird dem Gericht nicht Wurscht sein.
 

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