derade
Hard Music
Liebe NatureOne-Besucher
Aus rechtlichen und organisatorischen Gründen sind wir leider gezwungen, im Camping Village folgende Maßnahme zu ergreifen. Wir bitten um Verständnis.
Lautstärkenbeschränkung bei Musikanlagen
Die Leistung von mitgebrachten Musikanlagen im Camping Village muss aus folgenden Gründen auf 3 KW (Kilowatt) limitiert werden:
- Durch überdimensionierte Musikanlagen im Camping Village wurden die zulässigen gesetzlichen Lärmgrenzwerte* in den umliegenden Gemeinden teilweise überschritten. Dadurch gerät die behördliche Genehmigung des Camping Village oder der gesamten NATURE ONE in Gefahr.
- Viele Besucher fühlen sich durch überdimensionierte Musikanlagen im Camping Village auf Dauer gestört. Schlafen ist unmöglich.
- Das Wohl von zehntausenden Besuchern soll nicht durch den Betrieb von überdimensionierten Musikanlagen durch einige wenige Besucher beeinträchtig werden.
* Die Lautstärke einer Tonanlage im Camping Village darf bei den nächstgelegen Wohngebäuden einen gewissen Lautstärkenwert nicht überschreiten. Durch das Emissionsschutzgesetz bzw. die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) sind die Grenzwerte für Musiklautstärke geregelt.
Quelle:
http://www.nature-one.de/phpbb/viewtopic.php?t=3996&postdays=0&postorder=asc&start=0
Aus rechtlichen und organisatorischen Gründen sind wir leider gezwungen, im Camping Village folgende Maßnahme zu ergreifen. Wir bitten um Verständnis.
Lautstärkenbeschränkung bei Musikanlagen
Die Leistung von mitgebrachten Musikanlagen im Camping Village muss aus folgenden Gründen auf 3 KW (Kilowatt) limitiert werden:
- Durch überdimensionierte Musikanlagen im Camping Village wurden die zulässigen gesetzlichen Lärmgrenzwerte* in den umliegenden Gemeinden teilweise überschritten. Dadurch gerät die behördliche Genehmigung des Camping Village oder der gesamten NATURE ONE in Gefahr.
- Viele Besucher fühlen sich durch überdimensionierte Musikanlagen im Camping Village auf Dauer gestört. Schlafen ist unmöglich.
- Das Wohl von zehntausenden Besuchern soll nicht durch den Betrieb von überdimensionierten Musikanlagen durch einige wenige Besucher beeinträchtig werden.
* Die Lautstärke einer Tonanlage im Camping Village darf bei den nächstgelegen Wohngebäuden einen gewissen Lautstärkenwert nicht überschreiten. Durch das Emissionsschutzgesetz bzw. die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) sind die Grenzwerte für Musiklautstärke geregelt.
Quelle:
http://www.nature-one.de/phpbb/viewtopic.php?t=3996&postdays=0&postorder=asc&start=0