Pipkin
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Ich mische mich an dieser Stelle mal eben ein.
Brauch an der Stelle auch nicht viel sagen, außer dass LosMintos und Livingstone vollkommen Recht haben. Ich hab die ganze Geschichte umfangreich beim Studium und kenne daher auch die Rechtslagen. Für Sachen, die nicht eindeutig geregelt sind, gibt es Präzedenzfälle, nach denen man sich richten kann. Ebenso ist die Anzahl 7 für Privatkopien richtig. bossa hat an der Stelle mit seinem Beispiel mit dem Auflegen ein bißchen daneben gelegen. Zumal öffentliches Aufführen nicht zu den Rechten gehört, die man mit der Privatkopie hat (teilweise theoretisch nicht mal mit dem Original, siehe Vermerke auf der CD-Hülle). Das geht schon damit los (um mal ein Beispiel unseres Dozenten zu nennen), dass man die Privatkopie im Auto theoretisch nur dann hören darf, wenn man die Mitfahrer gut kennt (enge Freunde, Verwandte). Bei einer Mitfahrgelegenheit dürfte man es eigentlich nicht, weil es dann schon wieder in Richtung öffentliche Aufführung geht. Suspektes Deutsches Recht, ist aber nunmal so.
Und einen wichtigen Hinweis geb ich mal noch: Und zwar werft mal bitte nicht sinnfrei mit den Worten Urheberrecht durch die Gegend, wenn es damit nur begrenzt zusammenhängt. Es gilt immer zwischen Urheberrechten und Leistungsschutzrechten zu unterscheiden.
Ich geh auf die ganze Thematik mal jetzt nicht megaausführlich ein, das hat LosMintos eigentlich schon ganz gut getan.
Und ich geb mal noch einen interessanten Link im Netz:
http://www.e-recht24.de/
MfG
Brauch an der Stelle auch nicht viel sagen, außer dass LosMintos und Livingstone vollkommen Recht haben. Ich hab die ganze Geschichte umfangreich beim Studium und kenne daher auch die Rechtslagen. Für Sachen, die nicht eindeutig geregelt sind, gibt es Präzedenzfälle, nach denen man sich richten kann. Ebenso ist die Anzahl 7 für Privatkopien richtig. bossa hat an der Stelle mit seinem Beispiel mit dem Auflegen ein bißchen daneben gelegen. Zumal öffentliches Aufführen nicht zu den Rechten gehört, die man mit der Privatkopie hat (teilweise theoretisch nicht mal mit dem Original, siehe Vermerke auf der CD-Hülle). Das geht schon damit los (um mal ein Beispiel unseres Dozenten zu nennen), dass man die Privatkopie im Auto theoretisch nur dann hören darf, wenn man die Mitfahrer gut kennt (enge Freunde, Verwandte). Bei einer Mitfahrgelegenheit dürfte man es eigentlich nicht, weil es dann schon wieder in Richtung öffentliche Aufführung geht. Suspektes Deutsches Recht, ist aber nunmal so.
Und einen wichtigen Hinweis geb ich mal noch: Und zwar werft mal bitte nicht sinnfrei mit den Worten Urheberrecht durch die Gegend, wenn es damit nur begrenzt zusammenhängt. Es gilt immer zwischen Urheberrechten und Leistungsschutzrechten zu unterscheiden.
Ich geh auf die ganze Thematik mal jetzt nicht megaausführlich ein, das hat LosMintos eigentlich schon ganz gut getan.
Und ich geb mal noch einen interessanten Link im Netz:
http://www.e-recht24.de/
MfG