aaaaaaaaaaaaaaaallllllllllllllllllsssssssssssssssssssoooooooooooooooooo.....
BEVOR HIER DICHTGEMACHT WIRD, WOLLTE ICH DAS NOCH POSTEN (ZUR NOT BITTE PASSEND IN DEN EBAYTHREAD SCHIEBEN)
diese auktionen sind für ebay
allesamt irreführend.
warum? weil das 1210er bild drin ist und aus ALLEIN DEM TITEL DER AUKTION NICHT SOFORT ERSICHTLICH IST, WORUM ES GEHT.
Wer diesen Grundsatz nicht glaubt, kann ihn hier nachlesen:
http://pages.ebay.de/help/policies/misleading-titles.html
Wählen Sie den Titel für Ihr Angebot so, dass direkt erkennbar ist, um welchen Artikel es sich handelt. Es ist verboten, Artikelbezeichnungen zu verwenden, die es erforderlich machen, dass man erst die Beschreibung lesen muss, um den angebotenen Artikel zu erkennen. Wenn Käufer aus der Artikelbezeichnung nicht ersehen können, welchen Artikel Sie tatsächlich anbieten, gilt die Bezeichnung als irreführend und ist bei eBay nicht zulässig.
Eine Weile lang kamen die Leute damit durch.
Ich habs auch glatt mal probiert, um zu sehen, wie dumm Leute sein können. 2 Stück wurden von mir eingestellt.
Es kamen etwa 7 Fragen, davon nur 2 deutsche. Die meisten waren wegen ausländischer Versandkosten.
Die Leute, die konkret fragten, was denn nun verkauft werden würde, hab ich nochmals korrekt über die Matte informiert. Jene boten dann auch nicht.
Meine 2 Matten waren die mit den bisher seitdem diese Masche existiert höchsten Wert bei Ebay. 265 und 276 Euro. So hoch kam zuvor niemand.
Das sind
hinter Gebühren 517 Euro Gewinn.
Käufer stammen zum einen aus Frankreich und zweitens irgendein höchstwahrscheinlich dunkelhäutiger nichtdeutscher in West-D-Land lebender Mensch (sehr schwaches Deutsch).
Beide werden definitiv vom MK2 ausgegangen sein.
Ich habe daraufhin nochmal 2 nahezu identische Artikel eingestellt, welche gestern um 20h geendet wären, wenn Ebay sie nicht gelöscht hatte 4h vor Schluss. Sie standen zuletzt bei jeweils über 200 Euro. Wieder waren es europäische Bieter gewesen.
Die Begründung der Stornos war Irreführung. Meine Einstellgebühren wurden mir dafür erstattet.
Die alten 2 Auktionen wurden nicht entdeckt und ich könnte, wenn ich denn wollte, die 2 Leute nun beschei.ßen.
Die Bieter sind zu 90% Ausländer, welche das schnelle Schnäppchen erhoffen und selten korrekt Deutsch können. Diese lesen auch nicht mal Worte nach, die sie nicht kennen (im Klartext: sie sind dumm und naiv, eigentlich denkt man dann: Schuld eigene).
Als Ebay mich nach der Stornierung des zweiten Paars informierte, nahm ich Stellung dazu:
ich erhielt soeben von ihnen die Mitteilung, dass 2 meiner Auktionen wegen Irreführung gelöscht seien wurden.
Die Nummern waren xxx und xxx.
Dazu folgendes: In der Überschrift steht: "Sie bieten hier auf eine originale Technics SL 1210 Turntable Gummiunterlage".
Welchen Teil können Sie davon nicht verstehen?
Sowohl im Text als auch dem Artitkeltitel ist es nochmals erwähnt und auch das Bild nimmt zu der Unterlage Bezug.
Ich habe auf eine Anfrage hin sogar nochmals UNTERHALB DER AUKTION SICHTBAR FÜR ALLE VERMERKEN LASSEN, dass es um eine Unterlage geht.
Warum wird es gelöscht? Warum meine? Wie kamen sie darauf?
Wenn das Löschen rechtens gewesen sein soll, dann geben Sie bitte in die Suche folgendes ein "Technics Unterlage".
Dort finden sich weitere Angebote von anderen Nutzern, welche allesamt quasi exakt den gleichen Wortlaut haben und löschen Sie diese auch.
Mit bitte um zügige Stellungnahme
Dazu sei von mir angemerkt, dass der Titel im Listing "Technics SL 1210 MK2 Unterlage hieß" und ein original Produktbild des MK2 als Galeriebild danebenstand.
Noch kam keine konkrete Antwort von Ebay dazu.
Ich war soeben einfach mal so frei, alle Artikel mit Nummern als irreführend zu melden.
Mal sehen, was da kommt.
Ich habe bei Ebay über die Menüs mit den Käufern zusammen die Aktionen storniert. Keine Matten für 270 Euro, keine Gebühren.
Es ist ein definitiver rechtlicher Grenzgang, wenn man dies durchzöge, weil vor der Eigenverantwortung eines Gebotes durch den Käufer (was der Verkäufer im Streitfall ins Feld führen würde) noch die Irreführung durch den Artikel zieht.
Beide Aspekte sind in den Ebay-Regeln vermerkt und müssen für erfolgreiches Handeln eingehalten werden. Ich schätze, dass Ebay im Streitfall wegen der Irreführung den Vertrag nichtig erklären würde. Nachher fängt man sich nur noch als Betrüger was ein (Anzeige, Restriktionen oder Ausschluss bei Ebay).
Aber damit war die Sache ein höchst interessantes Experiment und hat wieder mal die geizigen Züge des menschlichen Wesens offenbart.
Sie geben offen zu, nur mehr schlecht als recht Deutsch zu sprechen und sind so blöd, zu bieten.