[Finanzen] Gängige Praxis bei kleinen Labels...

S-Tune

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Hallo,

hätte da eine Frage zu den Kosten einer VÖ (aus Künstlersicht) - speziell bei eher kleineren Labels...

Ist es gängig, dass sich der Künstler an den "Vorlaufkosten" (Promotion, GEMA, usw.) beteiligt?

Ich frage deshalb, weil ich eine vage Anfrage erhalten habe und die Konditionen ungefähr so aussehen würden:

ca. 100 - 120 Euro sogenannte "Vorlaufkosten"

50 % Umsatzbeteiligung

Ist das OK?

Wäre nett, wenn sich jemand von den "Erfahrenen" dazu äußern könnte! :)
 
AW: Gängige Praxis bei kleinen Labels...

Hallo,

also ohne einer der "Erfahrenen" in dem Gebiet zu sein, hört sich das nicht besonders gut an.
Meinst Du das die Kohle jemals duch den Verkauf der Scheibe wieder reinkommen würde ?

bei einer VÖ, kann ich mir das nur schwer vorstellen, zumal der Künstler selber daran am wenigsten verdient soweit ich weiss.

Ein Bekannter von mir hat ein Label, die Leute mit denen er produziert hat, musste soweit ich weiss, keine "Vorlaufkosten" zahlen.

Werde ihn nochmal genauer dazu fragen, bis dahin haben sich sicher noch einige "Erfahrenen" hier zu Wort gemeldet. :)

gruß
 
AW: Gängige Praxis bei kleinen Labels...

MatReverse schrieb:
Werde ihn nochmal genauer dazu fragen, bis dahin haben sich sicher noch einige "Erfahrenen" hier zu Wort gemeldet. :)

...wenns denn einer hier findet... :p

@MatReverse: Jo, wäre cool, wenn Du dich mal erkundigen könntest!


Mir persönlich kommt der Betrag doch etwas hoch vor.... Promotion ist ein sehr schwammiger Begriff und GEMA-Gebühren sind ja nicht so hoch...

Gruß S-Tune
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Gängige Praxis bei kleinen Labels...

Hallo!

Also gängig ist das in keinster Weise. Allerdings hat sich da warscheinlich einiges geändert, da keiner mehr Geld hat. Es hört sich auch gar nicht so schlecht an, da 50% auch eher unüblich sind. Ich kann Dir nur sagen, wie es in den 90ern war. Da hat man noch einen Vorschuß bekommen, der nicht zurückgezahlt werden mußte, sondern bei der nächstfolgenden VÖ angerechnet wurde, falls bei den Verkäufen ein Minus entstanden ist. Beteiligung lag damals bei 12- 20% im Inland und 8- 16% in GAS. (G=fällt mir gerade nicht ein, A=Austria, S=Switzerland) Die Prozente sind vom jeweiligen HAP(Händlerabgabepreis)abzuziehen. Bei einer Maxi wären das so 10,-€, und bei Compilations, wo mehrere Artist drauf sind, mußt du das nochmal durch die Anzahl der Artists teilen. Es sei denn, daß Dein Song weiterlizensiert wurde. Dann kassiertest Du zwischen 40-60%. Da das Geld von einem dritten Label ausgezahlt wurde. Dein Partner hätte sich dann die andere Hälfte eingestrichen. Ob es heute noch so ist, kann ich mir kaum vorstellen. Da allen das Geld ausgegangen ist, und die Vinylpressung schon immer schweineteuer war. Mich würde ja interessieren, welche Art von Label das ist. Also welche Art von Musik die produzieren. Vielleicht ist ja die Methode auch von Szene zu Szene verschieden. Ich weiß nur, daß es kaum noch Vorschüße für die Künstler gibt. Man muß also bis zu Halbjahr warten. Wenn man davon leben will, muß man ganz schön ackern.

Ich wünsche Dir viel Erfolg

Gruß

Lando
 
AW: Gängige Praxis bei kleinen Labels...

Gibts in der jetzigen Zeit (bei kleinen Labels) eigentlich überhaupt noch Vorschüsse für den Künstler?
 
AW: Gängige Praxis bei kleinen Labels...

Hallo,

mir wurde gesagt das es schon Labels gibt, die "Vorlaufkosten" erstmal kassieren, also nichts unübliches in dem Gebiet.

Bei dem Rest kommt es ganz auf den Vertrag an, der mit dem Label gemacht wird.
Du kannst Dich in solchen Fragen auch an den Verband Deutscher Musikschaffender wenden, falls die auch Auskunft ohne Mitgliedschaft geben:

www.vdm-musik.de


viel Glück und Gruß
 
AW: Gängige Praxis bei kleinen Labels...

Ok, Danke dass Du dich erkundigt hast!

Ja, mal sehen, hängt doch immer stark vom Vertrag ab und 50 % Gewinnbeteiligung ist nicht schlecht....

muss jetzt mal schaun, wie sich die Sache entwickelt!

Gruß S-Tune
 
AW: Gängige Praxis bei kleinen Labels...

lol... Vorlaufskosten.. soweit kommts noch..

Was isn Das fürn Label, was nicht mal Ihre eigenen Releases bezahlen kann?

50% Gewinnbeteiligung gibt es bei kleineren Labels ab ca. der 600sten Platte.
Dann aber auch ohne GEMA, Promotion usw.
Am Ende verdienen beide nicht sehr viel an Vinylproduktionen.
Ein Label und ein Künstler, die Vinyl verkaufen, müssen dies als reine Promo sehen.
Das Geld kommt erst durch Lizensierungen und/oder Verkäufe zustande.

Viel Erfolg und laß Dich nicht übern Tisch ziehen! Macht nen Vertrag!

grüüßee..
 
AW: Gängige Praxis bei kleinen Labels...

D.A.G.O. schrieb:
Dann aber auch ohne GEMA, Promotion usw.

Das Geld kommt erst durch Lizensierungen und/oder Verkäufe zustande.

Was heißt ohne GEMA, Promotion?
Das Label zahlt doch in der Regel die GEMA-Gebühren, bzw. Promotion?!?

Lizensierungen / Verkäufe an wen oder was?
Steh gerade etwas auf dem Schlauch :D


Das Ganze wäre eine CD-Produktion, also keine Vinyls....

weiß ehrlich gesagt auch nicht so ganz, was ich davon halten soll... :rolleyes:

Gruß S-Tune
 
AW: Gängige Praxis bei kleinen Labels...

Cd Produktion.. Okay..

Es kommt, wie bei allen die was verkaufen möchten darauf an, ob und welchen Vertriebsweg sie gehen und wieviel sie in welche Art von Promotion und Management stecken.

Hast Du ein Label mit nem kleinen inhouse Vertrieb, wo einer ständig irgendwelche Plattenläden abklappert und versucht die CDs irgendwie in die Shops zu bekommen, oder hat das Label einen Vertrieb, der Weltweit alle wichtigen und unwichtigen Plattenläden und Musicshops anwirbt und beliefert?
Hat das Label Kontakte um auffällig Promotion zu machen? Eine Lizensierung kommt nur zustande, wenn es auch jemand hört, der in der lage ist Geld für Lizens auszugeben.
Und derjenige kauft sowas seltener im Media Mark.. Sowas muß bei dem aufm Tisch landen.. Und das nicht als CD-R sondern als fertige Scheibe.
Erwarte als Künstler NIE Geld von einem Label, das sich selber kaum über Wasser jalten kann. Schon garnicht, wenn Du vorinvestieren sollst. Mach das Ding!
Gib denen den Song, verzichte auf die 50% Gewinnbeteiligung! Strecke dafür NICHTS vor! Du bist ganz einfach nicht in der Position von einem kleinen Label Geld zu verlangen. Genauso ist das Label nicht in der Lage, von seinen Künstlern einen Vorschuß zu verlangen. So etwas gibt es nicht.
Du mußt abwiegen können, wann Geld zu verdienen ist. Das ist abhängig von der Auflage, dem Vertrieb, der größe des Labels und dem Status von DIR.

so long..

grüße...
 
AW: Gängige Praxis bei kleinen Labels...

So habe ich noch gar nicht gedacht... *thumps up* interessant...

Sei anscheinend europaweiter Vertrieb + Nordamerika und Schweiz (sind ja keine Europäer :p).
Es soll Phononet gelistet werden (keine Ahnung, welche Tragweite das hat?) und auf Internetplattformen wie Finetunes/AOL zum Download angeboten werden...

Hätte da 2 Fragen:
1.) Was hat es mit dem "Lizensieren" auf sich?

2.) Angenommen, ich mache es, wie Du gesagt hast, und sage, OK, 0 % Gewinnbeteiligung.
Jetzt wird das Ganze ein sehr guter Verkaufsschlager :)D) - sitze ich dann blöd da?


Viele Grüße,

ein Musik-Business-naiver S-Tune
 
AW: Gängige Praxis bei kleinen Labels...

zu 2)
dann sitzt du verdammt blöd da.... ;)
denn icg glaub mal nicht, dass das label ein non-exclusive vertrag mit dir macht.
 
AW: Gängige Praxis bei kleinen Labels...

Ist es eigentlich normal, dass man in der heutigen Zeit z.B. einen 3-Jahresvertrag mit einem Label abschließt?
Habe bisher gedacht, der Vertrag würde z.B. über einen Track laufen, bzw. ein Album und nicht über eine gewisse Laufzeit, in der man sich fest dem Label verpflichtet...
Ich kann die Sicht des Labels schon in gewisser Weise verstehen, dass die nicht wollen, dass man nach einer Single wieder abspringt, aber ein 3-Jahresvertrag?! :eek:

@DDD: Sitz ist bei Nürnberg.

Gruß S-Tune
 
AW: Gängige Praxis bei kleinen Labels...

Das mit den 3 Jahren find ich etwas lang - ich könnte allerdings auch ne kürzere Vertragslaufzeit wählen...


Habe mir heute mal den Mustervertrag zuschicken lassen...

Finde da auf den ersten Blick 2 Sachen beim Abschnitt Vertragsdauer etwas "hakelig"

1. Die Vertragsdauer beträgt 3 Jahre. Während dieser Zeit ist der Produzent verpflichtet, den in §1 genannten Tonträger ausschließlich dem Label auf Grundlage dieses Vertrags zur Veröffentlichung zu überlassen: Die Vertragsdauer beginnt mit Unterzeichnung des Vertrags.


5. Wird der Vetrag seitens des Produzenten / Künstler zugunsten eines anderen Produzenten, Label, Plattenfirma, Verlag etc. gekündigt, behält sich das Label vor, einen Subverlag bzw. eine Sub ? Labelschaft zu verlangen oder sich auszahlen zu lassen.


Gruß S-Tune
 
AW: Gängige Praxis bei kleinen Labels...

Hallo,

mit den 3 Jahren ist so eine Sache, wie DDD schon erwähnte, du wärst die ganze Zeit an das Label gebunden und hättest keine Ausweichmöglichkeiten zu einem anderen. Aber wozu auch eigentlich, wenn man nen Vertrag hat.. ?
Müsste man sich schon mit dem Label "verkrachen", das es ganz schlimm kommen wird.
Ich kenne allerdings auch den Fall, das mein Kollege mal ein 1-Jahres-Vertag gecancelt hatte, da es mit dem Partner nicht geklappt hatte.

Soo, ich dachte eigentlich, mit den 2 Abschnitten könnte ich erstmal nicht weiterhelfen, beim durchlesen scheint es aber doch schon ganz "normal" so zu sein.

Abschnitt 1 ist soweit ich weiss,
die übliche Variante. Das ist ja soetwas wie ein Arbeitsvertrag. Wenn das Label der Ansicht werden sollte, das die VÖ sogut wie keinen Sinn haben könnte, sichern Sie sich damit nur ab, das sie letztendlich entscheiden, ob was VÖ wird oder nicht. Ist ja eigentlich auch ne ganz klare Sache.

Stell Dir mal vor, eine Firma beauftragt einen Maschienenbaukonstruktuer oder dergleichen und es stellt sich heraus, das die entworfene Maschiene für die Produktionen der Firma eigentlich garnichts taugt.

Da sichern Sie sich ab, das Sie nicht nacher die Maschiene so bauen lassen müssen und am Ende nichts davon haben...

ja, toller Vergleich, aber ich Denke passt schon einigermassen ;)


Abschnitt 2 heisst in dem Sinne,
das das Label vermeiden möchte, das es seine Zeit und Arbeit mit Dir investiert, und Du nachher dann über alle Berge bist, wenn ein anderes Label mit etwas mehr Kohle winken sollte. Was im Zweifel für das Label sehr schädigend sein könnte, da sich ansonsten viel Arbeit auf einmal in Luft auflösen würde...



ich denke so sollte es schon passen, werde aber auch nochmal mein Bekannten dazu befragen um missverständnisse auszuschliessen.



Gruß
 
AW: Gängige Praxis bei kleinen Labels...

hab es mir eben nochmal Bestätigen lassen,
die Abschnitte sind ganz normal so, dienen als Absicherung für das Label.

was mir noch gesagt wurde, achte darauf, das Du als Urheber/Songschreiber/Musiker bei der GEMA eingertagen wirst, damit nachher nicht jemand anderes für Deine Leistungen bezahlt wird...


so, ich glaube Du sagtest das das Label auf Dich zukam, soweit ich das verstanden hatte. Das heisst, sie halten schonmal was von Dir. ;)
(wurde ja auch schonmal erwähnt)
Bei einem 3 Jahres Vertag z.B. wird das Label sich Produktionen von Dir zu Gemüte führen (§1 genannter Tonträger...) und dann entscheiden, was VÖ wird und nicht. Ist ja ganz klar, das sie nicht alles einfach rausbringen, was man ihnen zusteckt.
Ich weiss jetzt nicht, ob es Dir nur um die eine Produktion geht, oder ob Du gleich mehrere Sachen machen möchtest, dann kommt die Vertragsdauer nochmal ins Spiel.


wenn noch Fragen offen sein sollten, posten !

viel Glück und Gruß
 
AW: Gängige Praxis bei kleinen Labels...

Hey, danke für deine Mühe!

Tjo, gerade hätte ich noch eine wichtige Frage:
Setzt man in den Vertrag normalerweise noch eine Klausel, mit der sich der Künstler vor evtl. Zahlungen bei Tracks mit "negativer Bilanz" schützt?


Ich meinte übrigens bei dem 2. Abschnitt, ob der nicht etwas schwammig formuliert ist, d.h. ob ich bei einer vorzeitigen Kündigung (durch mich) nicht evtl. ne Vertragsstrafe zahlen muss...

Gruß S-Tune


P.S.: Ich bin eben recht vorsichtig, da ich von einem Onkel, der Professor für elektr. Musik ist, schon so einige schräge Geschichten gehört habe...
 
AW: Gängige Praxis bei kleinen Labels...

Hallo,
kein Prob mich interessiert sowas ja auch !


zum ersten,

solange aus dem Vertag nicht selber hervorgeht, das Du bei "negativer Bilanz"
noch was nachzahlen musst, ist das überflüssig...
Ausserdem denke ich mal, daher auch erstmal die "Vorlaufkosten", damit Du auch Arbeit und Mühe in die Produktionen steckst und sich das Label nicht mit jemandem rumschlagen muss, dem z.B. die Lust oder Bereitschaft zur Arbeit an den Produktionen ausgeht.

Sollte allerdings doch sowas im da drin stehen (Künstler + Negative Bilanz = Nachzahlen), würde ich auf soeine Klausel zum meinem Schutze als Künstler nicht verzichten wollen...
kann ich mir aber nicht vorstellen, wenn doch soetwas darin steht, wäre ich vorsichtig, klingt sehr unseriös !


zum zweiten,

..."Künstler zugunsten eines anderen Produzenten, Label, Plattenfirma, Verlag etc. gekündigt"...

ich glaube Du meinst genau die Stelle, wo das "etc." steht ? :D

Gute Frage, eigentlich steht ja ganz am Anfang schon, das es nur im Falle wenn: Du zugunsten jemand "anderes", also wohl eines Dritten kündigen würdest. Wenn Du keine Lust auf Produktionen mehr haben solltest, aber auch nicht ein dritter davon profitiert, sollte es keine Probs bereiten.

Da sind wir glaube ich auch wieder an der Stelle der "Vorlaufkosten". Wer will schon gerne alles wieder hinschmeissen, wenn man schon im Vorhinein gezahlt hat ?

Bei solchen Sachen würde ich bei dem Label einfach mal anrufen und fragen, wie es im Kündgungsfall aussehen würde und ob dann Vorderungen auf Dich zu kämen. Ich glaube allerdings, das in dem Vertag sowieso für den Fall der Kündigung, egal von welcher Seite aus, was drin stehen müsste!!


zum dritten,

mein Bekannter hatte mir extra gesagt, ich sollte Dich darauf hinweisen, das auf jeden Fall Du als Künstler/Songschreiber bei der GEMA für deine Produktionen eingetragen wirst, wie ich schon Postete. Es scheinen also in der Vergangenheit schon mehrere Sachen vorgekommen zu sein, wo hinterher der Künstler ganz schön blöd da stand.
Vorsicht ist bei Verträgen jeglicher Art nicht verkehrt !


werde auch nochmal bei Ihm nachhaken, ob ich irgendwas wichtiges vergessen habe sollte.


Gruß
 
AW: Gängige Praxis bei kleinen Labels...

Hier wurden ja schon viele Fragen beantwortet, daher meine offenen Fragen, die Du Dir stellen solltest:

Ist es bereits ein renomiertes Label mit Referenzen?
Kennst Du Leute, die bereits Erfahrung mit dem Label gemacht haben?
An welchen Vertrieben ist das Label angeschlossen?
Welche Verkaufszahlen kann das Label bisher vorlegen?

Dann musst Du Dir die Frage stellen, ob Du wirklich nen Exklusiv-Vertrag über 3 Jahre dort abschliessen willst, wenn Dir keinerlei Versicherung gegeben ist, wie hoch deren Plattenverkäufe bzw. internationales Vertriebsnetz gegeben ist.

Das mit den Selbstkosten ist bei einigen Kleinlabels üblich, jedoch ein Vorschuß meist nur bei größeren Labels gegeben.

50% Umsatzbeteiligung klingt sehr sehr hoch, da meist die nationalen Regelungen bei Artists meist bei ca. 12-16% Anteil liegen.

Falls Du wirklich diesen Vertrag unterschreiben willst, lass den Vertrag von einem Medienanwalt kurz überprüfen und unschlüssige Punkte evtl. abändern lassen.

Es gibt zudem noch eine kostenlose telefonische Rechtsberatung der GEMA www.gema.de

Viele Leute unterschreiben leider Gottes aus Ihrer blinden Euphorie heraus den Vertrag und stellen erst hinterher mit großem Schrecken fest, in welches Loch sie gefallen sind, da sie das Kleingedruckte nicht gelesen haben.

Wenn Du da vieles im Vorfeld abgeklärt hast und alle Punkte im grünen Bereich liegen, kannst Du dann unbescholten diesen Vertrag unterschreiben.
 
AW: Gängige Praxis bei kleinen Labels...

Kleines Update:

Werde nicht allzuviel hier posten, weils eben doch ein öffentliches Forum ist (wer an Infos, bzw. Erfahrungen interessiert ist, kann sich gern bei mir per PM melden...), aber habe heute mit dem Zuständigen telefoniert und diesmal hat er doch deutlich Gesicht gezeigt (bzw. zeigen müssen)...

Ich wollte eben keinen 3-Jahresvertrag (weil das bei einem Label praktisch ohne Referenzen mir einfach zu unsicher ist) und meinte, ob man nicht den Vertrag auf eine Produktion beschränken könne...
Als Antwort kam dann, dass ich a) der erste sei, der keinen 3-Jahresvertrag wölle und b) auf dem Schreibtisch noch so 40 Demos liegen würden und es viele gute Künstler in Deutschland gäbe... (!) :rolleyes:

Das restliche Gespräch werde ich jetzt nicht schildern, er versuchte mich auf jeden Fall doch in gewissem Maße unter Druck zu setzen....
ich habe gesagt, dass ich erstmal keinen 1- bzw. 3 -Jahresvertrag wöllte, sondern erstmal nur eine Produktion sozusagen "verpflichten" (um quasi auszutesten" ;))

Fazit: Er überlegt sichs, die eine Produktion zu veröffentlichen, aber klar sei gar nix!


Soweit so gut, habe gerade eigentlich das Gefühl, richtig gehandelt zu haben!
:)
 
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S-Tune schrieb:
Kleines Update:
Als Antwort kam dann, dass ich a) der erste sei, der keinen 3-Jahresvertrag wölle und b) auf dem Schreibtisch noch so 40 Demos liegen würden und es viele gute Künstler in Deutschland gäbe... (!) :rolleyes:
Das restliche Gespräch werde ich jetzt nicht schildern, er versuchte mich auf jeden Fall doch in gewissem Maße unter Druck zu setzen....
Soweit so gut, habe gerade eigentlich das Gefühl, richtig gehandelt zu haben!
:)

Du hast sehr gut und richtig gehandelt und diese Person hat sich mit diesem billigen Verhalten und fadenscheinigen Aussage selbst ins Aus geschossen.

Sowas habe ich vorher noch nie von einem Label gehört, vor allem, dass sie scharf drauf sind, einen Newbie sofort einen 3 Jahres-Vertrag zu vergeben.

Vor allem darf ein Label keine Geheimnisse oder unbeantwortete Fragen gegenüber den Artists offen haben.

Meist bieten die Labels erstmal einen Einzelvertrag an, um erstmal die Verkaufsentwickliung bei den Release zu Verfolgen und erst bei entsprechenden Erfolg, werden dann diese Exklusiv-Verträge vergeben (das wird normalerweise nur bei einem _persönlichen_ Gespräch unter 4 Augen gemacht!), oftmals erst nach einigen Releasen oder Album.

Mein persönlicher Tip, wie auch immer das Label heissen möge:

Finger weg!
*********

Der Typ wollte genau dadurch erreichen, dass Du jetzt unter Druck stehst und Dir letztendlich nichts anderes übrig bleibt, als den Vertrag zu unterschreiben. (wahrscheinlich sind sie auch noch dagegen, wenn Du den Vertrag vorab rechtlich prüfen lässt)

Und mir schwant einiges, da derzeit ein Label unterwegs ist, dass auch auf unseren Portal myownmusic.de versucht hat, damit einige Newbie Artists zu locken. (weil einige Artists die gleiche Situation wie Du beschrieben hatten)

Schliesslich bist Du das Produkt, was die verkaufen und anpreisen wollen und nicht andersrum. Labels gibts genügend, die mit "sauberen" Methoden handeln.
 
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AW: Gängige Praxis bei kleinen Labels...

Mando Mango schrieb:
Meist bieten die Labels erstmal einen Einzelvertrag an, um erstmal die Verkaufsentwickliung bei den Release zu Verfolgen und erst bei entsprechenden Erfolg, werden dann diese Exklusiv-Verträge vergeben (das wird normalerweise nur bei einem _persönlichen_ Gespräch unter 4 Augen gemacht!), oftmals erst nach einigen Releasen oder Album.


Das komische ist ja, das ICH erstmal nen Einzelvertrag wollte, und er unbedingt nen 3-Jahres-Vertrag. Das ist schon sehr merkwürdig!
 
AW: Gängige Praxis bei kleinen Labels...

das ist echt strange,


mit welcher Begründung nur 3 Jahre ?

Das noch um die 40 Anderen auf einen Vertrag hoffen ?

wäre mir persönlich als einzigste Begründung des 3 Jahres Vertrages auch zu wage !



Gruß
 
AW: Gängige Praxis bei kleinen Labels...

Begründung war, dass das Label nur bei einem 3-Jahresvertrag mit dem Künstler wirklich planen kann...
Bei einem 1-Jahresvertrag würde es sich kaum lohnen, großartig zu promoten ---> sehr komisch, denn entweder ich will ne Produktion verkauft kriegen (egal ob Vertrag über eine Produktion oder nen 3-Jahresvertrag) oder man kann es gleich sein lassen...

Naja, ich hab jetzt mehrere kompetente Leute gefragt und die meinten alle, das es richtig war, die Sache zu lassen!


Wenn ich es jetzt so seh, bin ich sehr skeptisch bei dem Label... es spielt offensichtlich mit dem Wunsch vieler Nicht-Profis, endlich mal den ersten Track veröffentlicht zu bekommen.
Die Gründe dafür sind mir allerdings noch nicht so klar. Vielleicht zeigts sichs ja nach den ersten Releases, wo der Hund begraben liegt...


Wer zufälligerweise auch mit acro sdrocer ;) zu tun hat, soll mir doch bitte ne PM schreiben...

Gruß S-Tune
 
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AW: Gängige Praxis bei kleinen Labels...

Hallo,

also bei einem schlechten Gefühl ist es auf jeden Fall das Beste erstmal nix zu unterschreiben, ganz klar.


Zu dem 3-Jahresvertrag von wegen promoten wurde mir gesagt, das es eben schon auf das Label und den Künstler ankommt, wielange der Vertrag läuft.

Es wäre von Seiten des Labels die wohl sicherere Variante auf den 3-Jahresvertag zu bestehen, damit sie eben mehr Zeit zum Promoten haben.
Das sieht dann z.B. so aus, das Dein Track erstmal auf einem Sampler mit drauf gepackt wird und/oder Promos rausgehauen werden, um ein anständiges Feedback dazu zu bekommen.

Wenn dadurch positives, ordentlichem Feedback bei rauskommt, kann das Label einen Schritt weitergehen, z.B. den Track an grössere Labels "weitergeben" und die ganze Sache dann über die Grenzen von Innerlands, Europa und noch weiter vermarktet wird.
Das alles in einem Jahr könnte ich mir schon knapp vorstellen...


Wenn Der Artist z.B. sehr bekannt ist und man schon vorher davon ausgehen kann, das die Produktionen auch am "Ende der Welt" gerne gekauft werden, ist bei der Promotion natürlich wesentlich weniger zu machen als bei "frischen" Künstlern.

Ich glaube das ist auch bei jedem Label schliesslich individuell, wie sie es am
Besten halten...


naja, ohne Referenzen weiss man halt nie, villeicht gehen sie ja doch noch auf Dein Angebot ein, aber sicher ist erstmal sicher! :D


hmm, bin aber jetzt auch am stocken, muss nochmal nachhaken, warum es dann nicht auch ein 1-Jahres-Vertag tut. Leuchtet mir nämlich im Moment auch nicht wirklich ein:

Zitat S-Tune :"entweder man will verkaufen, oder halt gleich sein lassen"
(in Bearbeitung ;) )

---

aber was spricht eigentlich gegen einen 3-Jahres Vertag ?
(nicht das ich Dich jetzt doch zu dem Vertag überreden will, ich frage mich das aber im Moment wirklich.. :D )

ok, als ersten wären natürlich die Vorlaufkosten...
(ja, eigentlich Grund genug zu Zweifenl)

Du könntest zwar in der Zeit nicht zu einem anderen wechseln, warum aber auch ? Wenn andere mit mehr Kohle winken sollten, finde ich das schon ok, das sich ein Label davor selber schützt.
Ansonsten bei einem Vertrag, der sich nur auf diese eine Produktion bezieht, könntest Du währenddessen Tracks machen, die Du bei nichtgefallen des derzeitigen Labels, nach Ablauf der Zeit einem anderen Label anbieten könntest.
Wenn bis dahin das Release einigermassen bekannt geworden ist und sich gut vermarktet hat, wird es sicher bei dem nächsten Label noch einfacher sein, zu landen.
Meine Meinung

---
ich sehe, hier wiederspricht sich schon einiges an Posts. Ich kann allerdings nur weitergeben, was man mir erzählt, ich stehe der Materie eigentlich aussen vor.


Ps: ich glaube ich hätte auch erstmal die Finger davon gelassen !
das Label sagt mir nix, hört sich aber irgendwie nach HipHop an... :D



Grüsse
 

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