el.one schrieb:
klasse bei mir stehen die wegen 100 personen partys vor der tür. Hab sogar ne rechnung über ein 8 mann besäufnis erhalten, nur weil es bilder im internet gab. der verein ist mir nicht ganz sicher.
Soweit mir bekannt ist, ist lediglich das Aufführen bzw. Abspielen von Musik in der Öffentlichkeit bei der GEMA gebührenpflichtig.
D.h. im privaten Rahmen fallen keine Gebühren an.
D.h. aber nicht, dass ein "8-Mann-Besäufnis" generell gebührenfrei ist. Wenn das Besäufnis im öffentlichen Rahmen (z.B. Gaststätte, zu der jedermann Zutritt hat) stattfindet, ist es natürlich nicht mehr privat.
Mache ich aber z.B. eine private Abi-Feier, zu der lediglich Mitglieder des Abschlussjahrgangs (nebst Begleitung) Zutritt haben, so ist dies m.E. (auch bei 100 Teilnehmern) eine GEMA-gebührenfreie private Veranstaltung.
Nicht mehr privat ist es allerdings, wenn -wie es häufig vorkommt - eine Abi Party nicht auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt ist, also bei der z.B. der Abi-Jahrgang der Karl-Klötzchen-Schule eine Großraumdisse mietet und auch "Leute von der Straße" reinlässt.
Ob es davon nacher Bilder im Internet gibt, ist dabei übrigens völlig ohne Belang. Es gibt schließlich auch Leute, die ihre Bilder ihrer heimischen Geburtstagsfeier im Internet veröffentlichen. Dadurch wird die Geburtstagsfeier aber nicht im Nachhinein zu einer öffentlichen Veranstaltung (und schon gar nicht zu einer öffentlichen Musikdarbietung).